Industrie 4.0

Elf Projekte „Klimaneutrale Produktion mittels Industrie 4.0-Lösungen“ gestartet

Eine Pflanze wächst aus einem Computer-Chip heraus

Elf Projekte, die im Rahmen des zweiten Innovationswettbewerbs „Klimaneutrale Produktion mittels Industrie 4.0-Lösungen“ des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg ausgewählt und gefördert werden, starten jetzt in die Umsetzungsphase.

Der Klimawandel ist und bleibt ein gravierendes Problem für die Welt. Auch Baden-Württemberg muss und möchte seinen Beitrag zur Eindämmung der Auswirkungen leisten und im Industriesektor die klimaneutrale Produktion durch Innovationen voranbringen. Darauf liegt der Fokus des Innovationswettbewerbs „Klimaneutrale Produktion mittels Industrie 4.0-Lösungen“, der dieses Jahr bereits zum zweiten Mal erfolgreich umgesetzt wurde.

„Die Unternehmen im Land setzen den Weg in eine klimaneutrale Produktion engagiert und kontinuierlich fort. Jedes dieser elf innovativen Projekte leistet einen wertvollen Beitrag zur Steigerung der Ressourceneffizienz in Baden-Württemberg“, sagt Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus zum Start der Umsetzungsphase des zweiten Innovationswettbewerbs unter dem Motto „Klimaneutrale Produktion mittels Industrie 4.0-Lösungen“.

Um kleine, mittlere (bis 250 Mitarbeitenden) und mittelgroße (bis 3.000 Mitarbeitende) Unternehmen dabei zu unterstützen mittels des Einsatzes digitaler Lösungen eine Steigerung der Resourceneffizienz in verarbeitenden Unternehmen zu erzielen, hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus am 25. April 2023 zur Teilnahme an der zweiten Runde des Innovationswettbewerbs aufgerufen.

Die Ressourceneffizienz soll im Rahmen des Wettbewerbes insbesondere mit Hilfe digital unterstützter und automatisierter Produktionsprozesse und -systeme aus dem Industrie 4.0-Spektrum verbessert werden. Ziel ist, Potenziale aus den Bereichen Ressourcen-, Material- und Energieeffizienz, Abfallvermeidung oder Treibhausgasverringerung zur Erhöhung des Klima- und Umweltschutzes zu heben. Im Rahmen dieses Innovationswettbewerbs wurden auch weitere Anwendungsfelder wie die Bereiche Wasserstoff oder Substitution fossiler Energieträger für eine Förderung berücksichtigt.

5,5 Millionen Euro für nachhaltige Pojekte

Die im Rahmen dieses Wettbewerbs zu entwickelnden Lösungen sollen auch anderen Unternehmen als Vorlage dienen. Für den Wettbewerb stehen 5,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Innerhalb der Antragsfrist wurden 18 Projektanträge eingereicht. Elf Anträge wurden schließlich für eine Förderung ausgewählt, bewilligt und mit insgesamt rund 4,6 Millionen Euro gefördert. Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut dazu: „Mit den elf weiteren Projekten unterstützen wir nun im Rahmen des Wettbewerbs in Summe 21 Vorhaben im Land. Sie alle schaffen Wegweisendes zur Umsetzung der klimaneutralen Produktion im produzierenden Gewerbe. Die dafür eingesetzten Fördermittel in Höhe von knapp 7,9 Millionen Euro sind gut angelegtes Geld, denn sie dienen dem Schutz unseres Klimas.“

Erneut präsentieren die bewilligten Entwicklungsprojekte ein großes Spektrum an Innovationspotenzialen: die Vorhaben reichen von der Entwicklung eines energiesparenden, ressourcenschonenden und werkzeuglos montierbaren FTF (fahrerloses Transportfahrzeug) in Holzleichtbauweise (Projekt „EcoFTF“) über die Skalierung bestehender Elektrolysetechnologie (alkalische Wasserelektrolyse; Projekt „MegaStack-BW“) bis hin zum Heben von Nachhaltigkeitspotenzialen der selektiven Lasersinter-Technologie im Bereich des 3D-Drucks ( Projekt „3D-PowderCycling“).

Nähere Details zu den einzelnen Projekten sind der Projektliste (PDF) zu entnehmen.

Einzelbetriebliche Vorhaben konnten innerhalb dieses Innovationswettbewerbs mit maximal 450.000 Euro gefördert werden, Konsortialvorhaben mit bis zu 900.000 Euro. Der maximale Fördersatz richtet sich an der Größe der antragstellenden Unternehmen aus. Antragsberechtigt waren ausschließlich Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg und, einschließlich verbundener Unternehmen und/oder Partnerunternehmen, weniger als 3.000 Beschäftigten sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz beziehungsweise Standort der durchführenden Einrichtung in Baden-Württemberg .

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