Baden-Württemberg hat sich am 17. Dezember im Bundesrat erfolgreich für eine effiziente und bürokratiearme Wirtschaftspolitik bei den im Rahmen des „Fit for 55“ Pakets vorgesehenen Klimaschutzmaßnahmen eingesetzt. Der Antrag des Wirtschaftsministeriums, der am 3. Dezember im Wirtschaftsausschuss beraten worden war, fand nun auch im heutigen Plenum mehrheitlich Zustimmung. Das Paket ist Teil des European Green Deal, dessen Umsetzung neben den gewünschten Klimaschutzeffekten auch massive neue bürokratische Belastungen mit sich bringt.
„Gerade in der aktuellen Situation gilt es, das innovative Potenzial unserer Wirtschaft für den Klimaschutz zu entfesseln – vor allem in der Innovationsregion Nr. 1 Baden-Württemberg. Doch Bürokratie behindert Innovation“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Vor allem die mit zahlreichen Initiativen verbundene Ausweitung von Berichts- und Dokumentationspflichten treffe die kleineren und mittleren Unternehmen überproportional. Denn diese verfügten in der Regel über geringere administrative Kapazitäten. „Deshalb haben wir die Initiative ergriffen und uns dafür eingesetzt, dass Bürokratie auf das unbedingt Notwendige minimiert und Klimaschutz-Maßnahmen mit effizienter Wirtschaftspolitik verbunden wird. Ich freue mich, dass nun auch das Plenum des Bundesrats alle unsere Forderungen mehrheitlich angenommen hat“, so Hoffmeister-Kraut.
„Als Mittelstandsland ist es natürlich unser Ziel, dass die Bedürfnisse von KMU besondere Berücksichtigung finden. Statt kleinteiliger Regulierung brauchen wir Maßnahmen, die echten Klimaschutz mit wirtschaftlicher Effizienz verbinden“, betonte die Ministerin. „Vorbild dabei kann das erfolgreiche europäische Emissionshandelssystem sein. Im Gegensatz zu vielen anderen Klimaschutzplänen wurden die gesteckten Reduktionsziele hier immer erreicht.“ Neue Berichts- und Dokumentationspflichten würden hingegen Unternehmensressourcen in Anspruch nehmen, die dann nicht mehr für Investitionen und Innovationen in den Klimaschutz zur Verfügung stünden, so Hoffmeister-Kraut.
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In Angelegenheiten der EU wirken die Länder über den Bundesrat mit. Der Beschluss des Bundesrates wird nun als Stellungnahme der Bundesregierung zugeleitet. Letztere berücksichtigt die Stellungnahme bei der Festlegung der Verhandlungsposition. Auf diese Weise wird der Einsatz für den Mittelstand und einen Klimaschutz nach marktwirtschaftlichen Anreizen mit auf die EU-Ebene genommen. Darüber hinaus hat der Bundesrat entschieden, dass die Stellungnahme ebenfalls direkt an die Europäische Kommission geleitet wird.