Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft fördert mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg im Jahr 2015 mit 725.250 Euro. Damit unterstützt das Land Projekte, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen und mit denen Unternehmen in besonderer Weise gesellschaftliche Verantwortung für ihre Beschäftigten und die Umwelt übernehmen.
Das kann zum Beispiel die Einrichtung eines Betriebskindergartens oder eine Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenskapital sein. Mit den Mitteln werden außerdem Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen gefördert. Die Förderung erfolgt über stille Beteiligungen der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH, die zur Finanzierung dieser Projekte attraktive Konditionen anbietet. Damit werden die Zuschüsse in Form von günstigeren Finanzierungskonditionen an die Unternehmen weitergeleitet.
„Die Förderung soll einerseits die Anerkennung des Landes für die Unternehmen ausdrücken, aber auch Ansporn für andere sein, sich ebenfalls zu engagieren. Diese Unternehmen stärken den sozialen Zusammenhalt in Baden-Württemberg und tragen zum nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg des Landes bei“, sagte Minister Schmid am 22. Oktober 2015.
Gefördert werden auch Maßnahmen wie der besonders effiziente Einsatz von Energie und Rohstoffen im Unternehmen oder die Umstellung auf umweltfreundliche Verfahren und Materialien. Wie schon in den vergangenen Jahren ermöglicht das Land darüber hinaus die Entgeltverbilligung von stillen Beteiligungen der MBG für Gründerinnen und Gründer sowie für Betriebsübernehmerinnen und -übernehmer. Bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen sind unzureichende Sicherheiten oder geringes Eigenkapital ein häufiger Grund, warum die Unternehmensfinanzierung letztlich nicht zustande kommt.
„Für Baden-Württemberg als Innovationsland Nummer 1 ist es besonders wichtig, dass möglichst viele, auch risikoorientierte, Gründungen und Betriebsübernahmen über die schwierige Startphase hinaus kommen. Diese Unternehmen setzen mit ihren neuen Ideen wichtige Impulse für die Wirtschaft“, so der Minister.
Dabei können zeitweilige stille Beteiligungen wie sie die MBG anbietet, eine Lösung sein. Durch die Förderung des Landes werden die Kosten einer stillen Beteiligung für Gründerinnen und Gründer sowie Betriebsübernehmerinnen und -nehmer leichter tragbar.
„Wir wollen möglichst gute Rahmenbedingungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen bieten. Mit der Förderung des Landes ist es der MBG auch in diesem Jahr wieder möglich, bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen mit besonders günstigen Konditionen eine wichtige Ergänzung zur Kreditfinanzierung anzubieten. Zusätzliches Eigenkapital vergrößert den Kreditrahmen und verbessert die Konditionen für Kredite. Gründer und Betriebsübernehmer bekommen so eine Chance, auch wenn ihre Eigenkapitaldecke dünn ist. Die MBG ist ein wichtiger Bestandteil der Förderpolitik des Landes“, so der Minister.
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Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg ist eine öffentlich geförderte Beteiligungsgesellschaft. Sie unterstützt besonders Existenzgründungen und Übernahmen sowie Innovationen und neue Technologien. Die MBG ist mit 1.060 Beteiligungen bundesweit die größte Einrichtung ihrer Art, obwohl sie nur in Baden-Württemberg tätig ist. Im vergangenen Jahr hat sie sich an 127 Unternehmen mit einem Volumen von 39,5 Millionen Euro beteiligt.