Das Land plant mit einer erneuten Nullverschuldung 2019 und mit der Rückzahlung von Altschulden im Jahr 2020. Das geht aus dem neuen Finanzplan hervor, den das Finanz- und Wirtschaftsministerium zusammen mit der Mittelfristigen Finanzplanung dem Landtag zugeschickt hat.
„Unsere Finanzplanung ist auf Nachhaltigkeit angelegt. Bereits ab 2019 kann Baden-Württemberg auf die Aufnahme neuer Schulden verzichten. Ab 2020 kann das Land sogar das Ziel ins Auge fassen, die in der Vergangenheit aufgehäuften Altschulden abzuzahlen. Unser Ziel bleibt weiterhin, bereits in den Jahren nach 2016 ohne Nettoneuverschuldung für das Land auszukommen. Damit setzen wir unseren erfolgreich eingeschlagenen Kurs zur Sanierung des Haushalts fort“, sagte Minister Nils Schmid am 17. November 2014 in Stuttgart.
Das Land senkt bereits 2015 die Aufnahme neuer Kredite deutlich um 300 Millionen Euro auf 768 Millionen Euro. 2016 wird dann zum dritten Mal in der laufenden Legislaturperiode die Nettonullverschuldung erreicht. In den Jahren 2017 und 2018 plant das Land derzeit mit einer geringen Nettoneuverschuldung in Höhe von 490 beziehungsweise 250 Millionen Euro.
Im ursprünglichen Finanzplan 2020 aus dem Jahr 2013 hatte das Finanz- und Wirtschaftsministerium noch mit einer höheren Kreditaufnahme gerechnet. Grund dafür waren unter anderem von der Vorgängerregierung nicht durchfinanzierte Ausgaben, die zu einer strukturellen Lücke im Haushalt von 2,5 Milliarden Euro anwuchsen. Durch die in den vergangenen Jahren eingeleiteten Konsolidierungsschritte konnte die strukturelle Lücke inzwischen um etwa 1,6 Milliarden Euro mit Wirkung bis 2020 abgesenkt werden.
Die zunächst weiterhin eingeplante Neuverschuldung ist unter anderem nötig wegen weiter steigender Flüchtlingszahlen und der in diesem Jahr erneuerten Schülerzahlprognose, die von mehr Schülern in den nächsten Jahren ausgeht.
Die aktuelle Landesregierung hat es sich aber auch zur Aufgabe gemacht, den Sanierungsstau an den Landesgebäuden und Landesstraßen anzugehen. Dazu sagte Minister Schmid: „Der Abbau der indirekten Verschuldung ist Teil einer verantwortlichen Haushaltspolitik. Funktionierende Straßen und intakte Universitätsgebäude kommen letztlich allen Bürgern Baden-Württembergs zugute.“
Teil der versteckten Verschuldung ist auch die Versorgung der Beamtinnen und Beamten des Landes. Für die zukünftigen Leistungen trifft das Land deswegen Vorsorge. Die Zuführungen an die Versorgungsrücklage und den Versorgungsfonds erreichen 2015 zusammen einen Jahreswert von rund 538 Millionen Euro. Im Jahr 2016 sind rund 621 Millionen Euro und im Jahr 2017 rund 710 Millionen Euro vorgesehen.
Der mittelfristigen Finanzplanung liegen für die Jahre 2015 und 2016 die Werte des Entwurfs zum Staatshaushaltsplan 2015/2016 von Baden-Württemberg zu Grunde. Diese bilden grundsätzlich die Basis für die Fortschreibung in die Jahre 2017
und 2018.
Der Finanzplan 2020 wurde erstmals im Jahre 2013 dem Landtag vorgelegt. Er soll der Steuerung der Finanzplanung im Hinblick auf die grundgesetzliche Schuldenbremse dienen, die ab 2020 für alle Länder greift.