Wohnen

Große Nachfrage nach Wohnraumförderung im Jahr 2015

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Neubauwohnungen (Foto: © dpa)

Für den Bau, Erwerb und die Modernisierung von Wohnungen sind im vergangenen Jahr 2015 Kredite und Zuschüsse in Höhe von 2,2 Milliarden Euro durch die L-Bank, die Staatsbank für Baden-Württemberg, ausgegeben worden. Damit wurde die Wohnraumförderung im Vergleich zu 2014 um 10,8 Prozent ausgeweitet (2014: 2 Milliarden Euro).

Gerade auch das Landeswohnraumförderungsprogramm und das Programm „Wohnraum für Flüchtlinge“ waren 2015 stark nachgefragt. „Die beiden Programme sind zwar auf unterschiedliche Zielgruppen ausgerichtet, sie haben aber ein Ziel: bezahlbare Mietwohnungen zu schaffen“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid am 14. Januar 2016. „Die überaus große Nachfrage nach den beiden Programmen zeigt, dass unser Ansatz richtig ist und greift.“

Über das Landeswohnraumförderungsprogramm, das Programm „Wohnraum für Flüchtlinge“ und die L-Bank-eigenen Programme wurden 2015 der Bau und die Modernisierung von Mietwohnungen mit insgesamt rund 660 Millionen Euro gefördert. Auf diese Weise sollen knapp 3790 Wohnungen errichtet und nahezu 3310 Wohnungen modernisiert werden. Für den Bau und Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum wurden Kredite und Zuschüsse in Höhe von 1,5 Milliarden Euro bewilligt. Bei der Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften wurden Kredite in Höhe von knapp 30 Millionen Euro für zirka 3330 Wohneinheiten ausgegeben.

Um dem steigenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum nachzukommen, hat die Landesregierung das Landeswohnraumförderungsprogramm in den vergangenen Jahren nicht nur deutlich aufgestockt. Es wurde auch neu ausgerichtet. So sollte das Programm für die beiden Jahre 2015 und 2016 zunächst insgesamt 150 Millionen Euro umfassen, rund 100 Millionen Euro davon allein für die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus. Wegen des kurzfristig zu erwartenden, stark ansteigenden Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum gerade in den Verdichtungsräumen des Landes, den umliegenden Gemeinden und den Großen Kreisstädten wurde der Förderrahmen für das Jahr 2016 auf 115 Millionen Euro angehoben.

„Um so viele der eingegangenen Anträge wie möglich bedienen zu können, haben wir bereits im vergangenen Jahr reagiert und statt der veranschlagten 75 Millionen Euro rund 93 Millionen Euro im Landeswohnraumförderungsprogramm bereitgestellt“, erklärte der Minister. Die Nachfrage richte sich dabei überwiegend auf den Neubau von Mietwohnraum. Insgesamt sollen über die beantragte Förderung mehr als 1000 neue Mietwohnungen entstehen.

Für Mietwohnungen, die mit einer sogenannten Sozialbindung belegt werden, müssen einkommensschwächere und damit wohnberechtigte Mieterinnen und Mieter lediglich eine abgesenkte Sozialmiete entrichten. Diese muss deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Schmid hob hervor, dass die Mehrzahl der neu entstehenden, geförderten Mietwohneinheiten für die Dauer von 25 Jahren mit einer Sozialbindung belegt würden.

Mit der Hilfe von Zuschüssen an Vermieterinnen und Vermieter sollen im Rahmen der Landeswohnraumförderung 2015 zudem rund 330 bereits vorhandene Mietwohnungen zusätzlich für den Bestand an Sozialmietwohnungen gewonnen werden. Über die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen sollen weitere gut 300 Mietwohnungen ertüchtigt werden, diese sind allerdings nicht mit einer Sozialbindung verknüpft. Auch die Förderung von Wohneigentum wird fortgeführt. „Damit profitieren insbesondere auch Familien mit Kindern von der Wohnraumförderung, die ihnen zu einem gesicherten Zuhause verhilft“, sagte Schmid.

Er betonte, dass das Ergebnis des vergangenen Jahres eine Bestätigung der Wohnungspolitik des Landes sei: „Wir haben eine tragfähige Fördergrundlage geschaffen. Wir dürfen aber in unseren Anstrengungen nicht nachlassen. Angesichts des enormen Bedarfs braucht Baden-Württemberg eine Offensive für den Wohnungsbau.“

Als Reaktion auf den großen Zuzug an Flüchtlingen hatte die Landesregierung bereits zu Beginn des vergangenen Jahres das Landesförderprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge“ gestartet. Damit werden Gemeinden mit einem Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der Erwerbs- und Investitionskosten bei der Neuschaffung von Wohnraum für die Anschlussunterbringung der Flüchtlinge unterstützt. Neben dem Neubau und Erwerb neuen Wohnraums werden auch Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen gefördert. Voraussetzung ist, dass pro Flüchtling zehn Quadratmeter Wohnfläche geschaffen werden und der Wohnraum zehn Jahre für die Anschlussunterbringung der Flüchtlinge zur Verfügung steht. Wird der Wohnraum vor Ablauf dieser Frist nicht mehr für die Anschlussunterbringung benötigt, kann er flexibel für andere soziale Wohnzwecke genutzt werden.

Die Nachfrage der Gemeinden ist immens. So wurden durch die L-Bank im vergangenen Jahr Anträge über eine Förderung in Höhe von insgesamt nahezu 30 Millionen Euro bewilligt. Insgesamt liegen der L-Bank Anträge in Höhe von rund 60 Millionen Euro vor. Um der großen Nachfrage nachkommen zu können, stehen im laufenden Jahr 2016 nicht nur erneut 30 Millionen Euro für die Förderung bereit. Über Verpflichtungsermächtigungen kommen 60 Millionen Euro hinzu, die in den Jahren 2017 und 2018 mit jeweils 30 Millionen Euro kassenwirksam werden. Das Landeswohnraumförderungsprogramm und das Förderprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge“ sind auch kombinierbar.

„Mit unseren Förderprogrammen erreichen wir eine spürbare Entlastung für die Antragsteller“, stellte der Finanz- und Wirtschaftsminister fest. „Wir unterstützen sie damit nachhaltig dabei, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.“ Zusammen mit den L-Bank-eigenen Programmen stehe in Baden-Württemberg ein breites Programm für die Wohnraumförderung zur Verfügung.

Weitere Meldungen

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Automobilwirtschaft

Ministerin äußert sich zur Lage der Automobilwirtschaft

Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut: „Wir brauchen einen Realitätscheck und Pragmatismus in der Politik“

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Lieferkettengesetz

Zumeldung zur geplanten Reform des Lieferkettengesetzes

Hoffmeister-Kraut: Auch Dokumentationspflicht abschaffen

Europaflagge / ©Harald Richter
EU

EU-Flotten-Dekarbonisierung

EU-Flotten-Dekarbonisierung: Baden-Württemberg und Bayern drängen auf Technologieoffenheit.

unsplash / Johannes Plenio
Förderung

Baden-Württemberg fördert Fraunhofer-Institute mit rund 3,9 Millionen Euro

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg fördert acht Transferprojekte von 12 Instituten der Fraunhofer-Gesellschaft in Baden-Württemberg mit insgesamt rund 3,9 Millionen Euro in den Jahren 2025 bis 2028.

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Arbeitsmarkt

Zumeldung Arbeitsmarktzahlen

Über 300.000 Arbeitslose im Land sind ein klares Warnsignal für den Arbeitsmarkt in Baden-Württemberg.

Europaflagge / ©Harald Richter
EU

Zumeldung: EU plant Verschärfung der CO₂-Flottengrenzwerte

Die EU-Kommission plant Anpassungen der Abgasstufe Euro 6e-bis und Euro 6e bis FCM. Hierzu äußerst sich Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut.

Quelle: unsplash / dylan-gillis
Ausbildung

AzubiCard Baden-Württemberg

Die vor fünf Jahren eingeführte AzubiCard wird zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres wieder von den teilnehmenden Kammern an Auszubildende ausgegeben, die einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben.

Wort-Bild-Logo der Kampagne Start-up BW. (Bild: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg)
Start-up BW

17 neue Unternehmen qualifizieren sich für das Förderprogramm Start-up BW Pre-Seed

Das zentrale Entscheidungsgremium für das Frühphasenförderprogramm Start-up BW Pre-Seed hat weiteren 17 vielversprechenden jungen Unternehmen grünes Licht für eine mögliche Förderung gegeben.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Förderprogramm

Förderprogramm Regionale Digital Hubs

Im Rahmen der Initiative Wirtschaft digital BW hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus am 25. August einen neuen Aufruf zur Förderung von regionalen Digital Hubs in Baden-Württemberg veröffentlicht.

Gamescom 2025
Gamescom 2025

Wirtschaftsstaatssekretär auf der Gamescom 2025

Wirtschaftsstaatssekretär auf der Gamescom 2025 – nächster Aufruf für die Games-Förderung „Games BW“ ist am 31. August.

Das Logo von Invest BW
Förderaufruf

Zweiter Invest BW Förderaufruf

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus startet heute (20. August) den zweiten Förderaufruf der vierten Phase von Invest BW. Unternehmen und Forschungseinrichtungen können bis zum 10. Oktober 2025, 13 Uhr Projektskizzen einreichen.

chat, bot, chatbot, robot, app, application, help, assistance, aid, online, conversation, chat, message, conversation, bubble, speech, talk, business, businessman, man, communicate, communication, concept, digital, people, service, phone, mobile, smartphone, smart, technology, connect, instant, interaction, marketing, social, hand, holding, finger, touching, using, pushing, 3D, 3D rendering
Kreativwirtschaft

Kreativwirtschaft im Land weiterhin Innovations- und Wachstumsmotor

Die Kultur- und Kreativwirtschaft in Baden-Württemberg ist erneut gewachsen. Das zeigen die jüngsten Umsatzzahlen, die in der Standortstudie 2025 „Kultur- und Kreativwirtschaft in Baden-Württemberg“ für das Jahr 2023 vorgelegt wurden.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Förderung

BeJuga erhält circa 4,8 Millionen Euro

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus fördert 31 Standorte des Landesprojektes „Beschäftigungsförderung und Jugendhilfe gemeinsam anpacken – BeJuga“ mit jährlich rund 2,4 Millionen Euro in den Jahren 2026 und 2027.

Staatssekretär Dr. Patrick Rapp
Förderprogramm

Förderprogramm GamesBW startet in die nächste Runde

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, das Ministerium für Wissenschaft, For-schung und Kunst sowie die MFG Medien- und Filmgesellschaft BW stellen für die Games-Förderung für 2025 insgesamt 1,2 Millionen Euro zur Verfügung

Eine Frau steht an einem Whiteboard vor erwachsenen Zuhörern.
Ausbildung

12,5 Millionen Euro für die überbetriebliche Berufsausbildung – erneute Steigerung

Mit rund 12,5 Millionen Euro fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg im Jahr 2025 die Durchführung von überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgängen.