Wohnraum

Kabinett befürwortet Weitergeltung von Zweckentfremdungsverbot und Umwandlungsverordnung

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat in der Kabinettssitzung am Dienstag, 19. Juni, über die aktuellen Evaluationsergebnisse zum Zweckentfremdungsverbotsgesetz und zur Umwandlungsverordnung berichtet. Untersucht wurde, wie sich beide Instrumente auf die Situation des Wohnungsmarktes in den Städten, die diese anwenden, auswirken. Die Landesregierung hat befürwortet, beide Regelungen auch weiterhin anzuwenden.

Besonders wichtig für Groß- und Universitätsstädte
„Diese beiden Instrumente helfen dabei, dringend benötigten Wohnraum zu erhalten und zu schützen und sollten deshalb den Gemeinden unbedingt weiterhin zur Verfügung stehen. Denn sie können selbst am besten einschätzen, ob sie für ihre Gebiete ein Zweckentfremdungsverbot und einen Milieuschutz für Mieter benötigen“, so Hoffmeister-Kraut. Vor allem für Groß- und Universitätsstädte und Gemeinden in Ballungsräumen seien diese Regelungen wichtig. Dort übe das große Angebot an attraktiven Arbeitsplätzen eine starke Anziehungskraft aus. Diese führe zum Zuzug aus dem In- und Ausland und schlage sich in einer erhöhten Wohnungsnachfrage nieder.

Gleichzeitig appellierte Hoffmeister-Kraut an die Städte und Gemeinden, alle Potentiale zu nutzen, um neuen Wohnraum zu schaffen. Im Bereich der Innenentwicklung müsse nachverdichtet werden, aber auch zusätzliche baureife Flächen müssten aktiviert und ausgewiesen werden.

Für die Städte Freiburg, Konstanz, Stuttgart und Tübingen ist das Zweckentfremdungsverbot ein wichtiges Instrument, um die Auswirkungen des zunehmenden Wohnungsmangels abzufedern. Es schaffe zwar keinen neuen Wohnraum, erhalte diesen aber. Freiburg, Konstanz und Tübingen befürworten es, die Satzungsermächtigung für die Kommunen beizubehalten. Stuttgart vertritt sogar eine landesweite Geltung.

Freiburg und Stuttgart sprechen sich uneingeschränkt dafür aus, die Umwandlungsverordnung zu verlängern. Die Regelung trägt aus Sicht der Stadt Freiburg dazu bei, auf negative Entwicklungen des Immobiliensektors schnell und zielgerichtet zu reagieren. Die Stadt Stuttgart betont, dass auf diese Weise eine geordnete und behutsame städtebauliche Weiterentwicklung gesteuert werden kann.

Die Landesregierung will die Umwandlungsverordnung um weitere fünf Jahre bis zum 18. November 2023 verlängern. Hierzu ist zunächst eine Verbändeanhörung nötig. Die Geltung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes ist nicht befristet. Die Entscheidung über weitere Maßnahmen hierzu liegt beim Landtag. Diesem hat die Landesregierung empfohlen, das Gesetz unverändert fortzuführen.

Hintergrundinformationen
Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz bekämpft örtlichen Wohnraummangel. Betroffene Städte und Gemeinden können eine Genehmigungspflicht einführen, um Wohnraum in Gewerberäume oder gewerbliche Ferienwohnungen umzuwandeln. Auch der Leerstand oder Abriss von Wohnungen müssen dann genehmigt werden. Verstöße werden durch Bußgeld sanktioniert. Die Kommunen regeln dies durch den Erlass einer entsprechenden Satzung mit einer Geltungsdauer von höchstens fünf Jahren. Ein Zweckentfremdungsverbot haben in Baden-Württemberg die Städte Freiburg, Konstanz, Stuttgart, Tübingen und Heidelberg erlassen.

Im Zweckentfremdungsverbotsgesetz (§ 6) ist geregelt, dass die Landesregierung nach fünf Jahren, also bis Dezember 2018, dem Landtag über die Auswirkungen des Gesetzes zu berichten hat.

Die Umwandlungsverordnung dient dazu, die ansässige Wohnbevölkerung davor zu schützen, verdrängt zu werden. Für bestimmte Gebiete kann eine kommunale Erhaltungssatzung erlassen werden, um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten (sog. Milieuschutzsatzung). Sollen dort Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, ist eine behördliche Genehmigung nötig. Solche Milieuschutzsatzungen gibt es bislang nur in Freiburg und Stuttgart, beschränkt auf eng umgrenzte Stadtgebiete.

Die Umwandlungsverordnung ist auf fünf Jahre nach Inkrafttreten befristet, somit bis zum 18. November 2018. Zum Ablauf dieser Befristung muss die Landesregierung über die Verlängerung der Geltungsdauer entscheiden (§ 3 Umwandlungsverordnung).

Weitere Meldungen

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Arbeitsmarktzahlen

Zumeldung Arbeitsmarktzahlen: Der Arbeitsmarkt kommt weiterhin nicht in Schwung

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, äußert sich anlässlich der Veröffentlichung der neuesten Arbeitsmarktzahlen.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Delegationsreise

Hoffmeister-Kraut mit Wirtschaftsdelegation in China

Wirtschaftsministerin informiert sich in China über intelligente und vernetzte Transportlösungen und Robotik.

Eine Roboterhand tippt auf einem Monitor aus Glas
Künstliche Intelligenz

Baden-Württemberg muss bei den AI Giga Factorys eine gewichtige Rolle spielen

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat sich bei der Europäischen Kommission in Brüssel für den Standort Baden-Württemberg im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) eingesetzt und um eine Beteiligung bei den AI Giga Factorys geworben.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Mindestlohn

Zumeldung: Entscheidung der Mindestlohnkommission

Zur heutigen Entscheidung der Mindestlohnkommission äußert sich Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Brüssel

Ministerin fordert in Brüssel konkretere Schritte ein

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat sich heute (26. Juni) in Brüssel nachdrücklich für mehr Wettbewerbsfähigkeit in Europa eingesetzt.

Staatssekretär Dr. Patrick Rapp
Reise

Wirtschaftsstaatssekretär zu Gesprächen in Paris

Auf Einladung des französischen Botschafters für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Philippe Voiry ist Staatssekretär Dr. Patrick Rapp aktuell in Paris.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut

IAW und Universität Hohenheim legen Konjunkturprognose für Baden-Württemberg vor

Das Tübinger Institut für angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) legte in Zusammenarbeit mit der Universität Hohenheim am 25. Juni seine aktuelle Konjunkturprognose vor. Demnach zeichnet sich für das laufende Jahr eine konjunkturelle Erholung ab.

Häuserfassaden / ©Friedberg - Fotolia
Fachkongress

Fachkongress „Innenstädte und Ortszentren neu denken“

Fachkongress „Innenstädte und Ortszentren neu denken“ zeigt Wege für zukunftsfähige Innenstädte auf.

Das Logo des Projekts „Handel 2030“.

Intensivberatungen von Einzelhändlern mit weiteren 1,4 Millionen Euro gefördert

Bis Ende 2026 sollen mindestens 150 Einzelhandelsunternehmen in Baden-Württemberg von den Intensivberatungen profitieren und mit Unterstützung von branchenerfahrenen Fachberatern ihre Geschäftsmodelle modernisieren können.

Staatssekretär Dr. Patrick Rapp
Tourismus

Tourismusinfrastrukturprogramm 2026 startet

Ab sofort können Städte und Gemeinden wieder Anträge auf Förderung ihrer geplanten Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramms 2026 (TIP) stellen.

Virtuelle Visualisierung einer Glühbirne
Bundesrat

Baden-Württemberg setzt sich im Bundesrat ein

Baden-Württemberg setzt sich im Bundesrat für bü-rokratische Entlastungen bei Nachhaltigkeitsberichterstattung und EU-Lieferkettenrichtlinie ein.

Portraitbilder Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut

Start Förderinitiative für Quantencomputing – 8,5 Millionen Euro für Verbundforschung

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat am 11. Juni 2025 eine neue Ausschreibung zur Förderung eines Verbundforschungsvorhabens im Bereich Quantencomputing veröffentlicht.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Förderung

Förderung Forschungsinstitute der Innovationsallianz BW mit rund 39,7 Millionen Euro

Das Wirtschaftsministerium unterstützt die Ar-beit der Forschungsinstitute der Innovationsallianz Baden-Württemberg (innBW) im Jahr 2025 mit einer Grundfinanzierung in Höhe von insgesamt rund 39,7 Millionen Euro.

Wirtschaftsministerkonferenz 2025
Wirtschaftsministerkonferenz 2025

Hoffmeister-Kraut: Mehr Unternehmertum wagen

Die Wirtschaftsministerkonferenz 2025 (WMK) hat sich unter Vorsitz von Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) auf zahlreiche Initiativen vereinbart.

Europaflagge / ©Harald Richter
Luft- und Raumfahrt

Strategische Weichenstellung für Europas Raumfahrt

Drei Bundesländer fordern klare deutsche Position zur ESA-Konferenz