Wohnraum

Kabinett befürwortet Weitergeltung von Zweckentfremdungsverbot und Umwandlungsverordnung

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat in der Kabinettssitzung am Dienstag, 19. Juni, über die aktuellen Evaluationsergebnisse zum Zweckentfremdungsverbotsgesetz und zur Umwandlungsverordnung berichtet. Untersucht wurde, wie sich beide Instrumente auf die Situation des Wohnungsmarktes in den Städten, die diese anwenden, auswirken. Die Landesregierung hat befürwortet, beide Regelungen auch weiterhin anzuwenden.

Besonders wichtig für Groß- und Universitätsstädte
„Diese beiden Instrumente helfen dabei, dringend benötigten Wohnraum zu erhalten und zu schützen und sollten deshalb den Gemeinden unbedingt weiterhin zur Verfügung stehen. Denn sie können selbst am besten einschätzen, ob sie für ihre Gebiete ein Zweckentfremdungsverbot und einen Milieuschutz für Mieter benötigen“, so Hoffmeister-Kraut. Vor allem für Groß- und Universitätsstädte und Gemeinden in Ballungsräumen seien diese Regelungen wichtig. Dort übe das große Angebot an attraktiven Arbeitsplätzen eine starke Anziehungskraft aus. Diese führe zum Zuzug aus dem In- und Ausland und schlage sich in einer erhöhten Wohnungsnachfrage nieder.

Gleichzeitig appellierte Hoffmeister-Kraut an die Städte und Gemeinden, alle Potentiale zu nutzen, um neuen Wohnraum zu schaffen. Im Bereich der Innenentwicklung müsse nachverdichtet werden, aber auch zusätzliche baureife Flächen müssten aktiviert und ausgewiesen werden.

Für die Städte Freiburg, Konstanz, Stuttgart und Tübingen ist das Zweckentfremdungsverbot ein wichtiges Instrument, um die Auswirkungen des zunehmenden Wohnungsmangels abzufedern. Es schaffe zwar keinen neuen Wohnraum, erhalte diesen aber. Freiburg, Konstanz und Tübingen befürworten es, die Satzungsermächtigung für die Kommunen beizubehalten. Stuttgart vertritt sogar eine landesweite Geltung.

Freiburg und Stuttgart sprechen sich uneingeschränkt dafür aus, die Umwandlungsverordnung zu verlängern. Die Regelung trägt aus Sicht der Stadt Freiburg dazu bei, auf negative Entwicklungen des Immobiliensektors schnell und zielgerichtet zu reagieren. Die Stadt Stuttgart betont, dass auf diese Weise eine geordnete und behutsame städtebauliche Weiterentwicklung gesteuert werden kann.

Die Landesregierung will die Umwandlungsverordnung um weitere fünf Jahre bis zum 18. November 2023 verlängern. Hierzu ist zunächst eine Verbändeanhörung nötig. Die Geltung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes ist nicht befristet. Die Entscheidung über weitere Maßnahmen hierzu liegt beim Landtag. Diesem hat die Landesregierung empfohlen, das Gesetz unverändert fortzuführen.

Hintergrundinformationen
Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz bekämpft örtlichen Wohnraummangel. Betroffene Städte und Gemeinden können eine Genehmigungspflicht einführen, um Wohnraum in Gewerberäume oder gewerbliche Ferienwohnungen umzuwandeln. Auch der Leerstand oder Abriss von Wohnungen müssen dann genehmigt werden. Verstöße werden durch Bußgeld sanktioniert. Die Kommunen regeln dies durch den Erlass einer entsprechenden Satzung mit einer Geltungsdauer von höchstens fünf Jahren. Ein Zweckentfremdungsverbot haben in Baden-Württemberg die Städte Freiburg, Konstanz, Stuttgart, Tübingen und Heidelberg erlassen.

Im Zweckentfremdungsverbotsgesetz (§ 6) ist geregelt, dass die Landesregierung nach fünf Jahren, also bis Dezember 2018, dem Landtag über die Auswirkungen des Gesetzes zu berichten hat.

Die Umwandlungsverordnung dient dazu, die ansässige Wohnbevölkerung davor zu schützen, verdrängt zu werden. Für bestimmte Gebiete kann eine kommunale Erhaltungssatzung erlassen werden, um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten (sog. Milieuschutzsatzung). Sollen dort Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, ist eine behördliche Genehmigung nötig. Solche Milieuschutzsatzungen gibt es bislang nur in Freiburg und Stuttgart, beschränkt auf eng umgrenzte Stadtgebiete.

Die Umwandlungsverordnung ist auf fünf Jahre nach Inkrafttreten befristet, somit bis zum 18. November 2018. Zum Ablauf dieser Befristung muss die Landesregierung über die Verlängerung der Geltungsdauer entscheiden (§ 3 Umwandlungsverordnung).

Weitere Meldungen

Zwei Frauen sitzen vor einem Laptop / ©Kobu Agency / Unsplash
Arbeitsmarkt

Mehr Frauen in Beschäftigung – strukturelle Hürden bleiben bestehen

Das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e. V. (IAW) hat im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg einen neuen Bericht zur geschlechterspezifischen Beschäftigungsentwicklung im Land vorgestellt.

Gewinnerteam Regional Cup Tübingen
Start-up BW

ELASTheal aus Tübingen gewinnt den Regional Cup Tübingen

Bühne frei für Innovation: ELASTheal aus Tübingen gewinnt den Regional Cup Tübingen des „Start-up BW Elevator Pitch 2025/26“ und sichert sich das Ticket fürs Landesfinale.

Virtuelle Visualisierung einer Glühbirne
Förderung

Land fördert Technologiekooperation mit der Ukraine

Land fördert Technologiekooperation mit der Ukraine.

Europaflagge / ©Harald Richter
Förderung

Großes wirtschaftliches Potenzial: Land fördert 14 Prototypen für Zukunftstechnologie

Auch die zweite Runde der Prototypenförderung für innovative Technologien ist ein Erfolg: Aus 52 Anträgen von staatlichen Hochschulen und den wirtschaftsnahen außeruniversitären Forschungseinrichtungen wurden 14 Projekte bewilligt.

Bescheidübergabe am 31. März 2026
Förderung

Innovatives Verfahren für klimaneutrale Produktion gefördert

Vom Klimagas zum Rohstoff – Innovatives Verfahren für klimaneutrale Produktion in Baden-Württemberg mit rund 1,4 Millionen Euro gefördert.

Bescheidübergabe am 31. März 2026
Förderung

Land stärkt den Automotive-Standort im Rems-Murr-Kreis mit rund fünf Millionen Euro

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut übergabam 31. März einen symbolischen Förderscheck in Höhe von rund fünf Millionen Euro an das Unternehmen ZF LIFETEC.

unsplash / kendall ruth
Arbeitsmarkt

Arbeitsmarktzahlen: Verhaltene Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, äußert sich anlässlich der Veröffentlichung der neuesten Arbeitsmarktzahlen.

Virtuelle Visualisierung einer Glühbirne
Chemieagenda 2045

Gemeinsames Länderschreiben zur Chemieagenda 2045

Gemeinsames Länderschreiben zur Chemieagenda 2045: Ergebnisse und dringender Handlungsbedarf

Regional Cup Böblingen - Elevator Pitch 2025/26
Start-up BW

Viktor Becker aus Geislingen an der Steige gewinnt den Regional Cup Böblingen

Bühne frei für Innovation: Viktor Becker aus Geislingen an der Steige gewinnt den Regional Cup Böblingen des „Start-up BW Elevator Pitch 2025/26“ und sichert sich das Ticket fürs Landesfinale.

Siegerehrung Start-up BW Elevator Pitch Vorentscheid Rems-Murr
Start-up BW

Fibryx GmbH aus Stuttgart-Vaihingen gewinnt Regional Cup „START-UP & GROW REMS-MURR“

Bühne frei für Innovation: Fibryx GmbH aus Stuttgart-Vaihingen gewinnt den Regional Cup „START-UP & GROW REMS-MURR“ des „Start-up BW Elevator Pitch 2025/26“ und sichert sich das Ticket fürs Landesfinale.

Logo von Start up BW
Start-up BW

EasZotic GmbH, Jakob und Elisabeth Tillery aus Horb gewinnen Regional Cup

Bühne frei für Innovation: EasZotic GmbH, Jakob und Elisabeth Tillery aus Horb sichern sich das Ticket für das Landesfinale.

Eine Hand hält eine Glühbirne in die Höhe
Förderung

Land fördert Miniatur-Batterien für die Medizintechnik mit rund acht Millionen Euro

Das Land Baden-Württemberg startet im März das Projekt „Medicell“.

Podiumsgespräch im Haus der Wirtschaft in Stuttgart
Mentorinnen-Programm

10 Jahre Empowerment - Mentorinnen-Programm startet in die Jubiläumsrunde

10 Jahre Empowerment – Mentorinnen-Programm für Migrantinnen startet in die Jubiläumsrunde

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Bundesrat

Wirtschaftsministerin lehnt erneute Verbote für Automobilbranche rundweg ab

Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hat in seiner heutigen Sitzung (12. März) einem Antrag der Länder Bayern und Baden-Württemberg zugestimmt.

Start-up BW Local - Symbolbild
Start-up BW Local

Landeswettbewerb Start-up BW Local – jetzt als gründungsfreundliche Kommune bewerben

Baden-Württembergische Kommunen haben jetzt wieder die Möglichkeit, gründungsfreundliche Strukturen aufzubauen und damit am Landeswettbewerb „Start-up BW Local – gründungsfreundliche Kommune“ teilzunehmen.