Das Landeskabinett hat den Weg für ein weiteres Hilfsprogramm zur Bewältigung der Corona-Krise gemacht. Mit dem Mezzanine-Beteiligungsprogramm sollen vor allem Start-ups und mittelständische Unternehmen unterstützt werden. „Die Eigenkapitalbasis von vielen jungen Unternehmen und Mittelständlern hat sich infolge laufender Einnahmeausfälle, der Zurückhaltung privater Investoren und erhöhter Kreditaufnahme in der Corona-Krise verschlechtert. Wir öffnen diesen Unternehmen mit dem Mezzanine-Beteiligungsprogramm weitere Wege, um die Finanzierung in diesen schwierigen Zeiten sicherzustellen. Gerade junge Unternehmen sind mit ihrer Innovationskraft traditionell besonders wichtig für die baden-württembergische Wirtschaft. Sie schaffen Arbeitsplätze und stärken die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg. Wir setzen alle Hebel in Bewegung, damit sie uns jetzt nicht verloren gehen“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
Das Mezzanine-Beteiligungsprogramm wird in Zusammenarbeit mit dem Bund umgesetzt. Insgesamt stehen von Landesseite 50 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können bis zu 250 Millionen Euro an Finanzierungsvolumen bewegt werden. Die L-Bank vergibt die Mittel an akkreditierte Finanzintermediäre, die die Mittel in Form von Wandeldarlehen, Nachrangdarlehen und stillen Beteiligungen bis hin zu direkten Beteiligungen im Einzelfall an die Unternehmen ausreichen können. Davon trägt 70 Prozent der Bund, 20 Prozent das Land und 10 Prozent die Finanzgesellschaft, die als Intermediär die Beteiligung oder das Finanzierungsgeschäft umsetzt.
Ministerin Hoffmeister-Kraut betonte, dass das Beteiligungsprogramm die Förderlücken der bestehenden Unterstützungsmaßnahmen von Land und Bund schließe: „Start-ups und jungen Unternehmen fehlt häufig die Hausbankverbindung, um auf die Corona-Kredit-Programme des Landes und des Bundes zuzugreifen. Mittelständische Unternehmen haben diese zwar, doch sind fremdkapitalbasierte Liquiditätshilfen für sie allein nicht mehr ausreichend. Kredite können Umsatzeinbußen schlicht nicht ausgleichen.“ Das Programm ergänze auch das Hilfsprogramm „Start-up BW Pro-Tect“, indem es eine Folgefinanzierung für betroffene Jungunternehmen biete.
Die Kommission der Europäischen Union hat mit der vorübergehenden Anpassung des beihilferechtlichen Rahmens bis zum 31.Dezember 2020 einen guten Handlungsspielraum gegeben. Die öffentliche Hand kann bis zu 800.000 Euro pro Unternehmen beihilferechtskonform ausreichen.