Coronavirus

Land stockt Corona-Überbrückungshilfe des Bundes auf

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Geldscheine / ©Erwin Wodicka - wodicka@aon.at

Unternehmen und Soloselbständige können die Überbrückungshilfe Corona des Bundes in den nächsten Tagen beantragen. Bereits ab heute können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen, auf der Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de registrieren. Das hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier heute (8. Juli) in Berlin angekündigt. Die Abwicklung und Auszahlung der Hilfen übernehmen die Bundesländer.

Landeswirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut betonte: „Die Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen viele Unternehmen weiterhin hart, gerade in Branchen in denen aus Infektionsschutzgründen der Geschäftsbetrieb immer noch erheblich eingeschränkt ist oder sogar noch komplett still steht. Mit der Überbrückungshilfe des Bundes können wir nun die finanzielle Not dieser Unternehmen lindern, Insolvenzen vermeiden und so die Struktur des Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg sichern.“

Außerdem hat das Land beschlossen, die Überbrückungshilfen des Bundes aufzustocken. „Wir ergänzen die Überbrückungshilfe in Baden-Württemberg mit dem fiktiven Unternehmerlohn und schließen damit eine wichtige Förderlücke mit Blick auf Soloselbständige und kleine Unternehmen, die besonders mit der Krise zu kämpfen haben“, so Hoffmeister-Kraut. Der Bund schließt einen Unternehmerlohn bei den förderfähigen Kosten explizit aus. Wie schon bei der Soforthilfe Corona wird das Land auf Antrag einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro pro Monat berücksichtigen und auszahlen. „Damit unterstützen wir vor allem die große Zahl der Soloselbständigen, die nur geringe Fixkosten haben und sichern deren Existenz“, so die Ministerin.

Die Bundesregierung hatte am 12. Juni 2020 die Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“, beschlossen. Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm des Bundes mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und einem Programmvolumen von maximal 25 Milliarden Euro.

Wie schon die Corona-Soforthilfe wird auch die Überbrückungshilfe durch das Land administriert. Die Antragstellung wird nur über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer in einem digitalisierte Verfahren möglich sein. Das Land greift bei der Abwicklung dieses Programms auf den bewährten Partner aus der Soforthilfe, die L-Bank, zurück.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm Überbrückungshilfe

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen mit bestimmten Einschränkungen hinsichtlich Größe und Umsatz, soweit sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten.
  • Die Einstellung der Geschäftstätigkeit wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.
  • Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende Fixkosten, beispielsweise Miete, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen, Finanzierungskosten.
  • Personalkosten werden pauschal in Höhe von 10 Prozent der übrigen Fixkosten gefördert.
  • Die Überbrückungshilfe besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss und erstattet einen Anteil in Höhe von
    - 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch,
    - 50 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent
     - 40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40 Prozent und unter 50 Prozent

    im jeweiligen Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.
  • Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate; bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro für drei Monate. Diese maximalen Erstattungsbeträge können nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden.

Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung in Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

unsplash / Johannes Plenio
Digital Hub

Digital Hub Region Stuttgart mit 500.000 Euro gefördert

Der neu zusammengeschlossene Digital Hub Region Stuttgart wurde feierlich durch Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut in Böblingen eröffnet.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Futoromundo

Wirtschaftsministerium treibt interdisziplinäre Innovationen voran

Das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus präsentiert auf der FUTUROMUNDO CROSS INNOVATION CONFERENCE + FESTIVAL mit CYBERLÄND ein interdisziplinäres und hochkarätiges Programm.

unsplash / kendall ruth
Wirtschaftsgipfel

Wirtschaftsgipfel BW-EU on Tour

Mit der Premiere des neuen Formats „Wirtschaftsgipfel BW-EU on Tour“ bringt das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg seinen etablierten Dialog erstmals nach Stuttgart.

Die am Oberlauf der Donau gelegene Heuneburg
Tourismus

Tourismus Erfolgsfaktor im Land / Infrastrukturprogramm 2027 startet

Ab sofort können Städte und Gemeinden wieder Anträge auf Förderung ihrer geplanten touristischen Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramms 2027 (TIP) stellen.

Regional Cup der IHK Rhein-Neckar
Start-up BW

Linq Photonics aus Heidelberg gewinnt den Regional Cup der IHK Rhein-Neckar

Zwei Rentner stehen mit ihren Fahrrädern am Bodensee und schauen auf den See.
Rentenreform

Wirtschaftsministerin fordert zügige Umsetzung der Vorschläge der Rentenkommission

Um Deutschlands Zukunftsfähigkeit zu sichern, seien jetzt Kompromissfähigkeit und Reformbereitschaft gefragt.

Virtuelle Visualisierung einer Glühbirne
Konjunkturprognose

Zumeldung zur aktuellen Konjunkturprognose des IAW und der Universität Hohenheim

Endlich wieder Wachstum im Land!

Eine Gruppe Menschen steht auf einer Wiese. Im Hintergrund ist ein Baum zu sehen. Vor der Gruppe stehen gelbe und blaue Buchstaben: BW und UK.
Brexit-Referendum

10 Jahre Brexit-Referendum

Wirtschaftsministerin fordert noch ambitioniertere EU-UK-Partnerschaft.

Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Zumeldung

Die Umsetzung der vereinbarten Arbeitszeitreform ist völlig unzureichend.

Die Ausnahme muss zur Regel werden, fordert Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut.

Heute Shuttle, morgen Lieferfahrzeug
U-Shift

Ein Fahrzeug für (fast) alle Fälle: U-Shift denkt Mobilität neu

Bei der Abschlussveranstaltung des Förderprojekts „U-Shift II“ zeigen die Projektpartner in Karlsruhe, wie die Mobilität der Zukunft aussehen kann, und sie geben Einblicke in ihre Forschungs- und Entwicklungsarbeit im Bereich Autonomes Fahren.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Start-up BW

Zwei IW JUNIOR Schülerfirmen aus Baden-Württemberg gewinnen in Köln

Zwei Schülerfirmen aus Baden-Württemberg haben im IW JUNIOR Bundeswettbewerb in Köln am 16. Juni die Bronzemedaille sowie den Sonderpreis für das "Beste Pitch Deck" geholt.

Asien-Pazifik Summit 2026
Summit

Erster Asien-Pazifik Summit in Stuttgart

Leitthema: „Wie sichert Baden-Württemberg seine Wettbewerbsfähigkeit im Innovationswettlauf in der Asien-Pazifik-Region?“

Eine Lehrerin hängt ein Bild an einer Tafel auf. Im Hintergrund sind Schüler zu sehen.
Zumeldung

Ungenutztes Arbeitskräftepotenzial von Frauen

Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut unterstützt die Einschätzung von DIW-Chef Marcel Fratzscher, dass in der hohen Teilzeitquote von Frauen ein riesiges ungenutztes Arbeitskräftepotenzial liege. Dies sei auch in Baden-Württemberg der Fall.

Logo von Start up BW
Start-up BW

SquareNeo GmbH aus Karlsruhe gewinnt den Regional Cup Karlsruhe

Bühne frei für Innovation: SquareNeo GmbH aus Karlsruhe ge-winnt den Regional Cup Karlsruhe des „Start-up BW Elevator Pitch 2025/26“ und sichert sich das Ticket fürs Landesfinale.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Regulierung

Wirtschaftsministerin: Wir regulieren an den Bürgerinnen und Bürgern vorbei

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat nach Gesprächen mit den CEOs führender Automobilhersteller und Zulieferer aus Baden-Württemberg vor den Folgen der aktuellen europäischen CO₂-Regulierung gewarnt.