Coronavirus

Land stockt Corona-Überbrückungshilfe des Bundes auf

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Geldscheine / ©Erwin Wodicka - wodicka@aon.at

Unternehmen und Soloselbständige können die Überbrückungshilfe Corona des Bundes in den nächsten Tagen beantragen. Bereits ab heute können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen, auf der Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de registrieren. Das hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier heute (8. Juli) in Berlin angekündigt. Die Abwicklung und Auszahlung der Hilfen übernehmen die Bundesländer.

Landeswirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut betonte: „Die Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen viele Unternehmen weiterhin hart, gerade in Branchen in denen aus Infektionsschutzgründen der Geschäftsbetrieb immer noch erheblich eingeschränkt ist oder sogar noch komplett still steht. Mit der Überbrückungshilfe des Bundes können wir nun die finanzielle Not dieser Unternehmen lindern, Insolvenzen vermeiden und so die Struktur des Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg sichern.“

Außerdem hat das Land beschlossen, die Überbrückungshilfen des Bundes aufzustocken. „Wir ergänzen die Überbrückungshilfe in Baden-Württemberg mit dem fiktiven Unternehmerlohn und schließen damit eine wichtige Förderlücke mit Blick auf Soloselbständige und kleine Unternehmen, die besonders mit der Krise zu kämpfen haben“, so Hoffmeister-Kraut. Der Bund schließt einen Unternehmerlohn bei den förderfähigen Kosten explizit aus. Wie schon bei der Soforthilfe Corona wird das Land auf Antrag einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro pro Monat berücksichtigen und auszahlen. „Damit unterstützen wir vor allem die große Zahl der Soloselbständigen, die nur geringe Fixkosten haben und sichern deren Existenz“, so die Ministerin.

Die Bundesregierung hatte am 12. Juni 2020 die Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“, beschlossen. Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm des Bundes mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und einem Programmvolumen von maximal 25 Milliarden Euro.

Wie schon die Corona-Soforthilfe wird auch die Überbrückungshilfe durch das Land administriert. Die Antragstellung wird nur über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer in einem digitalisierte Verfahren möglich sein. Das Land greift bei der Abwicklung dieses Programms auf den bewährten Partner aus der Soforthilfe, die L-Bank, zurück.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm Überbrückungshilfe

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen mit bestimmten Einschränkungen hinsichtlich Größe und Umsatz, soweit sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten.
  • Die Einstellung der Geschäftstätigkeit wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.
  • Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende Fixkosten, beispielsweise Miete, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen, Finanzierungskosten.
  • Personalkosten werden pauschal in Höhe von 10 Prozent der übrigen Fixkosten gefördert.
  • Die Überbrückungshilfe besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss und erstattet einen Anteil in Höhe von
    - 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch,
    - 50 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent
     - 40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40 Prozent und unter 50 Prozent

    im jeweiligen Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.
  • Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate; bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro für drei Monate. Diese maximalen Erstattungsbeträge können nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden.

Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung in Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

AdobeStock_198469599
Smart Service

Smart Service Tour: Mobiles Innovationslabor kommt nach Markdorf und Bruchsal

Mit der neuen Veranstaltungsreihe „Smart Service Tour“ bringt das Kompetenzzentrum Smart Services zukunftsweisende Dienstleistungen und digitale Geschäftsmodelle direkt in die Städte und Gemeinden Baden-Württembergs.

Quelle: unsplash / dylan-gillis
Weiterbildung

Ergebnisvorstellung der geförderten innovativen Weiterbildungsprojekte

Im Rahmen einer Abschlussveranstaltung wurden am 15. Mai einem Fachpublikum die Ergebnisse der geförderten innovativen Weiterbildungsprojekte vorgestellt und diskutiert.

Mittel ist Mega
Image-Kampagne Mittelstand

Mittelstand wird Megastand. Wirtschaftsministerium startet Image-Kampagne

Mit einer prominent besetzten Auftaktveranstaltung auf dem Stuttgarter Schlossplatz wurde am 14. Mai 2025 die landesweite Imagekampagne „mittel IST MEGA“ durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus offiziell gestartet.

Eine Labormitarbeiterin führt einen Coronatest durch.
Förderung

Projekt zur Wiederaufarbeitung von Carbon- und Glasfasern unterstützt

Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut hat am 14. Mai 2025 den offiziellen Startschuss für das Projekt „HiPerReF - Zentrum für Hochleistungs-Faserverbundstrukturen aus rezyklierten Verstärkungsfasern“ gegeben.

Staatssekretär Dr. Patrick Rapp
Tourismus

Zumeldung zur Tourismusbilanz im ersten Quartal 2025

Anlässlich der am 14. Mai 2025 veröffentlichten Tourismusbilanz für das erste Quartal 2025 für Baden-Württemberg äußert sich Staatssekretär Dr. Patrick Rapp.

Virtueller Datenfluss im Web
Luft- und Raumfahrt

Luft- und Raumfahrt als Schlüsselbranchen für ein sicheres und souveränes Europa

Technologische Exzellenz und Innovation sind der Schlüssel zur Sicherung einer führenden Rolle Europas in der Welt. Luft- und Raumfahrt ermöglichen den digitalen und vernetzten Alltag.

Das Logo von Invest BW
Invest BW

Neue Förderrunde des Innovationsförderprogramms Invest BW gestartet

Der erste Invest BW Aufruf im Jahr 2025 umfasst zwei thematische Schwerpunkte: „Virtuelle Welten, Digitale Zwillinge, Blockchain und Cybersicherheit“ sowie „Maschinenbau, Robotik, Sicherheit und Verteidigung“.

Verleihung KI-Champions 2025 - Gewinner 2025
KI-Champions

Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut zeichnet die „KI-Champions Baden-Württemberg

Acht Unternehmen und eine Forschungseinrichtung wurden von Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut zu „KI Champions 2025“ gekürt.

Kongress und Messe „Virtuelle Welten – Chancen im Metaverse erleben“
Metaverse

Wirtschaftsministerium zeigt Chancen im Metaverse für die Wirtschaft auf

Der Kongress soll die Neugier für wichtige Zukunftstechnologien wecken und zeigen, was Baden-Württemberg hier schon alles zu bieten hat. Er soll Unternehmen zu entsprechenden Investitionen ermutigen und bei der Gewinnung von Fachkräften unterstützen.

Start-up Elevator Pitch

Regional Cup Bodensee-Oberschwaben

Regional Cup Bodensee-Oberschwaben: Daniel Matt aus Bad Saulgau zieht ins Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch 2024/2025“ ein.

Konjunkturphase
Arbeitsmarkt

Zumeldung Arbeitsmarktzahlen April 2025

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus äußert sich anlässlich der Veröffentlichung der neuesten Arbeitsmarktzahlen.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Tag der Arbeit

Zum Tag der Arbeit: Wirtschaftsministerin betont Bedeutung der Sozialpartnerschaft

Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut äußert sich zum internationalen Tag der Arbeit am 1. Mai.

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Stromgebotszonen

Zumeldung zum Vorschlag der Aufteilung Deutschlands in mehrere Stromgebotszonen

Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut äußert sich zum Vorschlag der Aufteilung Deutschlands in mehrere Stromgebotszonen.

Eine Hand hält eine Glühbirne in die Höhe
familyNET 4.0

familyNET 4.0: Wettbewerb für moderne Unternehmenskultur geht in die siebte Runde

„familyNET 4.0 – Der Wettbewerb für eine moderne Unternehmenskultur“ geht in die nächste Runde.

Wort-Bild-Logo der Kampagne Start-up BW. (Bild: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg)
Startup BW

Acht neue Unternehmen im Förderprogramm Start-up BW Pre-Seed

Auch 2025 unterstützen das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und die L-Bank innovative junge Unternehmen mit dem Programm Start-up BW Pre-Seed in einer sehr frühen Phase ihrer Existenz.