Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus fördert im Jahr 2023 28 kommunale Vorhaben im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramm (TIP) des Landes. Die Gesamtfördersumme von rund 13,69 Millionen Euro wird geschätzt Investitionen in Höhe von rund 52,4 Millionen Eruo anstoßen.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat am 29. März 2023 die Projekte bekannt gegeben, die 2023 aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm (TIP) des Landes gefördert werden können. Das Land kann in diesem Jahr mit insgesamt 28 kommunalen Tourismusinfrastrukturprojekten, wie im letzten Jahr, eine große Anzahl von kommunalen touristischen Projekten unterstützen – sechs der 28 Vorhaben sind durch den Ausschuss des Landtags für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus zu genehmigen. Mit einer Gesamtfördersumme in Höhe von rund 13,69 Millionen Euro und dadurch angestoßenen Investitionen in Höhe von rund 52,4 Millionen Euro erreicht das TIP auch in 2023 ein sehr hohes Niveau.
Staatssekretär Dr. Patrick Rapp sagte: „Das Tourismusinfrastrukturprogramm ist ein hervorragendes Instrument, um die Kommunen zielgerichtet bei dem zukunftsfähigen Ausbau von öffentlichen Tourismuseinrichtungen zu unterstützen. Die aktuellen Herausforderungen, wie die noch andauernden Auswirkungen der Corona-Pandemie, die Energiekrise, die zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels oder auch der branchenübergreifende Fachkräftemangel verlangen auch der Tourismusbranche die Bereitschaft für einen dauerhaften Wandel ab. Dies trifft die Tourismuskommunen gleichermaßen wie die anderen Akteurinnen und Akteure im Tourismus. Investitionen in kommunale Tourismusinfrastruktureinrichtungen können dabei ein wichtiger Baustein sein, um Veränderungsprozesse anzustoßen. Es freut mich ganz besonders, dass sich trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingen viele Gemeinden für die Errichtung, eine Modernisierung oder eine energetische Sanierung ihrer Tourismuseinrichtung entschlossen haben.“
Die Tourismuskommunen im Land seien ein wichtiger Partner, um das Tourismusland Baden-Württemberg im globalen Wettbewerb um die Gäste gut zu positionieren. Die strategische Weiterentwicklung der Freizeit- und Tourismusinfrastruktur habe die Landesregierung bereits in der Tourismuskonzeption Baden-Württemberg als ein zentrales Handlungsfeld festgeschrieben. „Maßnahmen wie der Ausbau der touristischen Wander- und Radinfrastruktur, energetische Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen in den Thermen oder von anderen Einrichtungen in Tourismuskommunen sind konkrete Beispiele, um als Tourismusland diesen notwendigen Wandel voranzubringen“, sagte Rapp abschließend.
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Mit dem Tourismusinfrastrukturprogramm fördert das Land kommunale Projekte, die die Errichtung, Modernisierung, (energetische) Sanierung und den Umbau von kommunalen Tourismusinfrastruktureinrichtungen in Baden-Württemberg zum Ziel haben und die für die Gestaltung eines zukunftsfähigen Gesamtangebots notwendig sind.
Gemäß § 5 Abs. 8 des Staatshaushaltsgesetzes 2023 ist vor der Gewährung von Finanzhilfen über 500.000 Euro für Tourismusinfrastrukturprojekte die Zustimmung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landtags erforderlich. Von den 28 Maßnahmen liegen insgesamt sechs Vorhaben über der Zuschussgrenze von 500.000 Euro, sodass bei diesen der zuständige Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus noch abschließend über die Gewährung der Förderung entscheiden muss.