Landeswohnraumfördergesetz

Landesregierung bringt Novellierung des Landeswohnraumfördergesetzes auf den Weg

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Das Kabinett hat gestern (17. September) den Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswohnraumförderungsgesetzes zur Anhörung freigegeben. Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Die Novelle des Landeswohnraumfördergesetzes ist ein wichtiger Schritt, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern und weiter zu schaffen.“

Mit dem Gesetzentwurf soll unter anderem die rechtliche Grundlage für neue Fördermöglichkeiten bei der sozialen Wohnraumförderung geschaffen werden, insbesondere die Förderung von Mitarbeiterwohnungen. „Mit der neuen Förderlinie ,Mitarbeiterwohnen‘, die wir im Rahmen unserer Wohnraumoffensive zügig umsetzen wollen, holen wir Unternehmen beim sozialen Wohnungsbau mit ins Boot. Damit unterstützen wir sie gezielt bei der Gewinnung und Sicherung von Fachkräften“, so Hoffmeister-Kraut. „Ein solches Förderangebot besteht in dieser Form bisher in keinem anderen Bundesland. Dies zeigt, dass wir beim Thema Wohnungsbau in Baden-Württemberg neue, innovative Wege gehen.“

„Außerdem wollen wir mit der Novelle den Gesamtbestand der sozialen Mietwohnungen dauerhaft sichern. Neben der weiteren Schaffung von neuem Wohnraum müssen wir unseren Fokus auch darauf richten, um die bestehenden Belegungs- und Mietbindungen zu erhalten“, so die Ministerin weiter. Dazu enthält der Gesetzentwurf praxisgerechtere und präzisere Regelungen.

Zudem soll mit der Gesetzesnovelle die Rechtsgrundlage zur Umsetzung einer elektronischen Wohnungsbindungskartei geschaffen werden. „Wir beabsichtigen, die Kommunen zur landesweit einheitlichen Einführung einer solchen Kartei zur Erfassung der Belegungs- und Mietbindungen für ihren Sozialwohnungsbestand zu verpflichten“, so Hoffmeister-Kraut. Dies sei im Lichte der Digitalisierung überfällig und auch Teil der Digitalisierungskampagne der Landesregierung. Zudem wolle man damit die Kontrollen im Rahmen der Fachaufsicht erleichtern.

Darüber hinaus sind weitere Erleichterungen und Klarstellungen vorgesehen, beispielsweise bei der Einkommensfeststellung und Berechnung der höchstzulässigen Miete sowie bei der vorzeitigen Tilgung von Förderdarlehen. So wird beispielsweise ausdrücklich klargestellt, dass Alleinerziehende zur Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung gehören, und bei der Einkommens-berechnung der steuerrechtliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende angerechnet wird.

Dazu wurden im Vorfeld umfassende rechtliche wie fachliche Prüfungen durchgeführt. Die Eckpunkte des Gesetzentwurfs wurden zudem auch ausführlich in den Gremien der Wohnraum-Allianz erörtert.

In der nun folgenden Anhörung haben die vom Gesetzentwurf berührten Verbände Gelegenheit, Stellung zu nehmen. „Die enge Einbindung aller Akteure ist uns sehr wichtig, denn nur mit einer möglichst breiten Akzeptanz können die Fördermöglichkeiten auch ihre volle Wirkung entfalten“, so Hoffmeister-Kraut.

Auf Basis einer Bewertung der Ergebnisse aus der Anhörung wird die Landesregierung dem Landtag anschließend einen Gesetzentwurf zur Beratung vorlegen.

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