Start-up

Landesregierung will bessere steuerliche Rahmenbedingungen für Startups

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Glühbirne / © seabass creatives / Unsplash

Die Landesregierung will bessere steuerliche Rahmenbedingungen für Startups. Ziel einer entsprechenden Bundesratsinitiative des Finanzministeriums ist es, jungen, innovativen Unternehmen mit steuerrechtlichen Änderungen gerade in der Anfangsphase mehr finanzielle Spielräumen zu eröffnen. Das Kabinett hat nun beschlossen, die Initiative „Die Wirtschaft der Zukunft fördern - steuerliche Rahmenbedingungen für Startups verbessern” am 12. Februar in den Bundesrat einzubringen.

„Kluge Köpfe mit Erfindergeist und Risikobereitschaft gründen Startups. Gerade in der Anfangszeit müssen sie investieren können. Das Geld dafür fehlt oft, weil sich Gewinne meist erst nach einigen Jahren einstellen”, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann am Mittwoch (3. Februar). „Genau da wollen wir ansetzen und ihnen mehr finanzielle Spielräume verschaffen. Unter anderem sollen sie anfängliche Verluste schon gleich komplett mit späteren Gewinnen steuerlich verrechnen können. Das wäre ein Schub für unsere Startups und damit für die Innovationskraft im Land.”

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut erklärte: „In der Pandemie müssen wir auch an die Wirtschaft von morgen denken. Denn gerade auch junge, innovative Unternehmen, die neue Technologien, Produkte und Dienstleistungen entwickeln und vermarkten, sorgen für wirtschaftliche Dynamik. Ich bin froh, dass wir gemeinsam mit dem Finanzministerium diese Initiative nun auf den Weg bringen konnten. Um die Gründung und das Wachstum gerade von Start-ups und anderen jungen, innovativen Unternehmen zu fördern, müssen wir die steuerlichen Rahmenbedingungen für diese Unternehmen dringend verbessern.“

Die Bundesratsinitiative sieht vor allem Verbesserungen beim sogenannten Verlustvortrag vor. So sollen Startups ihre Verluste aus den ersten sechs Jahren nach der Gründung unbegrenzt mit späteren Gewinnen verrechnen können. Darüber hinaus soll es für Wagniskapitalgeber attraktiver werden, ihr Kapital nach Beendigung ihres Engagements erneut in Startups zu stecken: Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Anteilen an einem Startup sollen steuerfrei auf die Anschaffungskosten einer neu angeschafften Beteiligung an einem Startup übertragen werden können.

Mit der Initiative des Finanzministeriums will die Landesregierung deutlich über die Maßnahmen hinausgehen, die die Bundesregierung mit dem sogenannten Fondsstandortgesetz vorsieht. Darin sind Änderungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen geplant. Um sie attraktiver zu gestalten, soll der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen von bislang 360 Euro auf 720 Euro im Jahr verdoppelt werden. Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen sollen zunächst nicht besteuert werden, die Besteuerung ist erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Darüber hinaus soll die Umsatzsteuerbefreiung für Verwaltungsleistungen von Investmentfonds auf die Verwaltung von Wagniskapitalfonds ausgedehnt werden. Diese sind wesentliche Investoren bei Startups.

Weitere Informationen:

Der Verlustvortrag im Einkommensteuerrecht ist bislang begrenzt. Beispielsweise können für eine GmbH als Startup, die in den ersten sechs Jahren jährliche Verluste von 500.000 Euro machte und im darauffolgenden Jahr erstmals einen Gewinn von 2,5 Millionen Euro erzielte, aufgrund der sogenannten Mindestbesteuerung bisher nur Verluste von 1,9 Millionen Euro mit dem Gewinn verrechnet werden; der verbleibende Verlustvortrag von 1,1 Millionen Euro kann erst in weiteren Gewinnjahren im Rahmen der Mindestbesteuerung berücksichtigt werden. Die Initiative hat daher insbesondere zum Ziel, dass der Gewinn vollständig mit den Verlusten verrechnet werden kann. Zusätzlich soll auch im Körperschaftsteuerrecht der Verlustvortrag nach einem Anteilseignerwechsel verbessert werden.

Weitere Meldungen

Regional Cup Böblingen - Elevator Pitch 2025/26
Start-up BW

Viktor Becker aus Geislingen an der Steige gewinnt den Regional Cup Böblingen

Bühne frei für Innovation: Viktor Becker aus Geislingen an der Steige gewinnt den Regional Cup Böblingen des „Start-up BW Elevator Pitch 2025/26“ und sichert sich das Ticket fürs Landesfinale.

Siegerehrung Start-up BW Elevator Pitch Vorentscheid Rems-Murr
Start-up BW

Fibryx GmbH aus Stuttgart-Vaihingen gewinnt Regional Cup „START-UP & GROW REMS-MURR“

Bühne frei für Innovation: Fibryx GmbH aus Stuttgart-Vaihingen gewinnt den Regional Cup „START-UP & GROW REMS-MURR“ des „Start-up BW Elevator Pitch 2025/26“ und sichert sich das Ticket fürs Landesfinale.

Start-up BW

EasZotic GmbH, Jakob und Elisabeth Tillery aus Horb gewinnen Regional Cup

Bühne frei für Innovation: EasZotic GmbH, Jakob und Elisabeth Tillery aus Horb sichern sich das Ticket für das Landesfinale.

Eine Hand hält eine Glühbirne in die Höhe
Förderung

Land fördert Miniatur-Batterien für die Medizintechnik mit rund acht Millionen Euro

Das Land Baden-Württemberg startet im März das Projekt „Medicell“.

Podiumsgespräch im Haus der Wirtschaft in Stuttgart
Mentorinnen-Programm

10 Jahre Empowerment - Mentorinnen-Programm startet in die Jubiläumsrunde

10 Jahre Empowerment – Mentorinnen-Programm für Migrantinnen startet in die Jubiläumsrunde

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Bundesrat

Wirtschaftsministerin lehnt erneute Verbote für Automobilbranche rundweg ab

Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hat in seiner heutigen Sitzung (12. März) einem Antrag der Länder Bayern und Baden-Württemberg zugestimmt.

Start-up BW Local - Symbolbild
Start-up BW Local

Landeswettbewerb Start-up BW Local – jetzt als gründungsfreundliche Kommune bewerben

Baden-Württembergische Kommunen haben jetzt wieder die Möglichkeit, gründungsfreundliche Strukturen aufzubauen und damit am Landeswettbewerb „Start-up BW Local – gründungsfreundliche Kommune“ teilzunehmen.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Zumeldung

Zumeldung zum Jahresbericht 2025 des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA)

Hoffmeister-Kraut äußert sich zum Jahresbericht 2025 des Deutschen Patent- und Markenamts - Baden-Württemberg weiter an der Spitze!

Virtuelle Visualisierung einer Glühbirne
Wissenschaftsfreiheitsgesetz

Forderung Baden-Württembergs zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes

Forderung Baden-Württembergs zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes stärkt die Forschungsinstitute der Länder.

Mikrochip / ©Rutkovski.by
Förderung

Land stärkt Chip-Ökosystem und zukunftsweisende Halbleiter-Chipentwicklung zur KI

Land stärkt Chip-Ökosystem und zukunftsweisende Halbleiter-Chipentwicklung zur KI mit fünf Millionen Euro.

©Martina Berg, stock.adobe.com
Wirtschaftsstandort

Erweiterung der Hensoldt Optronics GmbH in Aalen

Erweiterung der Hensoldt Optronics GmbH in Aalen – Klares Bekenntnis zum Standort Baden-Württemberg.

Europaflagge / ©Harald Richter
Industrial Accelerator Act

EU veröffentlicht Industrial Accelerator Act

Hoffmeister-Kraut: Vorschlag weist in falsche Richtung

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Dienstleistungswirtschaft

Impulse für die Zukunft der Dienstleistungswirtschaft im Land

Die Dienstleistungswirtschaft ist ein wichtiger Pfeiler der baden-württembergischen Wirtschaft. Sie sichert Wertschöpfung und Beschäftigung, treibt Innovationen voran und gewinnt im Zuge des industriellen Strukturwandels weiter an Bedeutung.

Bescheidübergabe am 4. März 2026
Förderung

Land stärkt Innovationsstandort Baden-Württemberg mit rund 2,4 Millionen Euro

Land stärkt Innovationsstandort Baden-Württemberg mit rund 2,4 Millionen Euro

Glühbirnen / ©sdecoret - stock.adobe.com
Medizintechnik

Medizintechnik stärken: Land setzt sich in Brüssel erfolgreich für Reformen ein

Auf der Branchenveranstaltung „regularia“ in Tuttlingen hat sich Michael Kleiner, Ministerialdirektor am Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, am 3. März erneut für Medizintechnikbranche eingesetzt.