Der zweite Nachtragshaushalt 2015/2016 ist vom Landtag beschlossen worden. „Mit dem zweiten Nachtragshaushalt sorgen wir dafür, dass Baden-Württemberg den aktuellen Herausforderungen gerecht werden kann“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid am 9. Dezember 2015. „Wir investieren in wichtige Zukunftsthemen, wir sorgen für mehr Sicherheit und wir tragen den Herausforderungen der Flüchtlingsaufnahme Rechnung.“ Das alles gelinge ohne weitere Kreditaufnahme.
Mit dem zweiten Nachtragshaushalt beläuft sich das Gesamtvolumen des Haushalts für das Jahr 2015 auf 44,38 Milliarden Euro. Für das Jahr 2016 liegt es bei 46,82 Milliarden Euro. Im zweiten Nachtrag sind für 2015 weitere Ausgaben in Höhe von rund 338 Millionen Euro vorgesehen, für 2016 sind es gut 2,18 Milliarden Euro. Den weitaus größten Teil davon machen Ausgaben im Flüchtlingsbereich aus. Die Mittel für Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen werden durch den zweiten Nachtragshaushalt um 1,88 Milliarden Euro für die beiden Jahre aufgestockt.
Mit dem Nachtragshaushalt werden zudem wichtige Maßnahmen im Bereich der Sicherheit möglich gemacht. Als Reaktion auf die Terroranschläge von Paris Mitte November werde das Sonderprogramm zur Bekämpfung des islamistischen Terrors ergänzt, so der Minister. „Wir setzen dabei deutlich auf Prävention und Deradikalisierung“, sagte er. „Außerdem stärken wir die Sicherheitsbehörden und die Justiz.“ Im Nachtragshaushalt stünden dafür rund 30 Millionen Euro bereit. Darüber hinaus werde die Präsenz der Polizei im Land erhöht, indem der Nichtvollzugsdienst der Polizei verstärkt und auf diese Weise Polizisten im Vollzugsdienst von Verwaltungsaufgaben entlastet würden.
Mit dem Nachtragshaushalt wird auch der Weg frei gemacht für zusätzliche Maßnahmen zur Digitalisierung, eine Erhöhung der Landeszuschüsse für die Internatskosten von Berufsschülern im Blockunterricht sowie eine erhöhte Förderung der Privatschulen. Die Mittel für den Straßenbau werden ebenfalls aufgestockt.
Um für nicht vorhersehbare Ausgaben gewappnet zu sein, ist eine Rücklage von mehr als 500 Millionen Euro eingeplant. „Wir machen eine solide, vorausschauende und realistische Haushaltspolitik“, sagte Schmid. „Das ist nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Flüchtlingsbereich erforderlich und hat sich bewährt.“
Landtag beschließt zweiten Nachtragshaushalt 2015/2016

Der zweite Nachtragshaushalt 2015/2016 ist vom Landtag beschlossen worden. „Mit dem zweiten Nachtragshaushalt sorgen wir dafür, dass Baden-Württemberg den aktuellen Herausforderungen gerecht werden kann“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid am 9. Dezember 2015. „Wir investieren in wichtige Zukunftsthemen, wir sorgen für mehr Sicherheit und wir tragen den Herausforderungen der Flüchtlingsaufnahme Rechnung.“ Das alles gelinge ohne weitere Kreditaufnahme.
Mit dem zweiten Nachtragshaushalt beläuft sich das Gesamtvolumen des Haushalts für das Jahr 2015 auf 44,38 Milliarden Euro. Für das Jahr 2016 liegt es bei 46,82 Milliarden Euro. Im zweiten Nachtrag sind für 2015 weitere Ausgaben in Höhe von rund 338 Millionen Euro vorgesehen, für 2016 sind es gut 2,18 Milliarden Euro. Den weitaus größten Teil davon machen Ausgaben im Flüchtlingsbereich aus. Die Mittel für Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen werden durch den zweiten Nachtragshaushalt um 1,88 Milliarden Euro für die beiden Jahre aufgestockt.
Mit dem Nachtragshaushalt werden zudem wichtige Maßnahmen im Bereich der Sicherheit möglich gemacht. Als Reaktion auf die Terroranschläge von Paris Mitte November werde das Sonderprogramm zur Bekämpfung des islamistischen Terrors ergänzt, so der Minister. „Wir setzen dabei deutlich auf Prävention und Deradikalisierung“, sagte er. „Außerdem stärken wir die Sicherheitsbehörden und die Justiz.“ Im Nachtragshaushalt stünden dafür rund 30 Millionen Euro bereit. Darüber hinaus werde die Präsenz der Polizei im Land erhöht, indem der Nichtvollzugsdienst der Polizei verstärkt und auf diese Weise Polizisten im Vollzugsdienst von Verwaltungsaufgaben entlastet würden.
Mit dem Nachtragshaushalt wird auch der Weg frei gemacht für zusätzliche Maßnahmen zur Digitalisierung, eine Erhöhung der Landeszuschüsse für die Internatskosten von Berufsschülern im Blockunterricht sowie eine erhöhte Förderung der Privatschulen. Die Mittel für den Straßenbau werden ebenfalls aufgestockt.
Um für nicht vorhersehbare Ausgaben gewappnet zu sein, ist eine Rücklage von mehr als 500 Millionen Euro eingeplant. „Wir machen eine solide, vorausschauende und realistische Haushaltspolitik“, sagte Schmid. „Das ist nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Flüchtlingsbereich erforderlich und hat sich bewährt.“