Kongress

Ministerien veranstalten gemeinsamen Kongress zur Integration von Flüchtlingen in das Erwerbsleben

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Der Kongress „Integration von Flüchtlingen in das Erwerbsleben“ hat heute (1. Oktober 2018) rund 350 Personen aus dem Land nach Stuttgart in das Haus der Wirtschaft geführt. Da dieses Thema Bezüge zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, zur Teilhabe in den Kommunen vor Ort und zum Aufenthaltsrecht hat, haben das Ministerium für Soziales und Integration, das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration den Fachtag gemeinsam veranstaltet. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die vor allem aus Kommunen, von Kammern, Wohlfahrtsverbänden und Arbeitsverwaltungen kamen, hatten die Möglichkeit, sich bei einer Podiumsdiskussion, in Fachforen und an Themen-Ständen zu informieren und einzubringen.

„Wir arbeiten im Land eng mit allen Akteuren zusammen, damit Geflüchtete mit Bleibeperspektive auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Fuß fassen“, sagten Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha, Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut und Julian Würtenberger, Staatssekretär im Innenministerium. Die Ausgangslage ist gut, denn die Geflüchteten sind motiviert, der Arbeitsmarkt ist aufnahmefähig und die Betriebe haben Bedarf. Die steigende Zahl an Geflüchteten, die im Land einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz finden, spiegelt die insgesamt positive Lage wider. Die drei Vertreter der Landesregierung sind sich einig, dass gelingende Erwerbsintegration dreifach gut ist: gut für die Geflüchteten, gut für die Betriebe und gut für die Gesellschaft.

Flankierende Hilfen notwendig: Über 1.200 Integrationsmanager tätig
Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha betonte in seinem Grußwort, dass Arbeit und Ausbildung die Integrationsmotoren schlechthin seien. „Ein Arbeitsplatz ist die Basis für ein selbstbestimmtes Leben, eine Ausbildung die beste Versicherung gegen Arbeitslosigkeit“, so der Minister. „Integration in Ausbildung und Arbeit schafft Zusammenhalt.“ Integration sei allerdings kein Selbstläufer und dürfe auch nicht dem Zufall überlassen werden. Lucha: „Es braucht flankierende Hilfen wie Sprachprogramme, Strukturen und Netzwerke sowie Hilfen zur Selbsthilfe. Das ist der Grund, warum das Ministerium für Soziales und Integration mit den Kommunen einen Pakt für Integration abgeschlossen hat und über 1.200 Integrationsmanagerinnen und -manager vor Ort in den Kreisen, Städten und Gemeinden unterstützt.“

Kümmerer vermitteln über 950 Geflüchtete in Ausbildung
Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut nannte Zahlen, die verdeutlichen, dass immer mehr Geflüchtete auf dem Ausbildungsmarkt ankommen. So wurden im vergangenen Ausbildungsjahr in Baden-Württemberg über 2.300 neue Ausbildungsverträge mit Auszubildenden aus den acht größten Hauptasylherkunftsländern[1] plus Gambia abgeschlossen. Im Vorjahr waren es erst knapp 1.000 Verträge. „Dieser Anstieg ist ein großer Erfolg. Das ist uns durch eine enge Kooperation innerhalb der Landesregierung und eine sehr gute Zusammenarbeit mit den Partnern in der Task Force ‚Flüchtlinge in Ausbildung‘ des Ausbildungsbündnisses Baden-Württemberg gelungen. Für das aktuelle Ausbildungsjahr 2018/19 erwarten wir nochmals eine deutliche Steigerung der Zahl neuer Ausbildungsverträge mit Geflüchteten“, sagte die Ministerin. Die Steigerung sei vor allem auf das Handwerk zurückzuführen.

Auch das Förderprogramm „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Flüchtlinge“ (sog. Kümmerer-Programm) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau trägt zum Erfolg bei. Flächendeckend werden seit 2016 rund 50 regionale „Kümmerer“ im Land gefördert. Diese haben die Aufgabe, geeignete Geflüchtete passgenau in Ausbildung zu vermitteln. „Unsere Kümmerinnen und Kümmerer vermittelten zwischen Januar 2016 und April 2018 über 950 Geflüchtete in Ausbildung. Die Geflüchteten kommen genau da an, wo sie in der Wirtschaft gebraucht werden“, betonte die Wirtschaftsministerin. Viele der in Ausbildung vermittelten Geflüchteten haben eine Ausbildung in einem Beruf mit vielen unbesetzten Ausbildungsplätzen begonnen, z. B. als Koch/Köchin, als Fachlagerist/-in, als Maler/-in und als Lackierer/-in. Die Ausbildung der Geflüchteten findet mehrheitlich in Kleinst- und Kleinbetrieben statt. Besonders erfolgreich wird ins Handwerk vermittelt.

Auch die Integration von Flüchtlingen in Beschäftigung ist auf einem guten Weg: Zum Dezember 2017 waren rund 28.000 Geflüchtete aus den Hauptasylherkunftsländern in Baden-Württemberg sozialversicherungspflichtig beschäftigt. „Im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht das einem Plus von fast 60 Prozent. Vom guten Arbeitsmarkt in Baden-Württemberg profitieren also auch die geflüchteten Menschen“, so die Wirtschaftsministerin.

Bei Ausländerbehörden um Rat fragen
Staatssekretär Julian Würtenberger betonte, wie wichtig Rechtssicherheit bei der Beschäftigung von Geflüchteten ist – sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Geflüchteten. „Kein Unternehmen investiert in die Ausbildung eines Menschen, wenn er nicht sicher sein kann, dass diese auch zu Ende gebracht wird. Das Innenministerium hat da an einem ganz entscheidenden Punkt für Sicherheit gesorgt: Ein Ausländer, der eine qualifizierte Ausbildung absolviert, die im ersten Jahr an einer einjährigen Berufsfachschule und in den weiteren Jahren im Ausbildungsbetrieb stattfindet, kann eine Ausbildungsduldung bekommen.“ In allen anderen Fällen rät Würtenberger dazu, vor Beginn einer Arbeit oder einer Ausbildung bei der Ausländerbehörde um Rat zu fragen.

[1] Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien

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