Denkmalförderung

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau gibt die dritte und letzte Tranche des Denkmalförderprogramms 2017 frei

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Für den Erhalt und die Sanierung von 84 Kulturdenkmalen in Baden-Württemberg hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau nun in einer dritten und letzten Tranche des Denkmalförderprogramms 2017 rund 4,9 Millionen Euro freigegeben. „Baden-Württemberg hat mit mehr als 90.000 Bau- und Kunstdenkmalen sowie über 60.000 archäologischen Denkmalen eine außergewöhnliche und sehr vielfältige Denkmal- und Kulturlandschaft. Mit dem Denkmalförderprogramm schützen und erhalten wir diese und leisten einen wichtigen Beitrag, damit unser reiches Kulturerbe auch künftigen Generationen erhalten bleibt“, sagte Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (15. November) in Stuttgart.

Zu den geförderten kommunalen Maßnahmen gehören unter anderem ein historisches Stubenareal mit Gasthaus in Freiburg-St. Georgen und das „Schlössle“ in Lenningen-Oberlenningen. In Laupheim-Obersulmetingen werden die Dach- und Außensanierung an der Schlosskirche St. Ulrich und in Ladenburg die Außeninstandsetzung der Kapelle St. Sebastian mit Mitteln der Denkmalpflege unterstützt.

Zu den privaten Vorhaben gehören beispielsweise die Instandsetzung einer Wohnung mit Gaststätte sowie die Sanierung eines Stadthauses und Umnutzung in ein Kinderschutz-Zentrum in Stuttgart, die statische Sicherung einer ehemaligen Synagoge in Schwäbisch Gmünd und die Instandsetzung der Fenster eines Fabrikgebäudes in Göppingen-Faurndau.

Die Förderung des Wirtschaftsministeriums in Höhe von rund 4,9 Millionen Euro fließt in den Erhalt und die Sanierung von 84 Kulturdenkmalen, um die reiche Kulturlandschaft Baden-Württembergs zu schützen. In dieser dritten Tranche entfallen rund 54 Prozent der Bewilligungen auf Vorhaben privater Eigentümer, 15 Prozent auf Vorhaben von Kommunen und 31 Prozent auf solche von Kirchen.

„Mit diesen Finanzmitteln konnten in dieser und den beiden zurückliegenden Tranchen des Denkmalförderprogramms 2017 rund 18,2 Millionen Euro für 358 Denkmale im Land zur Verfügung gestellt werden, das ist ein bedeutender Beitrag für die Denkmalpflege“, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut abschließend.

Weitere Informationen
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg stellt das Denkmalförderprogramm auf und entscheidet über die zu fördernden Maßnahmen. Die Mittel für das Denkmalförderprogramm stammen aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln sind landesweit ausschließlich zu richten an das

Landesamt für Denkmalpflege
im Regierungspräsidium Stuttgart
Berliner Straße 12
73728 Esslingen a. N.

Weitere Informationen zum Förderverfahren beim Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart finden Sie unter www.denkmalpflege-bw.de.

Liste der geförderten kirchlichen und kommunalen Vorhaben

 

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