In einer Online-Veranstaltung unter dem Titel "Verantwortung in Lieferketten: Regulierung als Risiko und Chance" wurden die Chancen und Risiken der Regulierung durch das neue deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und den von der Europäischen Kommission vorgelegten Richtlinienentwurf über Nachhaltigkeitspflichten für Unternehmen in den Blick genommen. Betriebe sind künftig stärker gefragt, Risiken entlang globaler Wertschöpfungs- und Lieferketten zu identifizieren, richtig einzuschätzen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut betonte: „Ich bin davon überzeugt, dass gelebte gesellschaftliche Verantwortung mit entscheidend dafür ist, dass wir auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleiben. Um diese neuen Anforderungen erfüllen zu können, brauchen unsere Unternehmen aber Unterstützung. Denn sie müssen ihre Lieferketten künftig systematisch bewerten und entsprechende Maßnahmen entwickeln. Genau hier setzt unserer Praxisreihe ‚global verantwortlich BW‘ an.“ Das Programm soll Unternehmen Handlungs- und Umsetzungswissen für ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement vermitteln. „Wir setzen dabei auf die gelebte gesellschaftliche Verantwortung unserer Unternehmen und wollen deren Anstrengungen mit unserer Initiative konkret unterstützen. Nur dann können unsere Betriebe ihre gesellschaftliche Verantwortung im globalen Handel auch effektiv wahrnehmen“, so die Ministerin.
Hoffmeister-Kraut wies aber auch darauf hin, dass zusätzliche Belastungen für Unternehmen angesichts der international dramatischen Lage in Verbindung mit der noch nicht überwundenen Corona-Pandemie und dem inflationären Umfeld sorgfältig geprüft werden müssten. „Die Durchsetzung von Nachhaltigkeitszielen in den Lieferketten ist richtig und wichtig. Es gilt aber, auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen bürokratischen Formalismen und den erreichbaren Verbesserungen zu achten. Denn überzogene Anforderungen können für Mensch und Umwelt zum Bumerang werden“, betonte die Ministerin. Wenn gerade mittelständische Unternehmen sich aus Entwicklungs- und Schwellenländern zurückziehen würden, wäre wenig gewonnen. Denn diese seien mit ihrem gesellschaftlichen Engagement dort für ein global verantwortliches Wirtschaften unerlässlich.
Das vom Bund verabschiedete Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Es regelt unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Wertschöpfungs- und Lieferketten. Die Europäische Kommission hat am 23. Februar 2022 nun ebenfalls einen Richtlinienentwurf über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen vorgelegt, welches hinsichtlich Geltungsbereich und Anforderungen gegenüber Unternehmen in Teilen deutlich über das deutsche Lieferkettengesetz hinausgeht.
Praxiseinblicke für nachhaltiges Lieferkettenmanagement
Am Vormittag der Veranstaltung boten Vertreterinnen und Vertreter baden-württembergischer Unternehmen konkrete Praxiseinblicke und Umsetzungsbeispiele hinsichtlich eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements, bevor die Paneldiskussion am Nachmittag sich insbesondere mit den Entwicklungen des regulatorischen Umfelds aus wirtschaftlicher, politischer und zivilgesellschaftlicher Perspektive auseinandersetzte.
Die Veranstaltung fand im Rahmen der Praxisreihe global verantwortlich BW – Lieferketten nachhaltig gestalten des Ministeriums für für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg statt. Das Unterstützungsprogramm hat das Ziel, kleinen und mittleren Unternehmen aus Baden-Württemberg praktisches Handlungs- und Umsetzungswissen für ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement zu vermitteln.