Förderprogramm

Restart-Prämie der L-Bank startet am 1. März

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Inhaberin eines Einzelhandelsgeschäfts in ihrem Laden

Die L-Bank erweitert ihr Förderangebot am 1. März um einen zusätzlichen Tilgungszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen, die besonders von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie betroffen sind: Mit der Restart-Prämie können beispielsweise Betriebe des Einzelhandels, der Veranstaltungswirtschaft, der Gastronomie sowie des Taxi- und Mietwagengewerbes ihren Neustart ankurbeln.

„Viele kleine und mittlere Unternehmen haben unter den Corona-bedingten Einschränkungen der letzten zwei Jahre sehr gelitten und mussten unverschuldet hohe Umsatzausfälle verkraften. Sie stehen jetzt vor der Herausforderung, ihre Geschäfte wieder hochzufahren. Mit der Restart-Prämie werden wir sie finanziell dabei unterstützen, nach der Pandemie in die Wiederaufnahme des regulären Geschäftsbetriebs zu investieren. Ziel ist es, wieder das Vorkrisenniveau zu erreichen. Ich freue mich deshalb besonders über die Unterstützung durch die L-Bank. Zusammen leisten wir mit der Restart-Prämie erneut einen wichtigen Beitrag, die wirtschaftliche Stärke Baden-Württembergs zu erhalten“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Mit den für März angekündigten Lockerungen der Corona-Maßnahmen fasst die Wirtschaft Zuversicht und will wieder investieren. Das ist eine gute Voraussetzung für einen wirtschaftlichen Neustart nach der Pandemie.“

„Indem wir durch einen zusätzlichen Tilgungszuschuss in Höhe von 10 Prozent das wirtschaftliche Eigenkapital stärken, erleichtern wir den Finanzierungs- und Kreditzugang für die von der Pandemie betroffenen Branchen. In Kombination mit den vielfältigen bisherigen Unterstützungsmaßnahmen ist dies ein wichtiger, zusätzlicher Förderimpuls auf dem Weg zu einer wirtschaftlichen Normalität,“ betonte Edith Weymayr, Vorsitzende des Vorstands der L-Bank.

Förderpolitische Zielsetzung der Restart-Prämie ist es, kleine und mittlere Unternehmen beim Neustart des Geschäftsbetriebes mit einem attraktiven Tilgungszuschuss zu unterstützen. Die Fördermittel sollen dazu beitragen, dass notwendige Investitionen und Betriebsmittel günstig finanziert werden können.

Antragstellung ab 1. März über Hausbanken

Die Restart-Prämie kann über die Hausbanken in Kombination mit den Förderdarlehen der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-BW) der L-Bank beantragt werden. Voraussetzung für diesen Förderanreiz ist eine dauerhafte Überlebensperspektive der Unternehmen. Der Tilgungszuschuss im Rahmen der Restart-Prämie beträgt 10 Prozent des Bruttodarlehensbetrags, maximal 50.000 Euro. Die Förderdarlehen können dabei mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank oder der L-Bank kombiniert werden.

Die Restart-Prämie im Rahmen von GuW-BW können kleine und mittlere Unternehmen aus Branchen beantragen, die von der Corona-Pandemie besonders stark betroffen waren beziehungsweise sind und die für die Wiederaufnahme des regulären Geschäftsbetriebs investieren. Folgende Branchen gehören dazu: Einzelhandel, Körpernahe Dienstleistungen, Veranstaltungswirtschaft und Eventbranche, Schaustellergewerbe und Marktkaufleute, Gastronomie und Event-Caterer, Taxi- und Mietwagenunternehmen, Tourismuswirtschaft und Reisebranche, Vergnügungs-, Themen- und Freizeitparks sowie gewerbliche Sport- und Freizeiteinrichtungen.

Die Einzelheiten zu dem neuen Förderprogramm und zur Antragstellung finden Sie ab 1. März auf der Website der L-Bank.

 

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