„Wir wollen in Baden-Württemberg menschenwürdige Arbeitsbedingungen für alle. Dazu gehören auch faire Löhne für den Kreis der potenziell von Ausbeutung Betroffenen. Strafbare Handlungen müssen aufgedeckt und konsequent verfolgt, die Opfer kompetent beraten und nach besten Möglichkeiten unterstützt werden“, sagte Arbeits- und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut zum Auftakt des „Runden Tisches zur Bekämpfung von Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung“.
Mit „Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung“ ist gemeint, dass die Arbeitskraft von Beschäftigten ausgebeutet wird, indem eine Notlage oder eine besondere Hilfslosigkeit geschaffen oder ausgenutzt wird, die zu Abhängigkeiten führen. Mit einem Runden Tisch sollen die Akteure vernetzt, Kooperationen weiter verbessert und ein Handlungsleitfaden erarbeitet werden. Neben den betroffenen Landesministerien sind die Sozialpartner sowie Vertreterinnen und Vertreter der Staatsanwaltschaft, des Landeskriminalamts, des Zolls, der Rentenversicherung, der Arbeitsverwaltung, der Kommunalen Landesverbände sowie von Beratungsstellen beteiligt.
„Erfreulicherweise verhält sich die überwiegende Zahl der Arbeitgeber in unserem Land rechtskonform und den Beschäftigten gegenüber fair“, so die Ministerin. Allerdings würden über die Beratungsstellen Faire Mobilität in Stuttgart und Mannheim immer wieder auch Fälle bekannt werden, in denen die rechtlichen Grundregeln eines Arbeitsverhältnisses nicht eingehalten würden. Dann würden von Menschenhandel Betroffene unangemessen oder gar nicht entlohnt und in Unterkünften oder Wohnungen untergebracht, in denen sie in beengten und unwürdigen Verhältnissen leben. Für diese Unterbringung würde häufig noch ein unverhältnismäßiger Betrag vom Lohn abgezogen.
Die Einsetzung eines Runden Tisches wurde im Koalitionsvertrag der Landesregierung vom 9. Mai 2016 vereinbart. Ziel des „Runden Tisches Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung“ unter der Leitung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau ist es, gemeinsam mit allen beteiligten Ressorts und Institutionen weitere Verbesserungen in der Kooperation, bei der Prävention und Intervention zu erreichen. Ausgeklammert ist der Bereich der Prostitution, der einer gesonderten Aufmerksamkeit bedarf und nicht Gegenstand dieses Runden Tisches ist. In der Zuständigkeit des Ministeriums für Soziales und Integration finden hierzu eigenständige Koordinierungen und Projekte statt.