Soforthilfe Corona

„Soforthilfe Corona“ für baden-württembergische Wirtschaft gestartet: bislang rund 46.400 Anträge eingereicht, erste Auszahlungen für morgen geplant

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©Martina Berg, stock.adobe.com

Über 46.400 Anträge (Stand heute 15.00 Uhr) sind bereits in den ersten Stunden nach dem Start des branchenübergreifenden Soforthilfeprogramms zur Bewältigung der Corona-Krise eingegangen. Seit gestern Abend (25. März) können Soloselbstständige, gewerbliche Unternehmen und Sozialunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten ebenso wie Angehörige der Freien Berufe oder Künstler, die unmittelbar durch die Corona-Krise wirtschaftlich geschädigt sind, finanzielle Soforthilfen bis zu 30.000 Euro beantragen. Für die Soforthilfen stehen vier Milliarden Euro bereit. Bereits morgen sollen erste Auszahlungen durch die L-Bank erfolgen.

„Wir lassen in dieser Ausnahmesituation niemanden allein und tun alles dafür, dass unsere Wirtschaft erfolgreich durch diese Krise kommt und so viele Arbeitsplätze wie möglich gesichert werden. In einem ersten Schritt geht es jetzt darum, mit unserem Sofortprogramm all jenen Unternehmen zu helfen, die ohne diese Unterstützung innerhalb weniger Tage insolvent gehen würden“, betonte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut und stellte klar: „Klar muss aber auch sein: Die Soforthilfen zielen nicht darauf ab, Betrieben ihre coronabedingten Umsatzeinbußen auszugleichen.“ Es gehe jetzt darum, dass aufgrund des Coronavirus existentiell bedrohte Betriebe offene Rechnungen weiterbezahlen oder Mieten weiter überweisen könnten. Deshalb habe das Land unter Einbeziehung der Industrie- und Handels- sowie Handwerkskammern und der L-Bank das Soforthilfeprogramm innerhalb weniger Tage auf die Beine gestellt. „Mir ist bewusst, dass die aktuelle Situation zu Einbußen bei einem sehr großen Kreis führt. Die hohe Anzahl an bereits eingegangenen Anträgen zeigt, dass der Bedarf enorm ist. Aber nicht alle Branchen und Betriebe sind gleichermaßen in Not. Es liege im Interesse aller, dass die Soforthilfen passgenau eingesetzt werden und dort ankommen, wo sie auch wirklich nötig seien. Daher sei auch das verfügbare liquide Privatvermögen einzusetzen, bevor die Soforthilfe in Anspruch genommen werden könne.“

„Alle am Prozess Beteiligten haben sich mit außerordentlichem Engagement auf den Start der Antragstellung eingestellt. Bei einem solch hohen Antragsaufkommen innerhalb weniger Stunden sind gewisse Verzögerungen und Anfangsschwierigkeiten aber leider nicht ganz auszuschließen. Wir bitten um Verständnis und arbeiten fast rund um die Uhr, die Prozesse schnellstmöglich reibungslos zum Laufen zu bekommen. Auch wer in den nächsten Tagen einen Antrag einreicht, kann sicher sein, dass die Mittel fließen“, so die Ministerin. Die Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung würden sehr zeitnah reibungslos und so unkompliziert und schnell wie möglich abgewickelt werden.

Derzeit werden rund 6.000 Anträge pro Stunde hochgeladen. Parallel werden die Anträge zur regionalen Bearbeitung in die einzelnen Kammern verteilt, um sie nach der Prüfung schnellstmöglich an die L-Bank zum finalen Entscheid weiterzureichen.

Edith Weymayr, die Vorsitzende des Vorstands der L-Bank, sagte: „Wir sind vorbereitet – die Auszahlung der Soforthilfe Corona wird voraussichtlich schon im Laufe des morgigen Vormittags beginnen.“

Wolfgang Grenke, Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK), erklärte: „Die Antragszahlen sprechen für sich und zeigen den großen Bedarf unserer kleineren Betriebe und Selbstständigen, die unsere Wirtschaft mit prägen. Vor allem illustriert es das Ausmaß, welches Corona uns allen abverlangt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kammern arbeiten deshalb stetig mit vollem Einsatz in der Antragsverteilung, -bearbeitung und ebenso der telefonischen Hilfe unter Volldampf. Seien Sie sicher: Wir werden nicht nachlassen.“

Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold ergänzt: „Mit der unbürokratischen Soforthilfe haben wir das richtige Instrument für unsere Betriebe am Start – das zeigt die starke Nachfrage. Alle, Technik wie Menschen, arbeiten mit vollem Einsatz bis zu ihrer Grenze und auch darüber hinaus für die Betriebe im Land. Wir wollen, dass das Geld schnell bei allen Antragstellenden ankommt.“

Beide Präsidenten haben eine gemeinsame Botschaft: „Die schiere Summe der Eingänge steht für sich und ist ein echter Lackmustest für jede IT-Lösung. Darum bitten wir im Namen unserer Organisation alle Antragsstellerinnen und Antragsteller um Verständnis, falls es dennoch zu Wartezeiten und Verzögerungen kommt. Denn eines müssen Sie wissen: Kein Antrag geht verloren. Egal wie schnell Ihre Dokumente ins System eingespeist sind, werden alle Anträge fortlaufend mit dem gleichen Einsatz bearbeitet. Es gibt keine Fristen, die versäumt werden können.“

Weitere Informationen:

Mit der Förderung im Rahmen des Soforthilfeprogramms soll die wirtschaftliche Existenz von Soloselbstständigen, gewerblichen Unternehmen, Sozialunternehmen und von Angehörigen der Freien Berufe gesichert werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu

  •  9.000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten,
  •  15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten,
  •  30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.

Die Antragstellung erfolgt unkompliziert, schnell und elektronisch. Die inhaltliche Vorprüfung aller Anträge übernehmen die örtlichen Kammern von Handel und Industrie sowie Handwerk – auch für Nicht-Kammermitglieder wie die Angehörigen der Freien Berufe. Sie leiten die Anträge an die L-Bank weiter, die die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse vornimmt. „Damit sind wir eines der ersten Bundesländer, das seine Unternehmen schnell finanziell unterstützt“, so Hoffmeister-Kraut.

Das Antragsformular ist auf die unbedingt erforderlichen Angaben beschränkt. Gewisse formale Kriterien müssen aber eingehalten und vor Bewilligung geprüft werden, wie z. B. die Unterschrift oder der glaubhafte Nachweis, dass tatsächlich ein Liquiditätsengpass entstanden ist oder unmittelbar am Entstehen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, können Anträge auch abgelehnt werden.

Das Soforthilfeprogramm ist Teil eines umfassenden Hilfsprogramms, zu dem auch ein Beteiligungsfonds, ein Krisenberatungsprogramm und die Bürgschaftsprogramme zählen. Das Programm des Landes und das derzeit noch nicht angelaufene Bundesprogramm werden aufeinander abgestimmt, um alle Betroffenen schnell und wirksam zu unterstützen.

Die Antragsformulare sind auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau verfügbar: https://wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfe-corona/

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