Denkmalstiftung Baden-Württemberg

Staatssekretärin Katrin Schütz wird Mitglied im Kuratorium der Denkmalstiftung Baden-Württemberg

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Das Kuratorium der Denkmalstiftung Baden-Württemberg wird für eine weitere Amtszeit neu besetzt. Staatssekretärin Katrin Schütz wird dem Stiftungskuratorium der Denkmalstiftung Baden-Württemberg als Vertreterin der obersten Denkmalschutzbehörde angehören.

Katrin Schütz freut sich auf die neue spannende Aufgabe. „In Baden-Württemberg gibt es 90.000 Bau- und Kunstdenkmale und über 60.000 archäologische Denkmale. Sie vermitteln nicht nur Geschichte, sondern sind auch Teil unserer kulturellen Geschichte. Deswegen ist die Erhaltung des kulturellen Erbes für die Landesregierung eine wichtige Aufgabe. Es geht auch darum, das vielfältige bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement beim Schutz und der Pflege von Denkmalen zu würdigen. Dank des Einsatzes vieler Menschen im Land bleiben die Zeugnisse aus der Vergangenheit erhalten“, so Schütz. Außerdem entstehe durch die Denkmalpflege auch ein wirtschaftsfördernder Effekt zugunsten des Handwerks und der Architekten im Land.

Der ehemalige Ministerpräsident Lothar Späth und Carl Herzog von Württemberg haben die Denkmalstiftung Baden-Württemberg 1985 gegründet. Sie soll privates Engagement auf dem Gebiet der Denkmalpflege fördern und die staatliche Denkmalpflege ergänzen. Die Stiftung unterstützt vor allem bürgerschaftliche Initiativen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen und fördert denkmalerhaltende Maßnahmen.

Weitere Informationen:
Die Denkmalstiftung wird überwiegend aus Landesmitteln (Aufkommen der staatlichen Wetten und Lotterien) finanziert und arbeitet mit den Erträgen des Stiftungskapitals und Spendeneinnahmen. Das Bewilligungsvolumen für Fördermaßnahmen der Denkmalstiftung lag im Durchschnitt der letzten Jahre jährlich rund 1,3 Millionen Euro. Seit ihrer Gründung hat die Denkmalstiftung die Erhaltung von insgesamt fast 1.350 Bau- und archäologischen Denkmalen mit einem Fördervolumen von rund 54 Millionen Euro unterstützt.

Das Kuratorium legt die Grundsätze der Stiftungsarbeit fest. Insbesondere stellt es Richtlinien für die Vergabe und satzungsgemäße Verwendung der Zuwendungen auf. Es unterstützt den Stiftungsvorstand (geschäftsführendes Stiftungsorgan) bei der Erfüllung seiner Aufgaben und überwacht die Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Führung der Stiftungsgeschäfte.

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