Steuern

Steuerpolitischer Dialog zur künftigen Ausgestaltung der Erbschaftsteuer

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Über die Möglichkeiten einer neuen, verfassungskonformen Ausgestaltung der Erbschaftsteuer haben sich Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid, Dr. Hans-Eberhard Koch, Präsident des Landesverbands der Baden-Württembergischen Industrie, Dr. Peter Kulitz, Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags, und Joachim Möhrle, Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkstags, bei einem Steuerpolitischen Dialog am 19. Januar 2015 in Stuttgart ausgetauscht.

Der Minister sieht die Grundkonzeption der bisherigen Verschonungsregeln für Unternehmensvermögen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Mitte Dezember 2014 bestätigt. Insbesondere sei auch die Möglichkeit einer vollständigen Verschonung bei kleinen und mittleren Unternehmen durch das Gericht anerkannt worden. Allerdings gebe es Regelungsbedarf in einigen Bereichen, etwa bei der sogenannten Lohnsumme, die künftig auch bei Unternehmen mit wenigen Beschäftigten greifen müsse. Auch die Regelungen zum Verwaltungsvermögen müssten den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechend angepasst werden.

Die größte Herausforderung stellt aus Sicht der Teilnehmer der künftige Umgang mit großen Familienunternehmen dar. Das Gericht hatte die bislang auch großen Familienunternehmen gewährten Begünstigungen ohne individuelle Bedürfnisprüfung für zu weitgehend erklärt. Schmid wies darauf hin, dass nun geprüft werden müsse, ob eine für Unternehmen und Verwaltung handhabbare Ausgestaltung einer solchen Bedürfnisprüfung möglich sei oder andere Lösungen offen stünden. Letztlich müsse aber auch bei großen Familienunternehmen eine Verschonung greifen, sofern die Unternehmen weitergeführt und die Arbeitsplätze gesichert würden.

Einig waren sich die Gesprächsteilnehmer auch darin, dass die Unternehmen nun Rechts- und Planungssicherheit benötigen. Der Minister sagte zu, die von den Präsidenten der Verbände vorgetragenen Belange in die Verhandlungen über die künftige Ausgestaltung der Erbschaftsteuer einzubringen.

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