Landesentwicklungsprogramm

Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern

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Paragrafenzeichen vor Bauplänen (Bild: © M. Schuppich - Fotolia)

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gibt im Rahmen einer Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern Gelegenheit zur Stellungnahme. Gemäß § 9 Absatz 8 LplG gelten für die Abstimmung von Entwicklungsplänen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes die Absätze 3 bis 5 entsprechend, soweit Vorgaben der beteiligenden Stellen nicht entgegenstehen. Nach § 9 Absatz 4 LplG ist die Öffentlichkeit mit einzubeziehen.

Hierzu ist der Planentwurf samt Begründung und Umweltbericht im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, Dienstort Theodor-Heuss-Straße 4, Erweiterungsbau Kienestraße, 4. Obergeschoss, 70173 Stuttgart zur Einsichtnahme während der Sprechzeiten vom 11. Juni 2019 bis zum 11. Juli 2019 ausgelegt. Gleichzeitig sind die Unterlagen für einen Download auf der Homepage des Ministeriums bereitgestellt.

Die öffentliche Bekanntmachung über diese Gelegenheit zur Einsichtnahme erfolgte im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 31. Mai 2019.

Die Teilfortschreibung betrifft Blatt 1 des Alpenplanes im Landesentwicklungsprogramm Bayern (Anhang 3) und bewirkt, dass der im Jahr 2018 der Zone B zugeordnete Bereich am Riedberger Horn wieder der strenger geschützten Zone C zugeordnet wird.

Sie haben die Möglichkeit zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg bis zum 11. Juli 2019. Die Äußerung kann auch elektronisch übermittelt werden

 poststelle@wm.bwl.de

Anlagen
Vorblatt Verordnungsentwurf
Verordnungsentwurf
Änderungsentwurf Anhang 3
Erläuterungskarte
Begründungsentwurf
Festlegungen unter 2.3 LEP

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