Beratungsgutscheine

Verlängerung der Beratungsgutscheine „Transformation Automobilwirtschaft“

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Autos auf einem Parkplatz

Aufgrund der hohen Nachfrage für die Beratungsgutscheine „Transformation Automobilwirtschaft“ wurde die Antragsfrist bis zum 31. Mai 2024 verlängert und die Fördermittel um rund eine Million Euro aufgestockt.

„Die Transformation verlangt dem Mittelstand der Automobilwirtschaft sehr viel ab. Die Lage bleibt herausfordernd“, betonte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, im Zusammenhang mit der Verlängerung des Beratungsprogramms zur Transformation der Automobilwirtschaft. „Kleine und mittlere Unternehmen stehen derzeit vor sehr großen Aufgaben: Neben Transformationsfragen und dem Fachkräftemangel kommen akute Herausforderungen durch die massiv gestiegenen Kosten hinzu“, so die Ministerin weiter.

„Sich aktiv mit der Transformation im eigenen Unternehmen auseinanderzusetzen, ist zeit- und kostenintensiv. Gerade der Mittelstand verfügt dazu nur begrenzt über finanzielle und personelle Ressourcen. Ressourcen, die an anderer Stelle fehlen“, sagte Franz Loogen, Geschäftsführer der Landesagentur e-mobil BW. „Genau hier setzen die Beratungsgutscheine ‚Transformation Automobilwirtschaft‘ des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg an. Rund 100 interessierte Vertreter und Vertreterinnen aus der baden-württembergischen Zulieferer- und Kfz-Branche informierten sich heute in einem Online-Seminar über die Verlängerung des Gutscheinprogramms.“

Seit Start der Förderung im Januar 2021 haben mittelständische Unternehmen aus Baden-Württemberg rund 700 Anträge gestellt. Über vier Millionen Euro stellte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg dazu bereit. Besonders häufig wurden die Gutscheine von Kleinstunternehmen mit unter 50 Mitarbeitenden beantragt. Rund ein Viertel der Gutscheine wurden dabei vom Kfz-Gewerbe, wie Autohäusern und Kfz-Werkstätten, genutzt. Die restlichen 75 Prozent entfallen auf Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe sowie Anbietern von Dienstleistungen. Ursprünglich sollten die Beratungsgutscheine „Transformation Automobilwirtschaft“ im November 2023 auslaufen. Doch aufgrund der hohen Nachfrage wurde die Antragsfrist bis zum 31. Mai 2024 verlängert und die Fördermittel um rund eine Million Euro aufgestockt.

„Durch die Verlängerung erhalten die vielen kleinen und mittleren Unternehmen im Land weiterhin schnelle und einfache Unterstützung bei Transformationsthemen. Die Gutscheine können pro Unternehmen sowohl zur strategischen Unternehmensausrichtung als auch zur strategischen Umsetzungsbegleitung und strategischen Personal- und Qualifizierungsplanung genutzt werden“, sagt Hoffmeister-Kraut. „Die Beantragung ist dabei unkompliziert. Der Antragsprozess ist schlank und einfach aufgebaut. Damit machen wir Tempo bei der Transformation“, so die Ministerin weiter.

Im aktuellen Umbruch – bei Elektrifizierung und Digitalisierung – müssen sich die Unternehmen der Automobilbranche in Baden-Württemberg weiterentwickeln, ihre Mitarbeitenden qualifizieren und die eigenen Geschäftsmodelle neu aufstellen. Hilfestellung erhalten sie dabei von der Landeslotsenstelle Transformationswissen BW, beispielsweise mit kostenfreien Wissens-, Vernetzungs-, und Qualifizierungsangeboten. Darüber hinaus ist sie erste Anlaufstelle für kleine und mittlere Unternehmen der Automobilwirtschaft rund um die Beratungsgutscheine „Transformation Automobilwirtschaft“. Kleine Unternehmen mit maximal 3.000 Mitarbeitenden und Hauptsitz in Baden-Württemberg können sich Beratungskosten fördern lassen. Jedes Unternehmen kann bis zu drei Gutscheine beantragen, die jeweils eine Förderung von maximal 10.000 Euro beinhalten.

Wie das in der Praxis aussehen kann, zeigt die Landeslotsenstelle auf ihrer Webseite: https://www.transformationswissen-bw.de/wissensspeicher/publikationsdatenbank?id=42&tx_solr%5Bq%5D=Transformation+in+der+Praxis

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