Deutschland-Frankreich

Wirtschaftsminister aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland drängen auf internationale Vereinbarung mit Frankreich über Erleichterungen für grenznahe Unternehmen

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Mit gemeinsamen Schreiben an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und die französische Arbeitsministerin Muriel Pénicaud haben die Wirtschaftsministerinnen von Baden-Württemberg, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, und des Saarlandes, Anke Rehlinger, sowie ihr Amtskollege aus Rheinland-Pfalz, Dr. Volker Wissing, darauf gedrängt, Verhandlungen über ein internationales Abkommen über Erleichterungen für die Unternehmen in den an Frankreich angrenzenden Grenzräumen aufzunehmen.

Hintergrund der gemeinsamen Initiative ist, dass sich in den vergangenen Jahren zahlreiche, vor allem im deutsch-französischen Grenzraum ansässige Betriebe über neue und unverhältnismäßige bürokratische Belastungen von Seiten Frankreichs beklagt hatten. Beklagt wurden dabei zum Beispiel komplizierte Anmeldeverfahren, umfängliche Dokumentierungs- und Nachweispflichten in französischer Sprache oder die Benennung eines Vertreters in Frankreich mit französischer elektronischer Adresse.

Hoffmeister-Kraut, Rehlinger und Wissing zeigten sich daher jetzt „hocherfreut“, dass in einem Anfang April vorgestellten Gesetzentwurf der französischen Regierung zur beruflichen Bildung auch Bestimmungen für Erleichterungen im französischen Entsenderecht vorgesehen seien. Von besonderem Interesse sei die darin enthaltene „Öffnungsklausel“, die mit dem Abschluss eines internationalen Vertrages die Möglichkeit eröffne, einige Bestimmungen des französischen Entsenderechts im Grenzraum für bestimmte Branchen anzupassen. Weitere Erleichterungen seien darüber hinaus für alle Unternehmen vorgesehen, die grenzüberschreitende Aufträge kurzfristig oder im Rahmen punktueller Ereignisse abwickeln.

Die mit dem Gesetzentwurf eröffneten Flexibilisierungsmöglichkeiten seien „geeignet, Hemmnisse abzubauen und den wirtschaftlichen Austausch zwischen den beiden Ländern zu vereinfachen.“ Gerade in den Grenzräumen müsse unter Beweis gestellt werden, dass die Marktfreiheiten des EU-Binnenmarktes in Übereinstimmung mit den EU-Entsenderegelungen zur Anwendung gelangten.

Bund muss Länder in internationale Vereinbarung einbeziehen
In dem Brief an Bundesminister Heil verweisen Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland darauf, dass die Flexibilisierungsmöglichkeiten jedoch nur umgesetzt werden könnten, „wenn das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die von Frankreich geschaffene Möglichkeit zum Abschluss eines internationalen Vertrages, in der Ausnahmeregelungen für Grenzregionen eröffnet werden, wahrnimmt.“ Eindruck der Länder sei aber, dass der Bund dies bislang nicht ausdrücklich sicherstellen wolle.

Hoffmeister-Kraut, Rehlinger und Wissing drängten in ihren Schreiben daher darauf, Berlin müssen die Länder „sehr frühzeitig“ in die Erarbeitung einer derartigen internationalen Vereinbarung miteinbeziehen, da sie aufgrund ihrer geographischen Lage „maßgeblich in ihren Wirtschaftsbeziehungen“ betroffen seien.

Bereits im November 2017 hatten Hoffmeister-Kraut, Rehlinger und Wissing mit einem gemeinsamen Schreiben an die französische Arbeitsministerin Pénicaud die Initiative ergriffen, um die Belastungen für den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr darzustellen und einige pragmatische Erleichterungen vorzuschlagen.

Gegenüber Pénicaud bedankten sich die drei Minister daher jetzt ausdrücklich dafür, dass sie mit ihren Anliegen in Paris offensichtlich Gehör gefunden hätten. Pénicaud hatte im Dezember 2017 angekündigt, von der Einführung der Registrierungsgebühr in Höhe von 40 Euro für alle Betriebe absehen zu wollen. Sie hatte zudem weitere Vereinfachungsmöglichkeiten in den Grenzregionen in Aussicht gestellt, die jetzt in jetzt vorgestellten französischen Gesetzesentwurf konkretisiert wurden.

Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Es ist ein gutes Zeichen für einen starken Föderalismus, dass wir als an Frankreich angrenzende Länder hartnäckig bleiben und gemeinsam an einem Strang ziehen, um Erleichterungen für unsere Betriebe zu erwirken. Das Angebot aus Paris, mit einem deutsch-französischen Abkommen maßgeschneidert auf die Sondersituation des deutsch-französischen Grenzraums einzugehen und für die aufgetretenen Probleme einen einvernehmlichen Lösungsansatz auszuarbeiten, darf jetzt in Berlin nicht zerredet werden.“ Mit einem internationalen Abkommen zwischen Frankreich und Deutschland ergebe sich die einmalige Chance, stabile Rahmenbedingungen für das Frankreich-Geschäft zahlreicher Betriebe zu verhandeln, die mit der angekündigten weiteren Verschärfung des französischen Entsenderechts künftig zusätzlichen Risiken ausgesetzt seien.

Ministerin Anke Rehlinger: „Grenzüberschreitende Dienstleistungen sind ein erheblicher Wirtschaftsfaktor für die an Frankreich angrenzenden Bundesländer. Eine internationale Vereinbarung eröffnet den Unternehmen in Grenznähe neue Möglichkeiten und belebt den Dienstleistungssektor vor Ort. Die über viele Jahrzehnte gewachsenen engen wirtschaftlichen Beziehungen im deutsch-französischen Grenzraum wollen wir weiter fördern statt sie zu behindern. Dies ist auch Ziel unserer Frankreichstrategie. Aus eben dieser Motivation heraus ist die französische Regierung bereits in mehrfacher Hinsicht auf uns zugegangen, beispielsweise durch Aufhebung der geplanten Verwaltungsgebühr. Jetzt ist es an uns, sich auch auf Bundesebene für Erleichterungen bei der Entsendung von Arbeitskräften stark zu machen und eine entsprechende Vereinbarung aktiv zu unterstützen. Der Bund sollte sich einer solchen Chance nicht verschließen.“

„Angesichts der traditionell freundschaftlichen Zusammenarbeit mit Frankreich ist es kontraproduktiv, dass nachvollziehbare Regelungen zum Schutz vor Lohndumping nun dazu führen, dass der Binnenmarkt zwischen diesen beiden Staaten mit beiderseits gutem Lohnniveau behindert wird. Gerade für die an Frankreich angrenzenden Bundesländer ist die Umsetzung eines aktiven grenzüberschreitenden Marktes von besonderer Bedeutung“, sagte der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.

Pressekontakte:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
Silke Walter
Telefon: +49/711/123-2859
E-Mail: pressestelle@wm.bwl.de

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Saarland
Jennifer Collet
Telefon: +49/681/501-1690
E-Mail: medien@wirtschaft.saarland.de 

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Susanne Keeding
Telefon: +49/6131/16-2550
E-Mail: pressestelle@mwvlw.rlp.de

Weitere Meldungen

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Lieferkettengesetz

Zumeldung zur geplanten Reform des Lieferkettengesetzes

Hoffmeister-Kraut: Auch Dokumentationspflicht abschaffen

Europaflagge / ©Harald Richter
EU

EU-Flotten-Dekarbonisierung

EU-Flotten-Dekarbonisierung: Baden-Württemberg und Bayern drängen auf Technologieoffenheit.

unsplash / Johannes Plenio
Förderung

Baden-Württemberg fördert Fraunhofer-Institute mit rund 3,9 Millionen Euro

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg fördert acht Transferprojekte von 12 Instituten der Fraunhofer-Gesellschaft in Baden-Württemberg mit insgesamt rund 3,9 Millionen Euro in den Jahren 2025 bis 2028.

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Arbeitsmarkt

Zumeldung Arbeitsmarktzahlen

Über 300.000 Arbeitslose im Land sind ein klares Warnsignal für den Arbeitsmarkt in Baden-Württemberg.

Europaflagge / ©Harald Richter
EU

Zumeldung: EU plant Verschärfung der CO₂-Flottengrenzwerte

Die EU-Kommission plant Anpassungen der Abgasstufe Euro 6e-bis und Euro 6e bis FCM. Hierzu äußerst sich Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut.

Quelle: unsplash / dylan-gillis
Ausbildung

AzubiCard Baden-Württemberg

Die vor fünf Jahren eingeführte AzubiCard wird zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres wieder von den teilnehmenden Kammern an Auszubildende ausgegeben, die einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben.

Wort-Bild-Logo der Kampagne Start-up BW. (Bild: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg)
Start-up BW

17 neue Unternehmen qualifizieren sich für das Förderprogramm Start-up BW Pre-Seed

Das zentrale Entscheidungsgremium für das Frühphasenförderprogramm Start-up BW Pre-Seed hat weiteren 17 vielversprechenden jungen Unternehmen grünes Licht für eine mögliche Förderung gegeben.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Förderprogramm

Förderprogramm Regionale Digital Hubs

Im Rahmen der Initiative Wirtschaft digital BW hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus am 25. August einen neuen Aufruf zur Förderung von regionalen Digital Hubs in Baden-Württemberg veröffentlicht.

Gamescom 2025
Gamescom 2025

Wirtschaftsstaatssekretär auf der Gamescom 2025

Wirtschaftsstaatssekretär auf der Gamescom 2025 – nächster Aufruf für die Games-Förderung „Games BW“ ist am 31. August.

Das Logo von Invest BW
Förderaufruf

Zweiter Invest BW Förderaufruf

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus startet heute (20. August) den zweiten Förderaufruf der vierten Phase von Invest BW. Unternehmen und Forschungseinrichtungen können bis zum 10. Oktober 2025, 13 Uhr Projektskizzen einreichen.

chat, bot, chatbot, robot, app, application, help, assistance, aid, online, conversation, chat, message, conversation, bubble, speech, talk, business, businessman, man, communicate, communication, concept, digital, people, service, phone, mobile, smartphone, smart, technology, connect, instant, interaction, marketing, social, hand, holding, finger, touching, using, pushing, 3D, 3D rendering
Kreativwirtschaft

Kreativwirtschaft im Land weiterhin Innovations- und Wachstumsmotor

Die Kultur- und Kreativwirtschaft in Baden-Württemberg ist erneut gewachsen. Das zeigen die jüngsten Umsatzzahlen, die in der Standortstudie 2025 „Kultur- und Kreativwirtschaft in Baden-Württemberg“ für das Jahr 2023 vorgelegt wurden.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Förderung

BeJuga erhält circa 4,8 Millionen Euro

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus fördert 31 Standorte des Landesprojektes „Beschäftigungsförderung und Jugendhilfe gemeinsam anpacken – BeJuga“ mit jährlich rund 2,4 Millionen Euro in den Jahren 2026 und 2027.

Staatssekretär Dr. Patrick Rapp
Förderprogramm

Förderprogramm GamesBW startet in die nächste Runde

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, das Ministerium für Wissenschaft, For-schung und Kunst sowie die MFG Medien- und Filmgesellschaft BW stellen für die Games-Förderung für 2025 insgesamt 1,2 Millionen Euro zur Verfügung

Eine Frau steht an einem Whiteboard vor erwachsenen Zuhörern.
Ausbildung

12,5 Millionen Euro für die überbetriebliche Berufsausbildung – erneute Steigerung

Mit rund 12,5 Millionen Euro fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg im Jahr 2025 die Durchführung von überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgängen.

Glühbirne
Förderaufruf

Förderaufruf „The Chänce Weiterbildungsscouts“ veröffentlicht

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat heute den Förderaufruf „The Chänce Weiterbildungsscouts“ veröffentlicht.