Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut zeigte sich erfreut über die heute (23. März) getroffene Vereinbarung des SWR mit privaten Investoren zur Übernahme des SWR-Areals in Mühlacker, einschließlich des denkmalgeschützten Sendemasts. Die Investoren haben gegenüber dem SWR in Stuttgart weitreichende Erklärungen abgegeben, die eine notarielle Vertragsunterzeichnung in den kommenden Wochen möglich machen. Damit kann mit ziemlicher Sicherheit der 273 Meter hohe Stahlrohrmast aus dem Jahr 1950 erhalten werden.
„Ich freue mich sehr, dass nach der langen und fast schon gescheiterten Suche doch noch eine Lösung gefunden wurde, damit das höchste Bauwerk Baden-Württembergs erhalten werden kann. Besonders erwähnenswert ist dabei, dass letztendlich Unternehmergeist zum Erfolg führt. Ich sage der Investorengruppe hiermit unsere bestmögliche Unterstützung beim Erhalt des Kulturdenkmals zu“, so die Wirtschaftsministerin. „Der Sender ist und bleibt durch dieses Engagement das Wahrzeichen der Senderstadt Mühlacker und eine weithin sichtbare Landmarke.“
Nach einem jahrelangen Verfahren und Abstimmungsgesprächen hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe am 5. März 2020 dem Abbruchantrag des SWR zugestimmt. Umso erfreulicher sei nun die unverhoffte Einigung in letzter Minute, so Hoffmeister-Kraut. „Ich bedanke mich beim SWR für seine Lösungsbereitschaft bis zuletzt und sein Entgegenkommen gegenüber den privaten Investoren. Gleichermaßen gilt mein Dank auch den zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der fachlichen Denkmalpflege und den Denkmalschutzbehörden, die einen enormen Einsatz gezeigt haben, der sich schlussendlich gelohnt hat.“
Das Wirtschaftsministerium als oberste Denkmalschutzbehörde des Landes war seit März 2018 sowohl mit der Stadt Mühlacker als auch mit dem SWR in Gesprächen zur weiteren Vorgehensweise. Die Senderstadt Mühlacker wollte ihr Wahrzeichen erhalten wissen, der SWR als Eigentümer drängte seit der Stilllegung des ehemaligen Mittelwelle-Sendemastes im Jahr 2012 auf einen Abbruch des Bauwerks.
Auf Initiative der Wirtschaftsministerin hatte der SWR der Entwicklung einer Lösung zum Erhalt des Kulturdenkmals bis Ende 2019 zugestimmt. Die Verhandlungen zwischen dem SWR und der Stadt waren allerdings im Dezember 2019 gescheitert. In der Folge lehnte der Wirtschaftsausschuss des Landtags am 22. Januar 2020 einen Antrag ab, der u. a. einen Zwischenerwerb des Sendemasts durch das Land vorsah.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe erteilte am 5. März 2020 als zuständige Behörde eine Abbruchgenehmigung. Diese Genehmigung, so betonte das Regierungspräsidium in seiner Entscheidung, stünde weiteren Verkaufsverhandlungen jedoch nicht entgegen. Die Genehmigung berechtigte somit den Eigentümer SWR zum Abbruch des Sendemasts, verpflichtete ihn aber nicht dazu.
Der Sendemast Mühlacker war zur Zeit seines Entstehens das höchste Bauwerk der Bundesrepublik Deutschland. Der außer Betrieb befindliche Sendemast wird eines der wenigen Bauwerke dieser Art in der Welt sein, das als technisches Kulturdenkmal ohne weitere Nutzung erhalten bleiben kann.