Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg fördert die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen des Einzelhandels in Höhe von insgesamt rund 170.000 Euro.
„Wir unterstützen kleine und mittlere Unternehmen durch die Beratungsförderung dabei, sich wirtschaftlich, technisch und organisatorisch gut aufzustellen und sich adäquat auf neue Wettbewerbsbedingungen einzustellen“, sagte Staatssekretärin Katrin Schütz am 1. Juni 2017 bei der Übergabe des Förderbescheids an Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg. Mit der Beratungsförderung solle größenbedingten Nachteilen kleiner und mittlerer Unternehmen entgegengewirkt und Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden. „Externe Beratungsangebote können wichtige Impulse zur Analyse und Optimierung eigener Geschäftsmodelle und -prozesse geben. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zu einer zielgerichteten Mittelstandspolitik, die unmittelbar bei den beratenen Betrieben ankommt", so die Staatssekretärin.
Mit der Förderung des Wirtschaftsministeriums können im Jahr 2017 insgesamt 490 Beratungstage für kleine und mittlere Betriebe des Einzelhandels im Land geleistet werden. „Mit den geförderten Beratungen unterstützen wir unsere Einzelhandelsbetriebe bei der Bewältigung der wirtschaftlichen und technologischen Zukunftsherausforderungen. So können wir die eigenen Anstrengungen der Unternehmen passgenau ergänzen", erklärte Schütz.
Grundlage des Förderprogramms ist das Gesetz zur Mittelstandsförderung. Es richtet sich an Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten und bietet den Unternehmen die Möglichkeit einer Förderung für Kurzberatungen. Gegenstand der Beratungen sind wirtschaftliche, technische und organisatorische Themen der Unternehmensführung einschließlich der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen.
Wirtschaftsministerium fördert Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen des Einzelhandels
