Handel 2030

Wirtschaftsministerium fördert regionale Innenstadtberater mit rund 1,6 Millionen Euro

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Ministerin Hoffmeister-Kraut und die Förderempfänger der regionalen Innenstadtberater vor dem Landtag

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg fördert Innenstadtberater bei Industrie- und Handelskammern und Regionalverbänden im Land mit insgesamt 1,6 Millionen Euro. Die Förderung ist Teil der Initiative „Handel 2030“.

„Wir wollen Innenstadtakteure dabei unterstützen, sich zukunftsfähig aufzustellen. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Folge der Corona-Pandemie. Die Innenstadtberater sollen die lokalen Akteure in den Kommunen einer Region dabei unterstützen, den Einzelhandel nachhaltig zu stärken und damit gleichzeitig die Vitalität und Attraktivität der Innenstädte und Ortszentren zu sichern. Ziel ist es, dass unsere Innenstädte auch nach der Pandemie lebenswert und attraktiv bleiben“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut am 14. Juli in Stuttgart.

Bereits vor der Pandemie habe der strukturelle Wandel der Branche und der verstärkte Online-Handel zu Frequenzverlusten, Umsatzrückgängen und Leerständen insbesondere in kleineren und mittelgroßen Städten geführt, ergänzte die Ministerin. „Die Corona-Pandemie hat diese Entwicklung vielerorts massiv beschleunigt. Deshalb ist es so wichtig, dass wir unsere Initiative ‚Handel 2030‘ fortsetzen und mit konkreten Maßnahmen wie den Innenstadtberatern gezielt gegensteuern.“

Weitere Informationen

Die Innenstadtberater werden bei regionalen Trägern wie Industrie- und Handelskammern sowie Regionalverbänden mit ausgewiesener Einzelhandelsexpertise angesiedelt und sind jeweils für Kommunen einer Region mit einer Einwohnerzahl zwischen 10.000 und 50.000 Einwohnern zuständig. Aufgabe der Innenstadtberater ist es, gemeinsam mit den Akteuren vor Ort auf Basis von Standortanalysen („Innenstadt-Checks“) Konzepte zur Stärkung der Innenstädte zu entwickeln und bei Bedarf auch bei der Umsetzung zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere auch die Koordination und Moderation der Aktivitäten der jeweiligen Innenstadtakteure. Die Förderungen haben eine Laufzeit von 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2022.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat insgesamt zehn Anträge der Industrie- und Handelskammern sowie Regionalverbände aus Baden-Württemberg bewilligt. Entsprechend der Förderbedingungen wurden jeweils bis zu 1,5 Innenstadtberater-Stellen sowie eine Projektassistenzstelle im Umfang von bis zu 0,5 Vollzeitäquivalenten geschaffen. Der Umfang der Stellen variiert dabei in Abhängigkeit von den Anträgen aus den Regionen. In den Regionen Stuttgart, Rhein-Neckar und Mittlerer Oberrhein wurden aufgrund der erheblich größeren Anzahl der Kommunen 1,5 Innenstadtberater-Stellen bewilligt.

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Übersicht über die bewilligten Förderungen           

Zuwendungsempfänger

Förderbetrag

Industrie- und Handelskammer

Rhein-Neckar

202.176,00 Euro

Industrie- und Handelskammer

Ulm in Kooperation mit der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben

180.352,00 Euro

Industrie- und Handelskammer

Schwarzwald-Baar-Heuberg

68.438,99 Euro

Industrie- und Handelskammer

Karlsruhe in Kooperation mit dem

Regionalverband Mittlerer Oberrhein

209.000,00 Euro

Regionalverband

Ostwürttemberg

155.514,56 Euro

Industrie- und Handelskammer

Nordschwarzwald

155.040,00 Euro

Industrie- und Handelskammer

Stuttgart in Kooperation mit dem  

Verband Region Stuttgart

209.000,00 Euro

Industrie- und Handelskammer

Südlicher Oberrhein

140.000,00 Euro

Industrie- und Handelskammer

Reutlingen

120.600,00 Euro

Regionalverband

Heilbronn-Franken

153.000,00 Euro

Gesamt

1.593.121,55 Euro

Weitere Bilder der Übergabe der Förderbescheide durch Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut finden Sie in unserer Mediathek

Die Bilder können Sie unter Nennung der Quelle (Franziska Kraufmann) verwenden und weiterleiten.

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