Förderung

Wirtschaftsministerium fördert Sanierung von Jugendzentrum in Karlsruhe-Knielingen mit rund 18.000 Euro aus Denkmalförderprogramm des Landes

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Geldmünzen / ©Marian Vejcik

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau fördert die Sanierung des Jugendzentrums im ehemaligen Rathaus in Karlsruhe-Knielingen mit rund 18.000 Euro aus dem Denkmalförderprogramm des Landes. Staatssekretärin Katrin Schütz übergab heute (18. September) den Zuwendungsbescheid an den Karlsruher Oberbürgermeister Frank Mentrup. „Mit der Sanierung tragen wir dazu bei, dass das Jugendzentrum auch in Zukunft wichtiger Treffpunkt und Anlaufstelle für die Jugendlichen bleibt. Und das ehemalige Rathaus wird weiterhin mit Leben erfüllt“, sagte Staatssekretärin Katrin Schütz im Rahmen der Übergabe des Förderbescheids in Karlsruhe-Knielingen.

„Mit den beiden Tranchen des Denkmalförderprogramms 2019 konnten wir bereits rund 11,8 Millionen Euro für insgesamt 257 Denkmale im Land zur Verfügung stellen“, so Schütz weiter. Mithilfe der Denkmalförderung des Landes werden nun das Dach und die Fassade des ehemaligen Rathauses, in dem das Jugendzentrum „Soundtruck“ untergebracht ist, instandgesetzt. Bei dem denkmalgeschützten Gebäude handelt es sich um einen zweigeschossigen Putzbau mit Walmdach im Rundbogenstil.

Mit der aktuellen zweiten Tranche des Denkmalförderprogramms 2019 fördert das Wirtschaftsministerium den Erhalt und die Sanierung von 127 Kulturdenkmalen mit einem Fördervolumen von rund 6,5 Millionen Euro. Davon entfallen 68 Bewilligungen mit einem Volumen von rund 2,8 Millionen Euro auf private Antragsteller, 21 Bewilligungen mit einem Bewilligungsvolumen von rund 1,2 Millionen Euro auf kommunale Antragsteller und 38 Bewilligungen mit einem Volumen von rund 2,5 Millionen Euro auf kirchliche Antragsteller.

Weitere Informationen

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg ist oberste Denkmalschutzbehörde des Landes. Es stellt das Denkmalförderprogramm auf und entscheidet über die zu fördernden Maßnahmen. Die Mittel für das Denkmalförderprogramm stammen aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln sind landesweit ausschließlich an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Berliner Straße 12, 73728 Esslingen a. N., zu richten. Weitere Informationen zum Förderverfahren beim Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart finden Sie hier

Eine Liste der geförderten kirchlichen und kommunalen Vorhaben der ersten und zweiten Tranche des Denkmalförderprogramms 2019 finden Sie hier

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