Wohnraumoffensive

Wirtschaftsministerium stellt Eckpunkte für neuen „Kommunalfonds Wohnraumoffensive BW“ vor

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Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat heute (9. August) die Eckpunkte für einen „Kommunalfonds Wohnraumoffensive BW“ vorgestellt. Dieser soll künftig in Ergänzung des Förderprogramms „Wohnungsbau BW“ dazu beitragen, den Wohnraummangel zu bekämpfen.

„Ausreichend und bezahlbarer Wohnraum für die Menschen in Baden-Württemberg ist und bleibt ein vorrangiges Ziel der Landesregierung. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass vielerorts mehr Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Und wir sind auf einem guten Weg“, so Hoffmeister-Kraut. Das beste Beispiel dafür sei die Ausdehnung der Fördertätigkeit: Seit dem Jahr 2017 stellt das Land für die soziale Wohnraumförderung 250 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung – fünfmal mehr als noch in den Jahren 2010 und 2011.

Besonders erfreulich sei, dass 2017 Förderungen zur Errichtung von 1.725 Mietwohnungen beantragt worden seien, eine solch hohe Zahl von Anträgen sei zuletzt 1997 – also vor 20 Jahren – erreicht worden. „Damit ist uns eine Trendwende gelungen“, betonte Hoffmeister-Kraut.

Dass trotz weitreichend verbesserter und äußerst attraktiver Förderangebote (z. B. landesweite Förderkulisse, Erhöhung der Einkommensgrenzen, verlängerte Bindungsdauer) nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel abgerufen worden seien, liegt aus Sicht der Ministerin vorrangig am Mangel baureifer Flächen, für deren Ausweisung und Bereitstellung die Kommunen zuständig sind: „Deshalb wollen wir künftig noch besser dort unterstützen, wo Wohnraum konkret entsteht, nämlich vor Ort in den Kommunen. Dabei wollen wir neue kommunale Gestaltungsspielräume im Bereich der Wohnbauförderung eröffnen“, so die Ministerin.

Der geplante Fonds soll laut Hoffmeister-Kraut ein auf Dauer angelegtes Instrument sein und als ergänzendes Förderangebot gezielt lokale und regionale Wohnraum-Initiativen fördern. „Unser Ziel ist es, dass ggf. nicht belegte Bewilligungsvolumina der jährlichen Förderprogramme wiederkehrend und automatisch für die Dotierung des Fonds verwendet werden“, erläuterte die Ministerin. „Dazu wollen wir in einem ersten Schritt das zuletzt nicht belegte Bewilligungsvolumen des Förderprogramms Wohnungsbau BW 2017 in Höhe von rund 45 Millionen Euro als Dotierung einbringen.“

Unter dem Dach des Fonds, der Anfang 2019 starten soll, sollen drei verschiedene neue Fördermaßnahmen vereint werden. Zum einen sei der Aufbau eines Grundstücksfonds geplant, so Hoffmeister-Kraut. „Ein solcher Grundstücksfonds könnte es finanzschwachen Gemeinden ermöglichen, Wohnbauflächen zu erwerben, wozu sie sonst selbst nicht in der Lage sind.“

„Außerdem wollen wir auch kommunale Initiativen unterstützen, um Wohnraum und Flächen zu aktivieren“, so die Ministerin. Das zweite Ziel sei es deshalb, „preiswertes“ Wohnen – oberhalb der Grenzen des sozialen Wohnungsbaus – zu unterstützen. Dazu könnten Kommunen Zuschüsse und zinsverbilligte Darlehen erhalten, wenn sie mit investiven Maßnahmen wie Neubau, Um- oder Ausbau, – insbesondere auch Aufstockung – oder auch Modernisierung Wohnraum für ihre Bürgerinnen und Bürger schaffen und diese an einkommensschwächere Haushalte vermieten.

Als dritter Bereich sollen aber auch nichtinvestive Maßnahmen der Kommunen unterstützt werden, die insbesondere darauf abzielen, ungenutzten privaten Wohnraum im Mietwohnungsbestand zu akquirieren. „Vielerorts entstehen derzeit ganz unterschiedliche kommunale Initiativen mit vielversprechenden Ansätzen“, so Hoffmeister-Kraut. Denkbar seien z. B. Vermietungsprämien durch die Städte und Gemeinden, um Anreize zur Vermietung von Bestandswohnungen an einkommensschwache Mieter zu schaffen oder kommunale Wohnungsbaukoordinatoren, die vor Ort die Hemmnisse beseitigen, die bisher den Bau von Wohnungen oder die Entwicklung von Baugebieten behindert haben.

Zur inhaltlichen Steuerung des Fonds und damit der Bewertung der vorgeschlagenen Fördermaßnahmen aus dem geplanten Fonds schlug Hoffmeister-Kraut ein Gremium vor, das paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern des Landes und der Kommunen besetzt wird. „Die Lösung des Wohnungsmangels ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wir nur gemeinsam bewältigen können. Ich bin überzeugt, dass der Fonds der richtige Weg ist, um gemeinsam mit den Kommunen den Mangel weiter zu lindern.“

In einem nächsten Schritt werden die Ansätze des Ministeriums in den Gremien der Wohnraum-Allianz diskutiert. Die technische Umsetzung des Fonds soll im Rahmen des Nachtragshaushalts erfolgen, wozu derzeit die Abstimmung mit dem Finanzministerium läuft.

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