„Auch wenn die ausformulierte Begründung des heutigen Urteils noch nicht vorliegt, so hat das Bundesverwaltungsgericht doch in aller Deutlichkeit auf die Wahrung der Verhältnismäßigkeit hingewiesen. Diese Klarstellung begrüße ich ausdrücklich. Denn im Sinne des Wirtschaftsstandorts benötigen wir pragmatische Ausnahmeregelungen. Unternehmen müssen auch weiterhin mit Waren versorgt werden, Handwerker ihrer Arbeit nachgehen und soziale Dienste ihre Patienten versorgen können“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut nach Bekanntwerden des Urteils. „Mein Haus wird sich auch im weiteren Verfahren dafür einsetzen, dass den berechtigten Belangen der Wirtschaft Rechnung getragen wird. Insbesondere mit Blick auf die Planung der Flottenerneuerung einzelner Branchen müssen wir uns die Laufzeit von Übergangsregelungen ganz genau anschauen. Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass sich das Gericht ganz klar für eine nur phasenweise Einführung von Verkehrsverboten ausspricht.“