In ausgesprochenen Ausnahmefällen kann es dazu kommen, dass ein Unternehmen aufgrund besonderer Umstände keinen Zugang zu den bestehenden Corona-Hilfsprogrammen hat, obwohl es in Folge der Pandemie in eine existenzbedrohliche Situation geraten ist.
Für diese Fälle haben der Bund und die Länder die Härtefallhilfen beschlossen.
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