Anfang 2024 soll die bestehende deutsche Vorschlagsliste („Tentativliste“) für das UNESCO-Welterbe fortgeschrieben werden. Baden-Württemberg kann insgesamt zwei Nominierungsvorschläge in das von der Kultusministerkonferenz gesteuerte nationale Vorauswahlverfahren einbringen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau plant als oberste Denkmalschutzbehörde des Landes den Fernsehturm Stuttgart vorzuschlagen. „Der Fernsehturm Stuttgart ist eine Landmarke und weltweit der erste Stahlbetonfernsehturm mit Aussichtsplattform und Gastronomie. Er ist nicht nur Wahrzeichen für den SWR und die Landeshauptstadt Stuttgart, sondern steht auch als Meisterwerk baden-württembergischer Ingenieurskunst für Baden-Württemberg insgesamt“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
„Seine innovative Kombination aus neuen konstruktiven Lösungen und der öffentlichen Zugänglichkeit machte den Turm zum Vorbild für zahlreiche Fernsehtürme in der ganzen Welt, beispielsweise in Toronto, Peking, Delhi und Istanbul. Eine Eintragung in die UNESCO-Welterbeliste würde das Bauwerk weltweit bekannt machen und zugleich die ingenieurtechnische Weitsicht und außergewöhnliche architektonische Leistung würdigen.“ Der Turm ist nach Einschätzung der Landesdenkmalpflege ein herausragendes technisches Kulturdenkmal der Kommunikation des 20. Jahrhunderts – eine Denkmalkategorie, die auf der Welterbeliste bislang noch unterrepräsentiert ist. „Dies erhöht unseres Erachtens die Chancen für eine erfolgreiche Nominierung“, so die Ministerin. Bei den Vorbereitungen des Nominierungsvorschlages wird u. a. der Zustand und die historische Entwicklung des Fernsehturms auch im Hinblick auf die Biographien von Fritz Leonhardt und Erwin Heinle zu untersuchen sein. Die Landesdenkmalpflege wird daher in den kommenden Monaten die notwendigen Recherchen zum Bauwerk und seinen Erbauern durchführen, um für das anstehende nationale Vorauswahlverfahren ein überzeugendes Nominierungskonzept erarbeiten zu können.
„Unsere sechs Welterbestätten stehen beispielhaft für die herausragende Denkmallandschaft unseres Landes. Sie bilden eine einzigartige zeitliche und thematische Bandbreite innerhalb der deutschen UNESCO-Stätten ab: Von dem künstlerischen Erbe des ersten modernen Menschen 40.000 Jahre vor unserer Zeit bis hin zur Architektur der Moderne der zwanziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Der Fernsehturm Stuttgart würde die Liste der baden-württembergischen Stätten hervorragend ergänzen“, so Hoffmeister-Kraut abschließend.
Der damalige Süddeutsche Rundfunk begann nach dem Start seines Sendebetriebs im Dezember 1952 mit der Planung eines Fernsehturmes in Stuttgart. Der Bauingenieur Fritz Leonhardt entwarf statt des ursprünglich geplanten Stahlgittermastes jedoch einen Turm mit schlankem Stahlbetonschaft. Mit seiner Fertigstellung im Februar 1956 wurde der Fernsehturm Stuttgart der weltweit erste seiner Art. 1986 wurde er als ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung nach dem Denkmalschutzgesetz in das Denkmalbuch des Landes eingetragen.
Weitere Informationen
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg koordiniert als oberste Denkmalschutzbehörde des Landes die baden-württembergischen Antragsverfahren für die Welterbeliste. Es betreut diese gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart und fungiert im Land, gegenüber dem Bund und internationalen Partnern als für die Welterbestätten zuständiger Ansprechpartner.
Aktuell steht die Fortschreibung der deutschen Tentativliste für das UNESCO-Welterbe an. Die nationale Tentativliste ist eine Vorschlagsliste der Bundesrepublik Deutschland für zukünftige Nominierungen von Stätten zur Aufnahme in die UNESCO-Liste des Welterbes. Pro Bundesland können bis Herbst 2021 zwei Nominierungsvorschläge für Kulturerbestätten in das aktuelle nationale Auswahlverfahren für die Fortschreibung der deutschen Tentativliste eingebracht werden. Hierfür werden in den kommenden Monaten in den Ländern die Antragsunterlagen erarbeitet. Die Kulturministerkonferenz wird ein international besetztes Expertengremium zur Bewertung der eingegangenen Nominierungsvorschläge der Länder berufen. Eine Entscheidung der KMK, welche Stätten Anfang 2024 auf die deutsche Tentativliste gesetzt werden, wird für Ende 2023 erwartet. Nominierungen müssen bei der UNESCO mindestens ein Jahr in der nationalen Tentativliste eingetragen sein, bevor sie dort als Welterbeanträge eingereicht werden können. Deutschland kann jedes Jahr eine Kulturerbestätte bei der UNESCO für die Eintragung in die Welterbeliste nominieren. Die finalen Anträge für die Welterbeliste werden von der Bundesrepublik Deutschland beim Welterbezentrum der UNESCO in Paris eingereicht.
In Deutschland sind aktuell 46 Welterbestätten in die UNESCO-Liste eingetragen, sechs davon liegen in Baden-Württemberg: Das Zisterzienserkloster Maulbronn (1993), die Klosterinsel Reichenau (2000), der Obergermanisch-Raetische Limes (2005), die Prähistorischen Pfahlbauten um die Alpen (2011) und die beiden Le Corbusier-Häuser in der Stuttgarter Weissenhofsiedlung (2016). Im Juli 2017 erfolgte die Eintragung der Höhlen und Eiszeitkunst der Schwäbischen Alb im Ach- und Lonetal in die UNESCO-Welterbeliste. Derzeit läuft zudem ein weiteres Antragsverfahren unter Beteiligung der Stadt Baden-Baden: Für elf europäische Kurstädte in sieben Staaten wurde unter der Federführung Tschechiens Anfang 2019 bei der UNESCO in Paris eine Bewerbung eingereicht.
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