Die am 4. Juni in Kraft getretene Landesverordnung zur Mietpreisbremse wird auch Auswirkungen auf das Förderprogramm für kommunale Kooperationsprojekte zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel haben. Bereits im März 2020 wurde es für die Jahre 2020 und 2021 verlängert und mit Landesmitteln in Höhe von insgesamt 400.000 Euro freigegeben. Nun wird das seit 2018 bestehende, bundesweit einmalige Programm durch die Landesverordnung zur Mietpreisbremse und deren Gebietskulisse vervollständigt.
„Qualifizierte Mietspiegel machen die lokalen Wohnungsmärkte transparenter. Sie geben rechtssichere Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete und verringern Konflikte zwischen Vermietern und Mietern über die zulässige Miethöhe. Da Mietspiegel insbesondere auf angespannten Wohnungsmärkten eine wichtige Bindungswirkung entfalten, gibt es dort den doppelten Fördersatz. Die neue Gebietskulisse der Landesverordnung zur Mietpreisbremse legt diese Gebiete fest. Die Gemeinden haben nun Klarheit, wer vom doppelten Fördersatz profitieren kann“, so Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
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Ein qualifizierter Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Mieter und Vermieter anerkannt. Gefördert werden Kooperationsprojekte von mindestens zwei Kommunen zur gemeinsamen Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels, wenn die kooperierenden Gemeinden zusammen eine Einwohnerzahl von mindestens 10.000 Einwohnern erreichen. Die Regelförderung in den Jahren 2020 und 2021 liegt bei 0,25 Euro je Einwohner und ist künftig auf einen Höchstbetrag von maximal 40.000 Euro je Kooperationsprojekt begrenzt. Insgesamt stehen jährlich 200.000 Euro zur Verfügung.
Mit Blick auf die besondere Bedeutung qualifizierter Mietspiegel in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten werden Kooperationsprojekte, bei denen sich mindestens eine Gemeinde in der Gebietskulisse der neuen Landesverordnung zur Mietpreisbremse befindet, mit einem erhöhten Fördersatz von 0,50 Euro pro Einwohner unterstützt. In den beiden Vorjahren standen für das Förderprogramm jährlich 400.000 Euro zur Verfügung. Der Fördersatz - unabhängig davon, ob ein angespannter Wohnungsmarkt vorlag - lag bei 0,50 Euro, der Höchstbetrag war auf 50.000 Euro begrenzt. Anträge der Gemeinden sind für das Förderjahr 2020 bis 31. Oktober 2020, für das Förderjahr 2021 bis 31. Oktober 2021 möglich.
Weitere Informationen zum Förderprogramm
Anlage: Gebietskulisse Mietpreisbremse (PDF)