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Neues Programm zur Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen: Tilgungszuschuss zum Liquiditätskredit der L-Bank

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Geldmünzen / ©Marian Vejcik

Das Wirtschaftsministerium und die L-Bank erweitern ihr Förderangebot in der Corona-Krise um einen Liquiditätskredit mit zusätzlichem Tilgungszuschuss, um gezielt das Eigenkapital von kleinen und mittleren Unternehmen im Land zu stärken. Das Kabinett hat dem heute (26. Mai) zugestimmt. „Viele mittelständische Unternehmen müssen aktuell massive Liquiditätsengpässe überbrücken. Deshalb erweitern wir unser Portfolio an Maßnahmen um ein wichtiges Instrument, mit dem wir unseren an sich gesunden Unternehmen mit einem Zuschuss unter die Arme greifen können. Dieser wirkt wie Eigenkapital. Damit tragen wir dazu bei, dass sie ihre Struktur auch während des coronabedingten Stillstandes aufrechterhalten und nach der Krise rasch wieder agieren können“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Das Programm soll das bestehende KfW-Sonderprogramm ergänzen und Förderlücken schließen.

Die L-Bank ergänzt dazu den bereits bestehenden Liquiditätskredit von bis zu fünf Millionen Euro um einen Tilgungszuschuss mit Eigenkapitalcharakter von bis zu zehn Prozent. Der maximale Tilgungszuschuss liegt bei 300.000 Euro. „Mit dem Tilgungszuschuss sind wir in einer Welt der Niedrigzinsen auch bei Förderdarlehen handlungsfähig und treffen den Bedarf der Unternehmen und ihrer Hausbanken“, sagte Edith Weymayr, Vorsitzende des Vorstands der L-Bank. „Durch die Bündelung der verschiedenen Förderwerkzeuge Förderdarlehen, Tilgungszuschuss und Bürgschaft erhoffen wir uns von diesem neuen Instrument neben einem akuten Liquiditätsschub auch eine mittel- bis langfristig stabilisierende Wirkung“, so Weymayr.

„Wir wollen mit dem neuen Instrument insbesondere auch den ‚Maschinenraum unserer Wirtschaft‘ – den Maschinen- und Anlagenbau sowie die Automobilbranche – stärken. Diese Unternehmen können zwar vom Schnellkredit in Höhe von 800.000 Euro profitieren, haben aber mittelfristig meist einen weitaus höheren Kapitalbedarf“, so die Ministerin weiter. „Sie standen schon vor der Coronakrise vor schwierigen Aufgaben, denn sie hatten mit einer Überlagerung von konjunkturellen Eintrübungen und strukturellen Herausforderungen auch durch technologische Transformationsprozesse zu kämpfen.“ Gerade für den „typischen baden-württembergischen Mittelständler“ sei dies ein wichtiges Förderinstrument. Das Programm werde nun schnellstmöglich umgesetzt und solle im Juni starten, so Hoffmeister-Kraut abschließend.

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Der Tilgungszuschuss zum Liquiditätskredit ergänzt die bestehenden KfW-Sonderprogramme. Er richtet sich zum einen an kleine und junge Unternehmen, die nicht vom KfW-Schnellkredit umfasst sind, und zum anderen an den industriellen Mittelstand mit bis zu 500 Mitarbeitern.

Um den Liquiditätskredit beantragen zu können, müssen Unternehmen unter anderem über ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell verfügen und einen prognostizierten krisenbedingten Umsatzrückgang von 15 Prozent in diesem Jahr aufweisen.

Die Ausreichung des Kredits soll über die jeweiligen Hausbanken erfolgen und kann deshalb mit einer bis zu 90-prozentigen Bürgschaft der Bürgschaftsbank oder der L-Bank kombiniert werden. So soll es den Geschäftsbanken trotz der derzeit nicht einschätzbaren Risiken ermöglicht werden, die Liquiditätshilfen auszuzahlen. Es wird mit einem Kreditvolumen in Höhe von bis zu 800 Millionen Euro gerechnet. Insgesamt ist mit Gesamtkosten von ca. 110 Millionen Euro zu rechnen. Das beinhaltet Tilgungszuschuss, Ausfallrisiko und Bearbeitungskosten der L-Bank.

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