Denkmalschutz

Staatssekretärin Katrin Schütz besucht die Kilianskirche in Mundelsheim

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Zeichnung einer Innenstadt mit Hochhäusern auf einer Tafel.

Auf Einladung des damaligen Kirchengemeinderatsvorsitzenden, Herrn Paul Möhrer, war Frau Staatssekretärin Katrin Schütz heute (16. Juni) in Mundelsheim, um die Kilianskirche mit ihren einzigartigen Wandmalereien zu besichtigen und den geheimnisvollen Geschichten, die durch die Fresken der Kilianskirche in Mundelsheim erzählt werden, nachzugehen. „Diese erfolgreiche Teamarbeit in und an dieser wunderbaren Kirche war nur möglich, weil sich die Kirchengemeinde mit großem Einsatz für den Erhalt stark gemacht und Spenden- sowie Fördermittel eingebracht hat. Herzlichen Dank für die Einladung zur Besichtigung dieses besonderen Juwels. Der Einsatz der Menschen hier vor Ort für dieses Denkmal ist überaus beeindruckend“, so Staatssekretärin Katrin Schütz anlässlich ihres Besuchs.

Im Rahmen des Denkmalförderprogramms 2013 und 2019 wurde die Kilianskirche mit einer Zuwendung in Höhe von insgesamt 110.650 Euro für die Restaurierung der Wandmalereien und die Instandsetzung von Turmaufsatz und Schiffsdachstuhl gefördert. Grundlage war eine spannende interdisziplinäre Spurensuche: Für Methoden mit Digitalmikroskop und UV-Licht, für Riss-Monitoring und vergleichende Beobachtungen mit anderen Objekten zogen die Denkmalpfleger auch Mikrobiologen und Wandmalereikünstler hinzu.

Auf der Anhöhe zwischen Neckar und Weinbergen finden sich über 1.000 Jahre Baugeschichte. Erstmals gesichert nachgewiesen ist die Kilianskirche im Jahr 1016. Bei der heutigen Kilianskirche in Mundelsheim, die um 1450 von dem Baumeister Heinzelmann über der 1440 zerstörten mittelalterlichen Chorturmkirche errichtet wurde, handelt es sich um ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung. Herausragend ist der umfangreiche Wandmalereizyklus aus den späten 1480er Jahren. Die Wandmalereien bedecken nahezu die gesamten Oberflächen des Kircheninnenraumes und handeln neben der Darstellung der Kilianslegende von Tod – Sünde – Vergebung – Weltgericht.

Weitere Informationen

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg entscheidet über die Aufstellung des Denkmalförderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Die Mittel für das Denkmalförderprogramm stammen aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln sind landesweit ausschließlich an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Berliner Straße 12, 73728 Esslingen a. N., zu richten. Weitere Informationen zum Förderverfahren beim Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart finden Sie unter www.denkmalpflege-bw.de.

Eine Liste der geförderten kirchlichen und kommunalen Vorhaben des Denkmalförderprogramms 2019 bzw. 2020 finden Sie hier.

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