Die Landesregierung hat heute (26. Mai) eine Stabilisierungshilfe für das Hotel- und Gaststättengewerbe beschlossen. Die Betriebe dieser Branche waren besonders früh und wirtschaftlich besonders stark betroffen. Daher soll das Hotel- und Gaststättengewerbe im Anschluss an die Soforthilfe des Landes und des Bundes eine Hilfe zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen für weitere drei Monate bekommen. Das Land rechnet mit einem Bedarf von 330 Millionen an Haushaltsmitteln für die Stabilisierungshilfe. Das Landesprogramm wird noch mit dem angekündigten Bundesprogramm harmonisiert.
„Das Hotel- und Gaststättengewerbe ist ein wichtiger Wirtschaftszweig in Baden-Württemberg. Wir müssen hier eine großflächige Insolvenzwelle verhindern. Es gilt, den Weiterbestand von bislang gesunden Betrieben zu sichern, um so Tausende von Arbeits- und Ausbildungsplätzen im Land zu erhalten. Viele Betriebe haben in den letzten Jahren kräftig investiert. Gerade deshalb trifft sie der Ausfall bei den fest eingeplanten Einnahmen besonders hart. Die Branche wird auch den grundsätzlichen Rückgang bei der Wirtschaftsleistung in Deutschland besonders zu spüren bekommen. Die Umsätze mit den Geschäftskunden werden spürbar sinken. In der Krise sparen die Unternehmen zuerst bei Reisen, Geschäftsessen und Firmenveranstaltungen“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
Tourismusminister Guido Wolf sagte: „Die Wiedereröffnungen für die Speisegastronomie vergangene Woche sowie für weitere Betriebe in den kommenden Tagen sind wichtige erste Schritte. Bei schönem Wetter haben die Gäste nach den Rückmeldungen, die wir erhalten, in den ersten Tagen die Außengastronomie zwar ordentlich besucht, im Innenbereich sind die Gäste aber sehr zurückhaltend. Es war zu erwarten und hat sich daher leider in den ersten Tagen bestätigt: Die Gastronomie wird noch längere Zeit mit erheblichen Einbußen rechnen müssen. Vielen Hotels und Gastronomiebetrieben steht das Wasser bis zum Hals. Wir brauchen schnelle Hilfen, um das Überleben zahlreicher Betriebe zu sichern.“
Durch die Corona-Epidemie kann es bei den genannten Branchen zu Umsatzrückgängen zwischen 80 und 100 Prozent kommen. Ein solcher Umsatzeinbruch über einen längeren Zeitraum hinweg ist für die betroffenen Betriebe existenzgefährdend.
Betroffene Betriebe erhalten für einen Zeitraum von drei Monaten eine einmalige Liquiditätshilfe in Höhe von bis zu 3.000 Euro zuzüglich 2.000 Euro je Vollzeitäquivalente, also rechnerisch Vollbeschäftigten. Analog zum Verfahren bei der bisherigen Soforthilfe soll die Antragstellung über die Industrie- und Handelskammern und die Auszahlung durch die L-Bank erfolgen.