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EU muss strikter gegen Schattenbanken vorgehen

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Der Bundesrat fordert nach einer Initiative Baden-Württembergs die EU-Kommission zu einer schärferen Regulierung von Schattenbanken auf.

"Die EU-Kommission widmet sich den Schattenbanken allenfalls halbherzig. Diese kaum regulierten Finanzakteure handeln wie Banken, sie sind es aber formell nicht. Ihre Geschäfte bleiben dadurch für Aufsicht und Regulierung weitgehend im Verborgenen. Hier sind klare Regeln nötig, um erneute Vertrauenskrisen an den Finanzmärkten zu verhindern", sagten Bundesratsminister Peter Friedrich und Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid.

"Wenn wir nur die Banken einer effektiven Regulierung und Aufsicht unterstellen, die Schattenbanken aber weiterhin unkontrolliert gewähren lassen, birgt dies große Gefahren für Europas Zukunft", warnte Minister Friedrich. "Unser gemeinsamer Weg einer konsequenten Regulierung der Banken seit der Finanzkrise muss auch auf die Schattenbanken ausgedehnt werden. Denn anders als es ihr Name nahelegt, fristen sie kein Schattendasein als graue Mäuschen. Nein, sie haben die internationalen Finanzmärkte nachhaltig verändert."

Minister Schmid ergänzte: "Unsere Initiative ist ein Zeichen dafür, dass wir dem heimischen Mittelständler oder der Rentnerin Vorrang vor den Zockern geben. Eine zu laxe Regulierung der Schattenbanken ebnet einer erneuten Finanzkrise den Weg. Wir wollen, dass wieder Werte und Waren unsere Wirtschaft bestimmen und nicht hochspekulative und riskante Finanzprodukte."

Der Bundesrat fordert nach dem Beschluss vom Freitag die Europäische Kommission nun unter anderem dazu auf, eine Schieflage zwischen stark regulierten Sektoren und anderen, weniger regulierten Marktsegmenten auszuschließen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Aktivitäten aus dem traditionellen Bankenbereich zu günstiger regulierten Finanzdienstleistern und Produkten verlagert werden. Zudem sollen die Schattenbanken bezüglich des Anlegerschutzes und der Sicherheit der Finanzmärkte mit Banken gleichgestellt werden. Zu diesem Zweck sollen alle Schattenbanken verpflichtet werden, einen Puffer für den Krisenfall vorzuhalten.

In einem zweiten Beschluss auf Initiative Baden-Württembergs fordert der Bundesrat einen besseren Schutz von Kleinanlegern bei Investitionen in Geldmarktfonds. Diese sind ein wichtiger Teil des Schattenbanksystems. Sie sammeln kurzfristig verfügbares Geld von Anlegern und investieren damit in Wertpapiere mit kurzer Laufzeit. Mit dem Kapital von Geldmarktfonds können sich Unternehmen und Banken kurzfristig finanzieren. Problematisch für die Finanzstabilität können Geldmarktfonds werden, wenn plötzlich viele Anleger gleichzeitig ihr investiertes Kapital abziehen. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Großanleger ihr Kapital schneller aus den Fonds abziehen konnten, als dies Kleinanlegern möglich war.

Erschwert wird die Regulierung dadurch, dass es keine allgemeingültige Definition von Schattenbanken gibt. Der Finanzstabilitätsrat definiert das Schattenbankensystem allgemein als ein "System der Kreditvermittlung, an dem Unternehmen und Tätigkeiten (ganz oder teilweise) außerhalb des regulären Bankensystems beteiligt sind". Das Schattenbanksystem ist heute größer denn je. Das verwaltete Anlagevermögen wird vom Finanzstabilitätsrat auf rund 67 Billionen Dollar taxiert. Das ist mehr als vor der Finanzkrise und entspricht annähernd dem Weltsozialprodukt, also dem Wert aller Waren und Dienstleistungen, die 2012 weltweit hergestellt wurden.

Die EU hat zwar bereits erste Schritte zur Regulierung der Schattenbanken ergriffen. Diese greifen jedoch zu kurz. Unter anderem wurden die Regeln für Ratingagenturen überarbeitet und die Regeln für die Verwalter alternativer Investmentfonds wie Hedgefonds harmonisiert.

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