Nur rund 3,83 Milliarden Euro war das EnBW-Aktienpaket wert, welches die Vorgängerregierung unter Ministerpräsident a. D. Stefan Mappus am 6. Dezember 2010 von der EDFI erworben hat. Das hat das Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thorton ergeben, welches die grün-rote Landesregierung in Auftrag gegeben hat. Danach hat die alte Landesregierung mindestens 840 Millionen Euro zuviel für den Anteil an der EnBW gezahlt, als der Deal ohne Beteiligung des Parlaments unter Verstoß gegen die Landesverfassung durchgeführt wurde.
Für den 45 prozentigen-Anteil an der EnBW AG wurde damals ein Kaufpreis von 4,67 Milliarden Euro bezahlt. 840 Millionen Euro mehr als der Anteil wert war. "Das Gutachten untermauert mit Zahlen, worauf der Verlauf im Untersuchungsausschuss und das Gutachten des Landesrechnungshofes bereits hingewiesen haben, nämlich dass der Kaufpreis nicht ordnungsgemäß festgelegt wurde", sagte Minister für Finanzen und Wirtschaft Dr. Nils Schmid in Stuttgart. "Die Anfang des Jahres eingereichte Schiedsklage zum International Court of Arbitration bei der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) war ein erster und richtiger Schritt, um den Kaufpreis nachträglich zu reduzieren und so das Geld für die Steuerzahler zurückzubekommen. Das Schiedsgericht hat jetzt gute Argumente, dass es sich damals um eine unerlaubte Beihilfe des Landes an die EDFI handelte. Dies würde gegen europäisches Beihilferecht verstoßen. In der Folge muss die EDFI das Geld zurückerstatten."
Das Gutachten wirft, wie bereits auch der Landesrechnungshof, kein gutes Licht auf die sog. "Fairness Opinion", die von der damals beratenden Bank Morgan Stanley einen Tag vor der Transaktion erstellt worden ist und in der der Kaufpreis als angemessen bezeichnet wird. Die Einrechnung einer Übernahmeprämie in den Kaufpreis sei nicht gerechtfertigt gewesen, weil das Land durch den Kauf von 45,1% der Anteile nicht die Mehrheit erhalten habe. Des Weiteren sei zur Wertberechnung ein deutlich zu hoher operativer Gewinn zu Grunde gelegt worden. Letztlich sei von einer Dividendenrendite ausgegangen worden, die für die Zukunft nicht garantiert ist. "Diese Risiken hätten sich stärker im Kaufpreis niederschlagen müssen", erklärt der Gutachter Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Martin Jonas.
Zum selben Ergebnis kommt auch das Rechtsgutachten der Kanzlei CBH, das die Landesregierung in Auftrag gegeben hat. Es bestätigt eine Verletzung der Beratungspflichten durch Morgan Stanley.
In diesem Gutachten der Kanzlei CBH werden neben Ansprüchen gegen Morgan Stanley auch die Ansprüche gegen die anderen Akteure des EnBW-Deals überprüft.
In Frage steht nach Auffassung der Gutachter auch, ob die beratende Kanzlei Gleiss Lutz in Stuttgart ausreichend über die haushalts- und verfassungsrechtlichen Risiken in Bezug auf den Abschluss des Aktienkaufvertrags aufgeklärt hat. Gleiss Lutz hat des Weiteren nach den Erkenntnissen der Gutachter verabsäumt, das Land und die Neckarpri GmbH hinreichend auf die beihilferechtlichen Konsequenzen einer möglicherweise überhöhten Kaufpreiszahlung hinzuweisen.
Quelle:
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg