Die Landesregierung hat heute (23. Juni) ihre Absicht bekräftigt, dass ab dem 1. September 2020 auch Messen mit mehr als 500 Personen wieder stattfinden dürfen, natürlich unter der Prämisse, dass sich die Infektionslage weiter entspannt und unter Einhaltung entsprechender Hygienevorgaben. Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hatte sich intensiv dafür eingesetzt und zeigte sich sichtlich erfreut: „Die Messebranche leidet massiv unter den Corona-bedingten Einschränkungen. Mit Blick auf den Rückgang der Infektionszahlen ist es dringend geboten, der Messebranche eine klare Öffnungsperspektive für das wichtige Herbstgeschäft zu geben“, so die Ministerin zur heutigen Entscheidung in Stuttgart. „Die aktuell niedrigen Infektionszahlen ermöglichen uns, weitere Lockerungen in Aussicht zu stellen. Klar ist jedoch: Abstands- und Hygieneregeln müssen konsequent eingehalten werden, damit Messen und große Versammlungen nicht zum Infektions-Treiber, sondern zum wirtschaftlichen Erfolg werden. Immer dort, wo viele Menschen zusammenkommen, ist höchste Vorsicht geboten. Nur so wird aus den derzeit niedrigen Infektionszahlen auch bei weiteren Lockerungen ein dauerhafter Trend“, so Gesundheitsminister Manne Lucha.
Wirtschaftsministerium und Sozialministerium haben entsprechende Hygienevorgaben für die Durchführung von Messen erarbeitet, die als Maßstab für die weiteren Planungen der Messebetreiber und -veranstalter dienen. „Unsere Messestandorte ermöglichen bereits ein hohes Maß an Kontrollierbarkeit. Sie sind schon jetzt gut vorbereitet. Zum Beispiel durch Zutrittskontrollen mit namentlicher Registrierung, Begrenzung der Teilnehmerzahl, Steuerung der Besucherströme im Verhältnis zur Raumgröße oder auch Lüftungskonzepte für Innenräume“, führte Hoffmeister-Kraut aus. Auch die auf den ersten Blick hohe Besucherzahl bei großen Messen müsse einer differenzierten Betrachtung unterzogen werden. Schließlich gehöre es zum Wesen von großen Messen, dass sich nicht alle Besucher gleichzeitig auf der Messe aufhielten, sondern sich über mehrere Tage hinweg verteilen. Auch dies erleichtere eine entsprechend kontrollierte Steuerung.
Seit Mitte März 2020 wurden in Baden-Württemberg keine Messen und Kongresse mehr durchgeführt. Letzte Woche hatte die Regierung bereits entschieden, dass ab dem 1. August wieder kleinere Messen und Kongresse mit bis zu 500 Teilnehmenden stattfinden können. „Das war ein erstes, wichtiges Signal. Doch ohne die weitere Lockerung auch für größere Veranstaltungen hätte nicht nur ein irreparabler Schaden für die Messebranche in Baden-Württemberg gedroht, sondern auch ein erschwerter Wiederanlauf der Wirtschaft des Landes insgesamt, die auf die Messen als Schaufenster für ihre Produkte angewiesen ist“, betonte Hoffmeister-Kraut. „Ich bin deshalb sehr froh, dass die Infektionszahlen es zulassen, dass wir heute diesen wichtigen Schritt gehen können.“
Anlage:
Im Anhang finden Sie den Entwurf einer Verordnung des Sozial- und Wirtschaftsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Messen (Corona-Verordnung Messen – CoronaVO Messen) (PDF).