Coronavirus

Land integriert Bundesprogramm in Soforthilfe Corona – Land fördert weiterhin auch Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten und behält großzügigere Regelung für Soloselbständige bei – Neue Formulare ab Donnerstag verfügbar

Berechne Lesezeit
  • Teilen
©Martina Berg, stock.adobe.com

Das Land hat die Soforthilfen des Bundes für Soloselbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte erfolgreich in das bereits laufende Landesprogramm integriert. „Baden-Württemberg hat innerhalb weniger Tage als eines der ersten Bundesländer ein Soforthilfeprogramm auf den Weg gebracht. Wir sind froh, dass der Bund gefolgt ist und wir die Programme im Sinne unserer Unternehmen jetzt verzahnen können. Wichtig ist, dass die Menschen schnell und unbürokratisch die dringend notwendigen Zuschüsse bekommen, um eine breite Insolvenzwelle zu vermeiden. Mit der Soforthilfe tragen wir dazu bei, die wirtschaftliche Existenz der betroffenen Unternehmen zu sichern und akute Liquiditätsengpässe in Folge der Coronakrise zu überbrücken“, erklärte die Wirtschafts- und Arbeitsministerin heute in Stuttgart.

Neben den bereits vom Land bereit gestellten fünf Milliarden Euro hat der Bund Haushaltsmittel von bis zu 50 Milliarden Euro frei gegeben, die von den Ländern abgerufen werden können. Antragsberechtigte sind nach dem Bundesprogramm weiterhin Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) einschließlich Unternehmen mit land- und forstwirtschaftlicher Urproduktion sowie der Fischerei. Antragsberechtigt ist, wer seinen Hauptsitz in Baden-Württemberg hat. Ab Donnerstag (9. April) werden die neuen Formulare zentral auf der Homepage des Ministeriums zum Download zur Verfügung stehen.

Für Antragsteller, die bisher schon ihre Anträge eingereicht haben, ergibt sich dadurch kein Handlungsbedarf. Die bereits vorliegenden Anträge werden weiter bearbeitet. Es ist keine erneute Antragstellung erforderlich.

Die Förderung erfolgt weiterhin im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu

  • 9.000 Euro für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten.

Darüber hinaus wird das Land auch weiterhin Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten einen Zuschuss bis zu 30.000 Euro aus eigenen Mitteln gewähren. „Wir gehen damit über das Bundesprogramm deutlich hinaus. Damit können weitere über 50.000 Unternehmen im Land bei Bedarf von unseren Zuschüssen profitieren.“

Die Ministerin stellte klar, dass Soloselbständige in Baden-Württemberg wie bislang auch Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180 Euro pro Monat geltend machen könnten: „Für mich steht außer Frage, dass wir unsere Soloselbständigen und Kleinunternehmer im Land, darunter auch viele Freiberufler, nicht im Stich lassen“, erklärte Hoffmeister-Kraut. Der Bund springe zu kurz, wenn er diese Personengruppen zur Sicherung des privaten Lebensunterhalts allein auf den erleichterten Zugang zur Grundsicherung (Hartz IV) verweise. Allerdings sollten die Antragsteller prüfen, welcher Weg für sie die beste Lösung darstelle und sich gegebenenfalls beraten lassen.

Auch für Personalkosten, für die keine anderweitigen Hilfen wie Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen werden könnten, werde das Land weiterhin Zuschüsse gewähren. Mit Blick auf die Finanzierung gebe es noch Gesprächsbedarf mit dem Bund.

Weitere Informationen

Die zentrale Umstellung erfolgt morgen (9. April). Für Antragstellende mit bis zu zehn Beschäftigen steht ein Formular für die Soforthilfe des Bundes und für Antragstellende mit elf bis 50 Beschäftigten ein Formular für die Soforthilfe des Landes bereit. Die Antragsformulare stehen ausschließlich elektronisch auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums (https://wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfe-corona) zum Download bereit. Dort werden auch alle Details zu den Fördervoraussetzungen und zum Verfahren der Antragstellung erläutert. Alle ausgefüllten und unterzeichneten Anträge laden Sie bitte auf dem zentralen Portal www.bw-soforthilfe.de hoch. Sobald die Anträge geprüft sind, gehen diese direkt an die L-Bank, die die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse vornimmt. Anträge können bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden.

Das Soforthilfeprogramm hilft im ersten Schritt all jenen Unternehmen, die ohne diese Unterstützung innerhalb kurzer Zeit insolvent gehen würden. Die Antragstellung erfolgt unkompliziert, schnell und elektronisch. Die inhaltliche Vorprüfung der Anträge übernehmen die örtlichen Kammern von Handel und Industrie sowie Handwerk – auch für Nicht-Kammermitglieder wie die Angehörigen der Freien Berufe. Die Anträge von Landwirten werden von der Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum geprüft. Für die Antragsberatung stehen Hotlines der jeweiligen Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern sowie des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Verfügung. Das Wirtschaftsministerium empfiehlt dringend, dieses breit aufgestellte Angebot zu nutzen. Vollständig ausgefüllte Anträge mit einer fundierten Begründung des Liquiditätsengpasses sind der beste Garant für eine zügige Bearbeitung und einen positiven Bescheid.

Weitere Meldungen

Delegationsreise Slowenien
Delegationsreise

Wirtschaftsstaatssekretär reist nach Slowenien

Dr. Patrick Rapp, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, reist heute (15. April) zur Unterzeichnung einer interministeriellen Absichtserklärung nach Ljubljana/Slowenien.

Start-up Idea Cup Bodensee
Start-up BW

Idea Cup Bodensee

Idea Cup Bodensee: LeafSync aus Konstanz zieht ins Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch 2024/2025“ ein.

Fahne des Landes Baden-Württemberg
Zollpolitik

Baden-Württemberg setzt auf Freihandel und ein starkes Europa

Die Zollpolitik der USA gefährdet die Weltwirtschaft.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Zumeldung

Zumeldung zur Pressemitteilung der EnBW: Klimaneutraler Umbau des Energiesystems

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut äußert sich anlässlich der Veröffentlichung der Studie „Systemkostenreduzierter Pfad zur Klimaneutralität im Stromsektor 2040“ der EnBW (durchgeführt von Aurora Energy Research).

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Förderaufruf

Große Resonanz auf Förderaufruf zur Stärkung des Technologietransfers

Der am 6. Dezember 2024 veröffentlichte Förderaufruf „Praxissprints“ ist auf großes Interesse gestoßen.

Das Logo des Projekts „Handel 2030“.
Handel 2023

Förderaufruf „Intensivberatung Zukunft Handel 2030"

Mit dem heute veröffentlichten Förderaufruf werden Träger gesucht, die landesweit Intensivberatungen für kleine und mittlere Unternehmen aus dem Handel in den Themenfeldern Digitalisierung, Strategie, Übergabe und Nachhaltigkeit anbieten.

Besuch der Hannover Messe
Wirtschaftsstandort

Baden-Württemberg gewinnt Forschungseinrichtung imec

Neue Partnerschaft ermöglicht ein innovatives Netzwerk mit Partnern aus Wissenschaft und Industrie zur Stärkung der digitalen Souveränität Europas.

Besuch der Hannover Messe - Messetag 1
Hannover Messe

Innovationstreiber Baden-Württemberg präsentiert sich auf der Hannover Messe

Vom 31.03. bis 04.04.2025 präsentieren auf der Weltleitmesse der Industrie rund 4.000 Aussteller.

Glühbirne / © seabass creatives / Unsplash
Arbeitsmarkt

Arbeitsmarktzahlen März 2025

Leichter Rückgang der Arbeitslosigkeit – doch Frühjahrsbelebung bleibt aus.

Mikrochip / ©Rutkovski.by
Datenstrategie

Entwicklung einer Datenstrategie für Baden-Württemberg

Um Datenschätze für Baden-Württemberg nachhaltig zu heben und zu nutzen erarbeitet die Landesregierung unter Koordinierung des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen aktuell eine landesweite Datenstrategie.

Mensch und Roboter begrüßen sich, indem Sie die Knöchel aneinanderdrücken.
Robotik

Positionspapier „Intelligente Robotik der Zukunft“ veröffentlicht

Weichenstellung für die Zukunft: Mit dem Positionspapier „Intelligente Robotik der Zukunft“ positioniert sich Baden-Württemberg als Innovationsstandort für intelligente Mensch-Roboter-Systeme.

AdobeStock_294558695
Tourismus

Tourismusinfrastrukturprogramm 2025

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat die Maßnahmen bekannt gegeben, die 2025 aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm (TIP) des Landes gefördert werden können.

Gruppenfoto Siegerteam
Start-up BW

Startup:con Tübingen #13: Envima aus Tübingen zieht ins Landesfinale ein

Mit dem Gründungswettbewerb „Start-up BW Elevator Pitch“ sucht das Wirtschaftsministerium bereits zum elften Mal nach den einfallsreichsten Geschäftsideen und besten Gründerinnen und Gründern im Land.

Zwei Frauen sitzen vor einem Laptop / ©Kobu Agency / Unsplash
Mentorinnen-Programm

Mentorinnen-Programm für Migrantinnen startet zum neunten Mal

Das Mentorinnen-Programm für Migrantinnen startet in die neunte Runde - so viele Teilnehmerinnen wie noch nie.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Bundesrat

Baden-Württemberg setzt im Bundesrat Impulse für ein wettbewerbsfähiges Europa

Im Bundesrat wurde über die Mitteilung der Europäischen Kommission zur Wettbewerbsfähigkeit der EU beraten.