Das Land hat die Soforthilfen des Bundes für Soloselbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte erfolgreich in das bereits laufende Landesprogramm integriert. „Baden-Württemberg hat innerhalb weniger Tage als eines der ersten Bundesländer ein Soforthilfeprogramm auf den Weg gebracht. Wir sind froh, dass der Bund gefolgt ist und wir die Programme im Sinne unserer Unternehmen jetzt verzahnen können. Wichtig ist, dass die Menschen schnell und unbürokratisch die dringend notwendigen Zuschüsse bekommen, um eine breite Insolvenzwelle zu vermeiden. Mit der Soforthilfe tragen wir dazu bei, die wirtschaftliche Existenz der betroffenen Unternehmen zu sichern und akute Liquiditätsengpässe in Folge der Coronakrise zu überbrücken“, erklärte die Wirtschafts- und Arbeitsministerin heute in Stuttgart.
Neben den bereits vom Land bereit gestellten fünf Milliarden Euro hat der Bund Haushaltsmittel von bis zu 50 Milliarden Euro frei gegeben, die von den Ländern abgerufen werden können. Antragsberechtigte sind nach dem Bundesprogramm weiterhin Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) einschließlich Unternehmen mit land- und forstwirtschaftlicher Urproduktion sowie der Fischerei. Antragsberechtigt ist, wer seinen Hauptsitz in Baden-Württemberg hat. Ab Donnerstag (9. April) werden die neuen Formulare zentral auf der Homepage des Ministeriums zum Download zur Verfügung stehen.
Für Antragsteller, die bisher schon ihre Anträge eingereicht haben, ergibt sich dadurch kein Handlungsbedarf. Die bereits vorliegenden Anträge werden weiter bearbeitet. Es ist keine erneute Antragstellung erforderlich.
Die Förderung erfolgt weiterhin im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu
- 9.000 Euro für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten,
- 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten.
Darüber hinaus wird das Land auch weiterhin Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten einen Zuschuss bis zu 30.000 Euro aus eigenen Mitteln gewähren. „Wir gehen damit über das Bundesprogramm deutlich hinaus. Damit können weitere über 50.000 Unternehmen im Land bei Bedarf von unseren Zuschüssen profitieren.“
Die Ministerin stellte klar, dass Soloselbständige in Baden-Württemberg wie bislang auch Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180 Euro pro Monat geltend machen könnten: „Für mich steht außer Frage, dass wir unsere Soloselbständigen und Kleinunternehmer im Land, darunter auch viele Freiberufler, nicht im Stich lassen“, erklärte Hoffmeister-Kraut. Der Bund springe zu kurz, wenn er diese Personengruppen zur Sicherung des privaten Lebensunterhalts allein auf den erleichterten Zugang zur Grundsicherung (Hartz IV) verweise. Allerdings sollten die Antragsteller prüfen, welcher Weg für sie die beste Lösung darstelle und sich gegebenenfalls beraten lassen.
Auch für Personalkosten, für die keine anderweitigen Hilfen wie Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen werden könnten, werde das Land weiterhin Zuschüsse gewähren. Mit Blick auf die Finanzierung gebe es noch Gesprächsbedarf mit dem Bund.
Weitere Informationen
Die zentrale Umstellung erfolgt morgen (9. April). Für Antragstellende mit bis zu zehn Beschäftigen steht ein Formular für die Soforthilfe des Bundes und für Antragstellende mit elf bis 50 Beschäftigten ein Formular für die Soforthilfe des Landes bereit. Die Antragsformulare stehen ausschließlich elektronisch auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums (https://wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfe-corona) zum Download bereit. Dort werden auch alle Details zu den Fördervoraussetzungen und zum Verfahren der Antragstellung erläutert. Alle ausgefüllten und unterzeichneten Anträge laden Sie bitte auf dem zentralen Portal www.bw-soforthilfe.de hoch. Sobald die Anträge geprüft sind, gehen diese direkt an die L-Bank, die die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse vornimmt. Anträge können bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden.
Das Soforthilfeprogramm hilft im ersten Schritt all jenen Unternehmen, die ohne diese Unterstützung innerhalb kurzer Zeit insolvent gehen würden. Die Antragstellung erfolgt unkompliziert, schnell und elektronisch. Die inhaltliche Vorprüfung der Anträge übernehmen die örtlichen Kammern von Handel und Industrie sowie Handwerk – auch für Nicht-Kammermitglieder wie die Angehörigen der Freien Berufe. Die Anträge von Landwirten werden von der Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum geprüft. Für die Antragsberatung stehen Hotlines der jeweiligen Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern sowie des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Verfügung. Das Wirtschaftsministerium empfiehlt dringend, dieses breit aufgestellte Angebot zu nutzen. Vollständig ausgefüllte Anträge mit einer fundierten Begründung des Liquiditätsengpasses sind der beste Garant für eine zügige Bearbeitung und einen positiven Bescheid.