Anlässlich der Corona-Pandemie hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg eine Richtlinie für Kassenarbeitsplätze erstellt, an der sich die zuständigen Behörden und Arbeitgeber orientieren können. „Es ist mir sehr wichtig, Beschäftige an den Kassen wirkungsvoll zu schützen, denn sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass wir alle mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs versorgt sind“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (27. März) in Stuttgart. Es gelte, sie und die Kunden mit besonderen Maßnahmen vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen. Die Richtlinie wurde auf Grundlage der Corona-Verordnung der Landesregierung zur Einhaltung von Hygienestandards erstellt und mit dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg abgestimmt.
In der Richtlinie werden folgende Punkte näher geregelt:
1. Die Kunden müssen vor Betreten des Marktes und durch Markierungen am Boden auf das möglichst konsequente Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zwischen den Menschen hingewiesen werden.
2. Sofern verfügbar, sollen geeignete Trennvorrichtungen, zum Beispiel aus
Plexiglas, zwischen Kassenpersonal und Kundschaft angebracht werden.
3. Nach Möglichkeit soll auf Bezahlung mit Bargeld verzichtet werden.
4. Sofern verfügbar, soll dem Kassenpersonal für die persönliche Hygiene die Handdesinfektion am Arbeitsplatz und die Desinfektion der häufig berührten Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände ermöglicht werden.
5. Beschäftigte mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf einer Erkrankung mit dem Corona-Virus sollen möglichst nicht für Kassierarbeiten eingesetzt werden.
6. Für die Beschäftigung von Schwangeren an Kassenarbeitsplätzen wird auf besondere Regelungen in einem im Internet verfügbaren Merkblatt ausdrücklich hingewiesen.
Die Ministerin appellierte heute an die Arbeitgeber: „Ich bitte Sie eindringlich, Ihrer Verantwortung für die Abwehr von arbeitsbedingten Gefahren für Ihre Beschäftigten jetzt in besonderem Maß gerecht zu werden. Mir ist bewusst, dass nicht alle Maßnahmen sofort optimal umsetzbar sind, weil zum Beispiel das Material noch nicht zur Verfügung steht. Mit einem gemeinsamen Einsatz von Arbeitgebern und Arbeitnehmern kann aber das Machbare realisiert und damit die Ansteckungsgefahr maßgeblich gemindert werden.“ Sinnvoll sei, aus diesem Anlass die ohnehin gesetzlich vorgeschriebene systematische Beurteilung der Gefährdungen an den Arbeitsplätzen zu aktualisieren.
Die Richtlinie wurde bereits an die Regierungspräsidien kommuniziert und ist hier zu finden: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus/
Die Regelungen zu der Beschäftigung von Schwangeren finden Sie hier: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Documents/Corona_Info_schwangere_Frauen.pdf
Zur aktuellen Corona-Verordnung des Landes
Weitere hilfreiche Hinweise finden Sie auf den Seiten der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik: https://www.bghw.de/presse/pressemitteilungen/aktuelle-pressemitteilungen/das-coronavirus-tipps-fuer-handel-und-warenlogistik#was-ist-an-kassenarbeitspl-tzen-und-bedientheken-zu-beachten