Personen, die aus einem Landkreis mit hohem Infektionsgeschehen nach Baden-Württemberg einreisen, dürfen künftig nicht mehr in Beherbergungsbetrieben wie Hotels oder Campingplätzen übernachten. Eine entsprechende Verordnung wurde gestern in der Lenkungsgruppe SARS-CoV-2 (Coronavirus) beschlossen und am Donnerstag (25. Juni) verkündet.
Betroffen sind Stadt- und Landkreise, in denen in den letzten sieben Tagen vor der Anreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist. Wer aus den betroffenen Kreisen kommt und dennoch einen Urlaub in Baden-Württemberg antreten möchte, kann ein ärztliches Zeugnis vorlegen, das einen negativen Test auf Covid-19 bescheinigt. Für diese Personen gilt das Beherbergungsverbot nicht.
Gesundheitsminister Manne Lucha: „Die Zunahme des Reiseverkehrs darf nicht zu einem rasanten Anstieg der Infektionszahlen führen. Wir erinnern und noch gut an die zahlreichen Ski-Urlauber, die im März die erste Coronavirus-Welle im Land auslösten. Das müssen wir mit Blick auf den Herbst unbedingt verhindern. Die Erfolge im Kampf gegen die Pandemie sind äußerst fragil und dürfen jetzt im Sommer nicht aufs Spiel gesetzt werden.“
Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Ich freue mich, dass es in den vergangenen Tagen – auch mit der neuen Corona-Verordnung – gelungen ist, dem in der Fläche nachlassenden Infektionsgeschehen Lockerungen für die Wirtschaft folgen zu lassen. Aktuell zeigen die Infektions-Hot-Spots aber, dass die Entwicklung fragil bleibt. Deshalb ist das heute verkündete Beherbergungsverbot ein notwendiger Schritt. Wir werden die Entwicklung weiter sorgfältig beobachten und situationsangepasst reagieren.“
Vor dem Hintergrund, dass auch andere Urlaubsländer wie Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern oder Bayern für Reisende aus Landkreisen mit hohem Infektionsgeschehen nicht mehr in Betracht kommen, wäre ein Ausweichen auf Baden-Württemberg zu befürchten gewesen.
Weitere Informationen
Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) durch Beherbergungsverbote (Corona-Verordnung Beherbergungsverbot – CoronaVO Beherbergungsverbot)