Denkmalförderung

Wirtschaftsministerium fördert die Sanierung der Katholischen Kirche Sankt Martin in Ettlingen mit rund 250.000 Euro aus dem Denkmalförderprogramm des Landes

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Zeichnung einer Innenstadt mit Hochhäusern auf einer Tafel.

Staatssekretärin Katrin Schütz übergab heute (28. November) in der Katholischen Kirche Sankt Martin in Ettlingen einen Denkmalförderbescheid über knapp 250.000 Euro an Pfarrer Martin Heringklee.

„Mit der Denkmalförderung des Landes wird hier ein tolles Projekt unterstützt. Die ‘Mutterkirche des Albtals‘, wie die Katholische Kirche Sankt Martin liebevoll genannt wird, wird schon bald wieder in ihrem vollen Glanz erstrahlen“, sagte Schütz anlässlich der Übergabe. Die denkmalgeschützte Martinskirche sei ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung mit einem Chor aus dem späten Mittelalter, einem Kirchenschiff samt Turm aus der Barockzeit und einer Ausmalung des Kirchenschiffs von Emil Wachter aus den 1980er Jahren, die zum Schutzgut gehöre. „Dank der engagierten Pfarrgemeinde können wir den Verfall der Kirche verhindern und die beeindruckenden Gemälde von Emil Wachter können bald wieder bewundert werden“, so Schütz.

„Mit seinen mehr als 96.000 Bau- und Kunstdenkmalen sowie über 82.000 archäologischen Denkmalen besitzt Baden-Württemberg einen der kulturell und historisch reichsten Lebensräume Deutschlands, den es zu schützen und zu erhalten gilt. Denn Denkmale stiften Identität, sie sind lebendige Orte der Erinnerung und ein wertvolles Stück Heimat“, sagte die Staatssekretärin. „Das Denkmalförderprogramm des Landes unterstützt öffentliches und privates Engagement zum Erhalt von Kulturdenkmalen.“

Die Mittel sind Teil der dritten Tranche des Denkmalförderprogramms 2019, mit der rund 5,8 Millionen Euro für 111 Denkmale im Land zur Verfügung gestellt werden, davon 53 private, 39 kirchliche und 19 kommunale Denkmale. Insgesamt wurden in diesem Jahr rund 17,6 Millionen Euro für den Erhalt und die Sanierung von 368 Kulturdenkmalen in Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg stellt das Denkmalförderprogramm auf und entscheidet über die zu fördernden Maßnahmen.

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit ausschließlich an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Weitere Informationen zum Förderverfahren beim Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart finden Sie unter: www.denkmalpflege-bw.de

Eine Liste der geförderten kirchlichen und kommunalen Vorhaben finden Sie hier

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