Baden-Württemberg ist mehr denn je auf innovative Nachwuchsunternehmen angewiesen. Das Wirtschaftsministerium unterstützt von der Corona-Krise betroffene Start-ups deshalb mit dem Förderprogramm „Start-up BW Pro-Tect“, einer Ausweitung der Frühphasenförderung „Start-up BW Pre-Seed“. „Besonders aussichtsreiche Gründungsvorhaben, die den Wirtschaftsstandort schon morgen entscheidend mitgestalten könnten, dürfen in dieser Krise nicht verloren gehen“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (20. April) in Stuttgart. „Start-ups mit Wachstumspotential sind häufig auf Bankdarlehen und mutige Investoren angewiesen. Schon unter normalen Umständen bedeutet das nicht selten das Aus für viele Geschäftsideen. Aufgrund der Corona-Pandemie haben Gründerinnen und Gründer nun verstärkt mit ausbleibenden Finanzierungsrunden und daraus resultierenden Liquiditätsengpässen zu kämpfen. Hier setzt unsere Hilfe an.“
„Start-up BW Pro-Tect“ richtet sich an Start-ups, welche schon die erste Phase hinter sich haben, aber aufgrund der Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind – vorausgesetzt, sie sind nicht älter als fünf Jahre. Ziel des Förderprogramms ist es, kurzfristige Liquiditätsengpässe bis zur nächsten Finanzierungsrunde zu überbrücken. Ab sofort können betroffene Start-ups den rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 200.000 Euro bei den Pre-Seed-Partnern des Wirtschaftsministeriums beantragen.
Der große Vorteil von „Start-up BW Pro-Tect“ besteht in den bewährten Förderstrukturen, betonte die Ministerin: „Jetzt zahlt es sich aus, dass wir unsere Start-up BW Acceleratoren in den letzten Jahren etabliert und ausgebaut haben. Die Start-ups haben in dieser Ausnahmesituation kompetente Ansprechpartner vor Ort, an die sie sich auch für die Beantragung von ‚Start-up BW Pro-Tect‘ wenden können.“
Weitere Informationen
„Start-up BW Pro-Tect“ ist eine Ausweitung der bundesweit einmaligen Frühphasenförderung „Start-up BW Pre-Seed“ auf krisengeschüttelte Start-ups, die die erste Finanzierungsrunde schon erfolgreich beendet haben. Sie wird wie ein Wandeldarlehen gewährt und kann einen ersten Kapitalbedarf von bis zu 200.000 Euro abdecken, wovon 80 Prozent vom Land finanziert werden und 20 Prozent von privaten Ko-Investoren stammen müssen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Zuschuss auch bis zu 400.000 Euro betragen.
Die Voraussetzungen für eine Förderung sind:
- Der zusätzliche Liquiditätsbedarf muss aufgrund von negativen Effekten durch Corona entstanden sein.
- Die Gründung des Start-ups darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und es wurden noch keine Gewinne ausgeschüttet (Gemäß Artikel 22 AGVO).
- Grundsätzlich darf noch nicht mehr als zwei Millionen Euro Eigenkapital aufgenommen worden sein.
- Es muss sich um ein wachstumsorientiertes Geschäftsmodell handeln, welches im Kern von innovativen Produktentwicklungen oder Anwendungen getragen wird (z. B. KI-Anwendungen, Plattformtechnologien, E-Commerce, Smart-Green-Technologien, Industrie 4.0 oder Life Sciences).
- Die Empfehlung sowie die Begleitung muss durch einen Start-up BW Accelerator und Programmpartner von „Start-up BW Pre-Seed“ erfolgen.
- Privaten Ko-Investoren müssen unverändert mindestens 20 Prozent der jeweiligen Start-up-Finanzierung zu gleichen Konditionen wie das Land übernehmen.
- Die Berechnungsgrundlage für den Finanzierungsbetrag ist der „Cashburn“, also die fortlaufenden zahlungswirksamen Kosten abzüglich etwaiger Umsätze der nächsten sechs Monate.
Das Programm ist ein zentraler Bestandteil der Landeskampagne „Start-up BW“ des Wirtschaftsministeriums und wird von der L-Bank, der Förderbank des Landes Baden-Württemberg, betreut.
Weitere Informationen finden Sie unter www.startupbw.de.