Was wird gefördert: Gefördert wird ein berufliches Auslandspraktikum (4 Wochen oder 2 x 3 Wochen) im grenznahen Oberrheingebiet während der Ausbildung.
Wer wird gefördert: Auszubildende oder Schülerinnen und Schüler einer berufsqualifizierenden Vollzeitschule in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Wie wird gefördert: Die Ausbildungsvergütung wird durch den Ausbildungsbetrieb weiter bezahlt. Eine zusätzliche Förderung ist möglich.