Mit der Soforthilfe Corona des Bundes und des Landes Baden-Württemberg wurden Unternehmen und Selbstständige unterstützt, die sich im Frühjahr 2020 unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befanden und massive Liquiditätsengpässe erlitten. Die Soforthilfe Corona ist am 31. Mai 2020 ausgelaufen.
Aktuelle Hinweise zur Soforthilfe Corona
KONSENS-Mitteilungen
Die L-Bank hat als auszahlende Stelle die Pflicht, den Finanzbehörden alle ausbezahlten Corona-Hilfen zu melden (§ 13 Mitteilungsverordnung). Seit Anfang August 2022 werden die Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfe Corona in einem Schreiben informiert, welche für die Besteuerung relevanten Daten die L-Bank für den Meldezeitraum 2020 an die zuständige Finanzbehörde gemeldet hat.
Dieses Schreiben erhalten Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfe Corona ausschließlich zu ihrer Information. Sie können dieses Schreiben zu Ihren Unterlagen nehmen und müssen unmittelbar nichts weiter veranlassen.
Abschluss des Rückmeldeverfahrens bei der Soforthilfe Corona
Zum Jahreswechsel 2021/2022 wurde das Rückmeldeverfahren bei der Soforthilfe Corona durchgeführt. Teilweise haben Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfe Corona in diesem Rahmen einen Rückzahlungsbedarf angegeben, da ihr Liquiditätsengpass entgegen der ursprünglichen Annahmen bei Antragstellung geringer als erwartet ausgefallen ist.
Diese Unternehmen erhalten auf der Basis ihrer im Rückmeldeverfahren gemachten Angaben individuelle Rückzahlungsbescheide, mit denen sie um Erstattung des gemeldeten Rückzahlungsbetrags bis Ende Juni 2023 gebeten werden. Die Rückzahlungsfrist wurde bewusst großzügig bemessen. Damit soll eine Überforderung der Unternehmen vermieden werden.
Hilfe und Beratung
Weitere Informationen, insbesondere zu den KONSENS-Mitteilungen und zu den Rückzahlungsverpflichtungen bei der Soforthilfe Corona finden Sie auf der Internetseite der L-Bank www.l-bank.de. Das Service-Telefon der L-Bank erreichen Sie unter 0721 150-1770 von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr. Zudem stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der L-Bank unter rueckmeldeverfahren-soforthilfe@l-bank.de zur Verfügung.
Downloads | Archiv
Verwaltungsvorschrift zur Soforthilfe Corona (pdf)
FAQ zur Soforthilfe Corona (pdf)