Förderprogramme

Bürgschaftsprogramme

Was wird gefördert:
Gefördert werden:

  • Investitionen (zum Beispiel Erweiterungen bestehender Unternehmen, Maßnahmen zur Rationalisierung, Modernisierung, Umstellung bestehender Unternehmen) Betriebsübernahmen
  • Konsolidierungsmaßnahmen
  • Kooperationsvorhaben


Verbürgt werden folgende Finanzierungsformen:

  • Investitions- und Betriebsmittelkredite von Hausbanken
  • Förderkredite für Investitionen und Betriebsmittelbedarf
  • Garantien/Avale für Finanzierungen im Inland
  • Mobilien-Leasing / Factoring


Wer wird gefördert:
Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige

Wie wird gefördert:
Verbürgung von Krediten oder Garantien


Weitere Informationen:
Zuständig für Bürgschaften sind je nach Höhe der Bürgschaft:

  • die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
  • die L-Bank oder
  • das Land Baden-Württemberg (Bearbeitung erfolgt bei der L-Bank)
     

L-Bank

Bürgschaftsbank

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