Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau ist - in Kooperation mit dem Bundeswirtschaftsministerium - dafür zuständig, dass die EU-Vorschriften zum Beihilferecht in Baden-Württemberg eingehalten werden. Der vorliegende erste Band einer Leitfadenreihe soll staatliche Stellen bei ihrer Arbeit unterstützen und Empfängern von staatlichen Förderungen eine Orientierungshilfe sein.