Der zweite Nachtragshaushalt 2015/2016 ist vom Landtag beschlossen worden. „Mit dem zweiten Nachtragshaushalt sorgen wir dafür, dass Baden-Württemberg den aktuellen Herausforderungen gerecht werden kann“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid am 9. Dezember 2015. „Wir investieren in wichtige Zukunftsthemen, wir sorgen für mehr Sicherheit und wir tragen den Herausforderungen der Flüchtlingsaufnahme Rechnung.“ Das alles gelinge ohne weitere Kreditaufnahme.