Im Rahmen der Modernisierung des Bürgschaftsprogramms wird die Obergrenze für Bürgschaftsübernahmen der L-Bank von fünf auf 15 Millionen Euro erhöht. Der Wirtschaftsausschuss des Landtags hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2022 dieser Erhöhung zugestimmt. Parallel dazu hat er die Gewährung einer neuen Rückbürgschaft zugunsten der L-Bank verabschiedet, die bis zu dieser Grenze von 15 Millionen Euro eine 50 prozentige Rückverbürgung des Landes vorsieht.