Gutachten

Betrachtungszeitraum für Corona-Soforthilfe nicht veränderbar

©Martina Berg, stock.adobe.com

Der sogenannte Betrachtungszeitraum bei der Corona-Soforthilfe kann rückwirkend nicht geändert werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, das das Wirtschaftsministerium in Auftrag gegeben hat. Damit bleibt es bei den bisherigen Voraussetzungen für die Gewährung der Corona-Soforthilfe, mit denen existenzgefährdende Liquiditätsengpässe im Frühjahr 2020 abgefedert wurden, teilte das Ministerium mit.

Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sagte: „Wir haben über Monate alles dafür getan, um einen Weg zu finden, den Soforthilfeempfängerinnen und -empfängern zu helfen. Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Die nachträgliche Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums ist aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich, die vom Bund eingeräumte Möglichkeit trägt für uns nicht. Ich bedauere das in der Sache sehr. Rechtswidrig darf sich der Staat aber nicht verhalten. Umso mehr setze ich mich jetzt mit Nachdruck dafür ein, dass kein Unternehmen durch eine Rückzahlung in seiner Existenz gefährdet wird. Wir werden alle Spielräume für großzügige Lösungen bei der Schlussabrechnung nutzen.“

Bei der Corona-Soforthilfe handelt es sich um ein Bundesprogramm, das von den Ländern abgewickelt wurde. Der Bund hatte den Ländern erst nachträglich die Möglichkeit der Flexibilisierung für diejenigen Fälle eingeräumt, in denen sich bei der Überprüfung ein Rückzahlungsbedarf ergeben hat. Die Verantwortung für die rechtssichere Umsetzung liegt allerdings bei den Ländern. Das Wirtschaftsministerium hat daraufhin in den vergangenen Monaten alle Optionen intensiv geprüft, um für die Unternehmen die Flexibilisierung zu ermöglichen. Dazu wurde auch ein externes Rechtsgutachten eingeholt.

Im Ergebnis hat sich eine nachträgliche Flexibilisierung als rechtlich nicht möglich erwiesen. Insbesondere verstieße eine Beschränkung auf diejenigen Hilfeempfänger mit Rückzahlungsbedarf gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz. Zudem könne aus haushalts- und zuwendungsrechtlichen Gründen nicht nachträglich nach über zwei Jahren eine Hilfe gewährt werden, die auf Überwindung einer existenzgefährdenden Wirtschaftslage im Frühjahr 2020 zielte.

Das Rückmeldeverfahren sieht bei erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten aufgrund möglicher Rückforderungen Ausnahmeregelungen vor. So könne in Härtefällen auf Antrag eine Ratenzahlung oder Stundung gewährt werden. Um besondere Härten zu vermeiden, könnten in Ausnahmefällen von der L-Bank Rückforderungsbeträge unbefristet erlassen werden, was dem vollständigen Verzicht auf eine Rückforderung entspreche. Dies sei abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Unternehmen. Außerdem sei eine Bagatellgrenze für Rückforderungen vorgesehen.

Das Ministerium weist darauf hin, dass das Land Baden-Württemberg im gesamten Zeitraum der Pandemie bei den Corona-Hilfsprogrammen regelmäßig in erheblichem Umfang über das Vorgehen anderer Bundesländer hinausgegangen ist. Zu nennen sind der fiktive Unternehmerlohn, den Baden-Württemberg als einziges Bundesland seit März 2020 durchgängig ergänzend zu den Bundesprogrammen gewährt, die Stabilisierungshilfe Corona für das Gastgewerbe, der Tilgungszuschuss Corona für besonders betroffene Branchen, zusätzliche Unterstützungsleistungen bei den Personalkosten bei der Soforthilfe oder seit 1. März 2022 die Restart-Prämie beispielsweise für Betriebe des Einzelhandels, der Veranstaltungswirtschaft oder der Gastronomie. Insgesamt wurden zwischenzeitlich Landesmittel im Umfang von mehr als einer Milliarde Euro aufgewandt, um den Unternehmen und Selbstständigen im Land passgenaue Unterstützungsangebote zur Verfügung stellen zu können und sie dadurch bestmöglich zu unterstützen.

Zum Inhalt des Rechtsgutachtens

Das Rechtsgutachten der Kanzlei Dolde, Mayen & Partner stützt sich auf den Grundsatz der Gleichbehandlung nach Artikel 3, Absatz 1 Grundgesetz. Dieser gebiete es, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln. Differenzierungen würde nicht ausgeschlossen, sie bedürften jedoch der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen seien.

Laut dem Gutachten würden bei einer nachträglichen Flexibilisierung die sogenannten Vergleichsgruppen ungleich behandelt, weil „nur einem Teil der ursprünglich Antragsberechtigten, nämlich nur den Empfängerinnen und Empfängern einer Soforthilfe Corona, bei denen sich bezogen auf den am Tag nach der Antragstellung beginnenden dreimonatigen Betrachtungszeitraum für die Ermittlung des Liquiditätsengpasses ein Rückzahlungsbedarf ergeben hat oder ergibt, die Möglichkeit eröffnet werden soll, den Beginn des dreimonatigen Betrachtungszeitraums wahlweise mit dem auf die Antragstellung folgenden Tag, mit dem ersten des Monats, der auf die Antragstellung folgt, oder mit dem ersten des Monats, in dem die Antragstellung erfolgte, zu bestimmen.“

Auch mit Blick auf die Zwecksetzung der Corona-Soforthilfe gibt es dem Gutachten zufolge keinen legitimen Sachgrund dafür, „nur diejenigen Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfe Corona, bei denen sich bei der Ermittlung des Liquiditätsengpasses bezogen auf die drei auf die Antragstellung folgenden Monate ein Rückzahlungsbedarf ergibt, ein Wahlrecht hinsichtlich des Beginns des dreimonatigen Betrachtungszeitraums einzuräumen.“

Ebenso verfehle die Zielsetzung, diejenigen, bei denen eine Verpflichtung zur Rückzahlung der im Jahr 2020 gewährten Soforthilfe Corona bestehe, von möglichen finanziellen Belastungen im Jahr 2022 zu entlasten, den Zweck der Gewährung der Soforthilfe Corona im Jahr 2020.

Zusätzlich stellt das Rechtsgutachten fest, dass eine gleichheitssatzkonforme Ausgestaltung des Wahlrechts betreffend den Betrachtungszeitraum in der Form, dass allen Soloselbstständigen, kleinen Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe die Wahlmöglichkeit zum Beginn des dreimonatigen Betrachtungszeitraums nachträglich eröffnet werde, aus zuwendungs- und haushaltrechtlichen Gründen ausscheide: „Ein Wahlrecht für alle ursprünglich Antragsberechtigten hätte zur Folge, dass bei einzelnen Antragsberechtigten nachträglich im Jahr 2022 eine höhere oder erstmalige Soforthilfe zu bewilligen wäre. Die Haushaltsmittel für die Soforthilfe Corona wurden 2020 mit der Zweckbindung bereitgestellt, zur Überwindung einer existenzgefährdenden Wirtschaftslage, die durch die Corona-Krise vom Frühjahr 2020 entstanden ist, Zuwendungen bzw. Billigkeitsleistungen gemäß §§ 23, 44, 53 LHO zur Kompensation von Liquiditätsengpässen im Jahr 2020 zu gewähren. Diese Zweckbindung der Mittelverwendung kann mit Zuwendungen oder Billigkeitsleistungen im Jahr 2022 nicht mehr erreicht werden. Der Zweck der Verwendung der für die Billigkeitsleitungen zur Verfügung gestellten Mittel würde verfehlt.“

Das Gutachten kommt daher zu dem Ergebnis: „Den Anforderungen des Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG kann nur entsprochen werden, indem von einer nachträglichen Gewährung einer Wahlmöglichkeit betreffend den dreimonatigen Betrachtungszeitraum abgesehen wird.“

Gutachten Corona-Soforthilfe (PDF)

Weitere Meldungen

Virtuelle Visualisierung einer Glühbirne

Zwölf Projekte aus dem Strategiedialog „Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen“ (SDB) erhalten die Chance auf Förderung

Der Strategiedialog „Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen“ (SDB) der Landesregierung schlägt weitere zwölf Projekte zur Förderung vor. Dabei handelt es sich um Projekte, die auf die Ziele des SDB einzahlen: bezahlbaren Wohnraum schaffen, ökologisches Bauen und Sanieren sowie die Transformation und Digitalisierung der Bauwirtschaft vorantreiben.

Dummy Image
  • Innovation

InnovationCamp Baden-Württemberg künftig an 3 Standorten

Das InnovationCamp Baden-Württemberg, ein Format zur Stärkung der Innovationsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) aus Baden-Württemberg, wird in der neuen Förderperiode auf drei Standorte erweitert. Neben dem etablierten Standort im Silicon Valley an der Westküste der USA werden Standorte im Großraum Boston (USA) und Tel Aviv (Israel) neu in das Programm mitaufgenommen.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
  • Industrie

Hannover Messe 2024

Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut besucht die Weltleitmesse der Industrie in Hannover.

Eine Hand hält eine Glühbirne in die Höhe
  • Fachkräfte

Landesregierung startet mit Initiative FachkräfteLÄND

Große Teile der Wirtschaft in Baden-Württemberg befinden sich in einem tiefgreifenden Wandel. Dieser Prozess kann nur dann ein Erfolg werden, wenn genügend qualifizierte Auszubildende, Studierende, Arbeits- und Fachkräfte ihn aktiv mitgestalten. Deshalb hat die Landesregierung die ressortübergreifende Fachkräfteinitiative „FachkräfteLÄND“ auf den Weg gebracht.

Delegationsreise Polen
  • Delegationsreise

Wirtschaftsministerin reist mit HANDWERK BW und baden-württembergischen Handwerksunternehmen nach Polen

Die diesjährige Handwerkdelegationsreise mit Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut und Handwerk-BW-Präsident Rainer Reichhold an der Spitze, führt nach Warschau und Breslau in Polen. Neben politischen Gesprächen und Unternehmensbesuchen stehen auch Netzwerkveranstaltungen und polnisches Kunsthandwerk auf dem Programm.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
  • Popup Labor

Popup Labor Nersheim/Heidenheim (Brenz)

Das Popup Labor in Nersheim und Heidenheim (Brenz) wurde am 12. April von Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut eröffnet.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
  • Bundesrat

Wirtschaftsministerium setzt sich im Bundesrat für Nachbesserungen beim Vierten Bürokratieentlastungsgesetz ein.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat im Rahmen der Bundesratsbefassung zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) Anträge mit zahlreichen konkreten Vorschlägen bezüglich weitergehenden Entlastungen eingebracht.

Gewinner Landeswettbewerb JUNIOR
  • Landeswettbewerb

Landeswettbewerb JUNIOR

Die Schülerfirmen „Fallcision“ und „EcoCraft Creations“ gewinnen den JUNIOR Landeswettbewerb Baden-Württemberg.

unsplash / Johannes Plenio
  • Veranstaltung

Veranstaltung „global verantwortlich Baden-Württemberg“

Deutschland ist wie kaum ein anderes Land in globale Lieferketten eingebunden und daher gilt es, verantwortliches unternehmerisches Handeln entlang ihrer Wertschöpfungsketten zu stärken.

Dummy Image
  • Innovation

Open Innovation-Kongress Baden-Württemberg 2024 - „EXPLORE AND EXPAND YOUR POTENTIAL“

Am 8. April 2024 eröffnete Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut den neunten Open Innovation-Kongress Baden-Württemberg.

Virtuelle Visualisierung einer Glühbirne
  • Gesundheitswirtschaft

Zumeldung: Daten zur Gesundheitswirtschaft (Berichtszeitraum: 2022)

Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Neben unseren Leitbranchen Maschinenbau und Automobilindustrie gewinnt die Gesundheitsindustrie zunehmend an Bedeutung. Das ist ein wichtiger und richtiger Trend für Baden-Württemberg.“

  • Kreativwirtschaft

Games-Förderung des Landes wird aufgestockt

Das Fördervolumen für die Games-Förderung im Land kann durch den Einstieg des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus im Jahr 2024 erneut erhöht werden. Zusammen mit der Förderung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst stehen im Jahr 2024 damit insgesamt 1,2 Millionen Euro für die Förderrichtlinie Games BW zur Verfügung.

Virtuelle Visualisierung einer Glühbirne
  • Arbeitsmarkt

Zumeldung: Arbeitsmarktzahlen im März 2024

Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Wenn Deutschland aus der Wachstumskrise herauskommen soll, brauchen wir Erleichterungen für die Wirtschaft. Das würde auch für neuen Schwung auf dem Arbeitsmarkt sorgen“

Startup BW Elevator Pitch Böblingen
  • Startup BW

Regional Cup Böblingen: INFERNO - Intelligent Fire Response Operation aus Stuttgart zieht ins Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch 2024“ ein

Mit dem Gründungswettbewerb „Start-up BW Elevator Pitch“ sucht das Wirt-schaftsministerium bereits zum zehnten Mal nach den einfallsreichsten Ge-schäftsideen und besten Gründerinnen und Gründern im Land.

3 Michelin Sterne
  • Gastronomie

Fünf neue Sterne für Baden-Württemberg. Baiersbronn bleibt Gourmet-Eldorado in Deutschland

Die neuen Auszeichnungen des Restaurantführers „Guide Michelin“ beweisen zum wiederholten Mal, dass Baden-Württemberg für Feinschmecker eine namhafte Adresse und ein Inbegriff für Spitzenküche in Deutschland und der Welt bleibt“, sagt Staatssekretär Dr. Patrick Rapp.

Staatssekretär Dr. Patrick Rapp
  • Tourismus

Tourismusinfrastrukturprogramm: 37 kommunale Vorhaben können im Jahr 2024 gefördert werden

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat die Projekte bekannt gegeben, die 2024 aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm (TIP) des Landes gefördert werden.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut

Bundesrat: Wirtschaftsministerin zum Wachstumschancengesetz

Hoffmeister-Kraut: „Die mit dem Gesetz verbundenen Erleichterungen für die Wirtschaft können nur ein Anfang sein. Der Bund muss jetzt sehr schnell nachlegen, wenn Deutschland aus der Wachstumskrise herauskommen soll.“

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
  • Bundesrat

Bundesrat spricht sich für Anpassungen am Entwurf eines Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) aus

Arbeits- und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sprach im Bundesrat zum Entwurf des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG).

unsplash / Johannes Plenio
  • Konjunktur

Institut für angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) und Universität Hohenheim legen Konjunkturprognose vor

Das Tübinger Institut für angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) in Zusammenarbeit mit der Universität Hohenheim legte seine erste Quartalsprognose im laufenden Jahr für Baden-Württemberg vor.

Wort-Bild-Logo der Kampagne Start-up BW. (Bild: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg)
  • Startup BW

Female Founders FINANCING Forum: Vielversprechender Auftakt

Das „Female Founders FINANCING Forum“ ist ein neues Format der Landeskampagne Start-up BW. Ziel ist es, eine Plattform für die Investment- und Bankenwelt, für Gründerinnen und deren Innovationen sowie für Start-up Ökosyste-me zu schaffen.

Staatssekretär Dr. Patrick Rapp
  • Delegationsreise

Staatssekretär Dr. Rapp reist mit Tourismusdelegation nach Öster-reich und Italien

Mit einer rund 25-köpfigen Tourismusdelegation ist Dr. Patrick Rapp, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus nach Österreich und Italien aufgebrochen.

Gruppenbild Auftakt Mentorinnenprogramm 2024
  • Mentorinnenprogramm

Mentorinnenprogramm für Migrantinnen startet wieder

Mit dem Mentorinnen-Programm, das von den Kontaktstellen Frau und Beruf Baden-Württemberg angeboten wird, fördert das Wirtschaftsministerium die Chancengleichheit von Frauen mit Migrationsgeschichte und von geflüchteten Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Jetzt geht das Programm in die achte Runde.

Wort-Bild-Logo der Kampagne Start-up BW. (Bild: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg)
  • Start-up BW

Regional Cup „4C Check-up“: Semanux GmbH aus Stuttgart zieht ins Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch 2024“ ein

Mit dem Gründungswettbewerb „Start-up BW Elevator Pitch“ sucht das Wirtschaftsministerium bereits zum zehnten Mal nach den einfallsreichsten Geschäftsideen und besten Gründerinnen und Gründern im Land.

Delegationsreise nach Austin und Houston (Texas)
  • Delegationsreise

Wirtschaftsministerin informiert sich über Start-ups in Texas, USA

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut ist mit einer 30-köpfigen Delegation zu einer mehrtägigen Reise in den Bundesstaat Texas, USA, aufgebrochen. Sie wird dort die weltweit größte Innovations- und Start-up-Messe South by Southwest (SXSW) sowie die Städte Austin und Houston besuchen. Schwerpunkte der Reise sind insbesondere die Themen Start-ups und Start-up Ökosysteme im Bundesstaat Texas.

Eine Frau und ein Mann sitzen vor einem Monitor (Quelle: © Jeanette Dietl, Fotolia)
  • Aus- und Weiterbildung

Woche der Ausbildung 2024

Zum Start der Woche der Ausbildung sagte Arbeits- und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Unsere modernen Ausbildungsberufe sind wichtige Treiber der Transformation unserer Wirtschaft. Eine Ausbildung öffnet das Tor zu vielen zukunftsfähigen Berufen und bietet damit beste Karrierechancen.“

// //